Treibhausgasbilanzierung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Systemgrenze bestimmen ===
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Mit der Systemgrenze entscheidet die Verwaltung darüber, welche Standorte, Bereiche und Organisationseinheiten sie in ihre Initiative zur Treibhausgasneutralität einbezieht. Die Bilanzgrenze gibt an, für welche Klimaschutzaspekte und Aktivitäten die Verwaltung ihre Treibhausgasemissionen ermittelt und bilanziert.
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Die Systemgrenze lässt sich grundsätzlich anhand von drei unterschiedlichen Ansätzen bestimmen:
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*Nach dem '''operativen Kontrollansatz''' bezieht die Verwaltung alle Standorte, Organisationseinheiten und Bereiche ein, die ihrer Entscheidungs- und Weisungshoheit unterliegen. Dieser Ansatz ist vor allem für die klassische Verwaltung mit einer eindeutigen, hierarchischen Linienorganisation sinnvoll. Sie lässt sich auch auf behördenübergreifende Verwaltungsstrukturen anwenden, wie sie innerhalb föderaler Ebenen oder eines Ressorts bestehen, z.B. die Verwaltung einer Kommune, eines Landes oder des Bundes oder alle zu einem Ressort gehörenden (obersten, oberen, mittleren und unteren) Behörden. Die Systemgrenze umfasst dann alle Einrichtungen, für die Beschlüsse und Erlasse der verantwortlichen Stellen bindend sind.
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*Der '''finanzielle Kontrollansatz''' eignet sich, um Organisationseinheiten, Standorte und Bereiche einzubeziehen, die durch die öffentliche Hand finanziert werden. Neben der „klassischen“ Verwaltung sind dies öffentliche Einrichtungen mit nicht linearen Organisations- und Entscheidungsstrukturen, z.B. Hochschulen mit gleichrangigen Fachbereichen und Instituten oder mit einer hohen Entscheidungsautonomie, z.B.im Kultur-, Bildungs- oder Gesundheitsbereich (Museen, Theater, Schulen und Kindergärten, Krankenhäuser). Darüber hinaus eignet sich dieser Ansatz, um öffentlich finanzierte Unternehmen der Daseinsfürsorge einzubeziehen, z.B. kommunale Unternehmen der Energieversorgung, der Abfallwirtschaft oder des Öffentlichen Nahverkehrs.
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*Nach dem '''Eigentums-/Anteilsansatz''' kann die Verwaltung auch die in öffentlichem Eigentum befindlichen Unternehmen, Stiftungen und sonstigen Einrichtungen einbeziehen und damit ihre Verantwortung für diese Organisationen deutlich machen. Über die Verwaltungs- und Aufsichtsorgane kann sie direkt auf deren klimarelevante Aktivitäten Einfluss nehmen, sofern sie dort über die Mehrheit verfügt. Auch wenn sie weniger als 50 % der Anteile hält, kann sie einen nicht unerheblichen Einfluss ausüben. <ref>https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-weg-zur-treibhausgasneutralen-verwaltung</ref>
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=== Bilanzierungsanforderungen des Greenhouse Gas Protocols<br> ===
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Als Leitlinie für die Bilanzierung der Treibhausgasemissionen privater und öffentlicher Organisationen hat sich international das Greenhouse Gas Protocol durchgesetzt, das allgemein akzeptierte Kategorien für die Treibhausgasemissionen enthält, die auch für Verwaltungen sinnvoll verwendet werden können. Danach werden die Emissionen in drei Scopes eingeteilt:
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*'''Scope 1''' enthält die '''direkten Treibhausgasemissionen''' aus Verbrennungsprozessen in stationären und mobilen Anlagen der Verwaltung wie Heizungsanlagen, Kraftfahrzeuge, Geräten zur Pflege der Außenanlagen und zum Winterdienst sowie Anlagen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung. Darüber hinaus fallen darunter Emissionen aus physischen oder chemischen Prozessen, z.B. Leckagen und Diffusionen von Kältemitteln aus Kühlanlagen. Für einzelne Bereiche oder Standorte mit besonderen Aufgaben (z.B. Labore, Werkstätten usw.) können physikalische oder chemische Prozesse relevant sein.
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*'''Scope 2''' umfasst die '''indirekten Treibhausgasemissionen''' aus dem Bezug leitungsgebundener Energie. Für Verwaltungen sind dies hauptsächlich die mit der Erzeugung und dem Transport von Strom und Fernwärme verbundenen Emissionen. Für einzelne Standorte kann auch Fernkälte (z.B. zur Kühlung von Rechenzentren oder Laboren) relevant sein.
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*'''Scope 3''' enthält alle '''sonstigen indirekten Treibhausgasemissionen''' aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten, die direkt oder indirekt durch die Verwaltung verursacht werden. In vielen Verwaltungen machen die Emissionen nach Scope 3 den größten Anteil an den Gesamtemissionen aus. Dies sind vor allem die Klimawirkungen aus Dienstreisen, die Emissionen aus den Arbeitswegen der Beschäftigten sowie die durch die beschafften Güter und Dienstleistungen verursachten Emissionen. Auch die Emissionen aus Abbau, Aufbereitung, Transport und Verteilung der Emissionen unter Scope 1 und 2 fallen unter Scope 3. Je nach den Aktivitäten und Besonderheiten der einbezogenen Standorte kann die Verwaltung weitere indirekte Emissionen einbeziehen, z.B. aus Transport- und Logistikleistungen, Druck- und Vervielfältigung oder aus dem Abfallaufkommen. <ref>https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-weg-zur-treibhausgasneutralen-verwaltung</ref>
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=== Anforderungen an die Treibhausgasbilanzierung ===
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Für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen haben sich international qualitative Anforderungen etabliert, die sich grob an den weithin akzeptierten Grundsätzen aus dem Rechnungswesen orientieren. Die wichtigsten Anforderungen betreffen Transparenz, Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz und Genauigkeit der Treibhausgasbilanz.
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==== Transparenz ====
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Die wesentlichen Grundlagen und das Vorgehen bei der Treibhausgasbilanzierung müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Das ist nicht nur wichtig, um die Bilanzierung später überprüfen lassen zu können (siehe hierzu die achte Etappe), sondern auch um sie methodisch weiterentwickeln und ggf. mit verbesserten Daten anpassen, zurück rechnen und vergleichen zu können. Dabei ist es wichtig, die zugrunde gelegten Daten sowie sämtliche getroffene Annahmen einschließlich der verwendeten Emissionsfaktoren und Umrechnungsfaktoren zu belegen sowie nachträgliche Änderungen an Daten oder Berechnungen kenntlich zu machen.
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==== Relevanz ====
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Die Bilanzierung sollte ein realistisches Bild der gesamten Treibhausgasemissionen der Verwaltung abbilden, auf dessen Basis die Leitung gut fundierte Entscheidungen – z.B. im Hinblick auf Ziele und Maßnahmen (siehe vierte und fünfte Etappe) – treffen kann und andere Interessengruppen die Emissionen angemessen bewerten können. Das schließt ein, dass alle relevanten Emissionen berücksichtigt werden und nicht außen vor bleiben.
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==== Vollständigkeit ====
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Um die Auswirkungen der Verwaltung auf das Klima vollständig zu erfassen, sollten möglichst alle Emissionen einschließlich der indirekten Emissionen aus vor- und nachgelagerten Stufen berücksichtigt werden. Dies scheitert meist daran, dass einzelne Emissionen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt oder geschätzt werden können. Fehlende Daten sollten durch plausible Schätzungen ersetzt oder nachvollziehbar begründet werden.
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==== Konsistenz ====
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Die Bilanzierung sollte räumlich, sachlich und zeitlich konsistent sein. Räumliche Konsistenz bezieht sich auf die gleichbleibende Abgrenzung der Standorte und Gebäude innerhalb der Bilanz. Sachliche Konsistenz gewährleistet, dass einheitliche Definitionen, Abgrenzungen und Berechnungsmethoden bei der Bilanzierung angewandt werden. Zeitliche Konsistenz stellt sicher, dass die Emissionsbilanz unterschiedlicher Jahre miteinander vergleichbar sind und nicht durch unterschiedliche Systemgrenzen und Standorte verzerrt sind.
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==== Genauigkeit ====
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Auch wenn die Ermittlung der Treibhausgasemissionen immer mit einer gewissen Unsicherheit verbunden ist, sollte die Bilanzierung so genau wie
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möglich sein. Das stellt hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit und die Bilanzierungsmethodik im Hinblick auf die Genauigkeit. Systematische Unter- und Überschätzungen sollten möglichst vermieden werden. Das schließt nicht aus, dass im Zweifel methodisch konservative Ansätze für die Bilanzierung herangezogen werden. <ref>https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-weg-zur-treibhausgasneutralen-verwaltung</ref>
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== THG-Bilanzierung an deutschen Hochschulen ==
 
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| Hochschule Konstanz || Mobilität, Energie Liegenschaften, Bauprojekte, Mensa, relevante Stoffströme, Kompensationen || [https://www.htwg-konstanz.de/hochschule/nachhaltigkeit/aktuelles/energie-und-treibhausgasbilanz Link]
 
| Hochschule Konstanz || Mobilität, Energie Liegenschaften, Bauprojekte, Mensa, relevante Stoffströme, Kompensationen || [https://www.htwg-konstanz.de/hochschule/nachhaltigkeit/aktuelles/energie-und-treibhausgasbilanz Link]
 
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
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| Universität Rostock || Gebäude, Abfall, Dienstreisen, Fuhrpark || [https://www.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/UniHome/Vielfalt/Stabsstelle_Diversity/Treibhausgasbilanzierung_2017-2020.pdf Link]
 
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel

Version vom 6. Dezember 2023, 17:15 Uhr

Bedeutung

Anforderungen und Empfehlungen des Umweltbundesamts

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Systemgrenze bestimmen

Mit der Systemgrenze entscheidet die Verwaltung darüber, welche Standorte, Bereiche und Organisationseinheiten sie in ihre Initiative zur Treibhausgasneutralität einbezieht. Die Bilanzgrenze gibt an, für welche Klimaschutzaspekte und Aktivitäten die Verwaltung ihre Treibhausgasemissionen ermittelt und bilanziert.

Die Systemgrenze lässt sich grundsätzlich anhand von drei unterschiedlichen Ansätzen bestimmen:

  • Nach dem operativen Kontrollansatz bezieht die Verwaltung alle Standorte, Organisationseinheiten und Bereiche ein, die ihrer Entscheidungs- und Weisungshoheit unterliegen. Dieser Ansatz ist vor allem für die klassische Verwaltung mit einer eindeutigen, hierarchischen Linienorganisation sinnvoll. Sie lässt sich auch auf behördenübergreifende Verwaltungsstrukturen anwenden, wie sie innerhalb föderaler Ebenen oder eines Ressorts bestehen, z.B. die Verwaltung einer Kommune, eines Landes oder des Bundes oder alle zu einem Ressort gehörenden (obersten, oberen, mittleren und unteren) Behörden. Die Systemgrenze umfasst dann alle Einrichtungen, für die Beschlüsse und Erlasse der verantwortlichen Stellen bindend sind.
  • Der finanzielle Kontrollansatz eignet sich, um Organisationseinheiten, Standorte und Bereiche einzubeziehen, die durch die öffentliche Hand finanziert werden. Neben der „klassischen“ Verwaltung sind dies öffentliche Einrichtungen mit nicht linearen Organisations- und Entscheidungsstrukturen, z.B. Hochschulen mit gleichrangigen Fachbereichen und Instituten oder mit einer hohen Entscheidungsautonomie, z.B.im Kultur-, Bildungs- oder Gesundheitsbereich (Museen, Theater, Schulen und Kindergärten, Krankenhäuser). Darüber hinaus eignet sich dieser Ansatz, um öffentlich finanzierte Unternehmen der Daseinsfürsorge einzubeziehen, z.B. kommunale Unternehmen der Energieversorgung, der Abfallwirtschaft oder des Öffentlichen Nahverkehrs.
  • Nach dem Eigentums-/Anteilsansatz kann die Verwaltung auch die in öffentlichem Eigentum befindlichen Unternehmen, Stiftungen und sonstigen Einrichtungen einbeziehen und damit ihre Verantwortung für diese Organisationen deutlich machen. Über die Verwaltungs- und Aufsichtsorgane kann sie direkt auf deren klimarelevante Aktivitäten Einfluss nehmen, sofern sie dort über die Mehrheit verfügt. Auch wenn sie weniger als 50 % der Anteile hält, kann sie einen nicht unerheblichen Einfluss ausüben. [1]


Bilanzierungsanforderungen des Greenhouse Gas Protocols

Als Leitlinie für die Bilanzierung der Treibhausgasemissionen privater und öffentlicher Organisationen hat sich international das Greenhouse Gas Protocol durchgesetzt, das allgemein akzeptierte Kategorien für die Treibhausgasemissionen enthält, die auch für Verwaltungen sinnvoll verwendet werden können. Danach werden die Emissionen in drei Scopes eingeteilt:

  • Scope 1 enthält die direkten Treibhausgasemissionen aus Verbrennungsprozessen in stationären und mobilen Anlagen der Verwaltung wie Heizungsanlagen, Kraftfahrzeuge, Geräten zur Pflege der Außenanlagen und zum Winterdienst sowie Anlagen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung. Darüber hinaus fallen darunter Emissionen aus physischen oder chemischen Prozessen, z.B. Leckagen und Diffusionen von Kältemitteln aus Kühlanlagen. Für einzelne Bereiche oder Standorte mit besonderen Aufgaben (z.B. Labore, Werkstätten usw.) können physikalische oder chemische Prozesse relevant sein.
  • Scope 2 umfasst die indirekten Treibhausgasemissionen aus dem Bezug leitungsgebundener Energie. Für Verwaltungen sind dies hauptsächlich die mit der Erzeugung und dem Transport von Strom und Fernwärme verbundenen Emissionen. Für einzelne Standorte kann auch Fernkälte (z.B. zur Kühlung von Rechenzentren oder Laboren) relevant sein.
  • Scope 3 enthält alle sonstigen indirekten Treibhausgasemissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten, die direkt oder indirekt durch die Verwaltung verursacht werden. In vielen Verwaltungen machen die Emissionen nach Scope 3 den größten Anteil an den Gesamtemissionen aus. Dies sind vor allem die Klimawirkungen aus Dienstreisen, die Emissionen aus den Arbeitswegen der Beschäftigten sowie die durch die beschafften Güter und Dienstleistungen verursachten Emissionen. Auch die Emissionen aus Abbau, Aufbereitung, Transport und Verteilung der Emissionen unter Scope 1 und 2 fallen unter Scope 3. Je nach den Aktivitäten und Besonderheiten der einbezogenen Standorte kann die Verwaltung weitere indirekte Emissionen einbeziehen, z.B. aus Transport- und Logistikleistungen, Druck- und Vervielfältigung oder aus dem Abfallaufkommen. [2]


Anforderungen an die Treibhausgasbilanzierung

Für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen haben sich international qualitative Anforderungen etabliert, die sich grob an den weithin akzeptierten Grundsätzen aus dem Rechnungswesen orientieren. Die wichtigsten Anforderungen betreffen Transparenz, Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz und Genauigkeit der Treibhausgasbilanz.

Transparenz

Die wesentlichen Grundlagen und das Vorgehen bei der Treibhausgasbilanzierung müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Das ist nicht nur wichtig, um die Bilanzierung später überprüfen lassen zu können (siehe hierzu die achte Etappe), sondern auch um sie methodisch weiterentwickeln und ggf. mit verbesserten Daten anpassen, zurück rechnen und vergleichen zu können. Dabei ist es wichtig, die zugrunde gelegten Daten sowie sämtliche getroffene Annahmen einschließlich der verwendeten Emissionsfaktoren und Umrechnungsfaktoren zu belegen sowie nachträgliche Änderungen an Daten oder Berechnungen kenntlich zu machen.

Relevanz

Die Bilanzierung sollte ein realistisches Bild der gesamten Treibhausgasemissionen der Verwaltung abbilden, auf dessen Basis die Leitung gut fundierte Entscheidungen – z.B. im Hinblick auf Ziele und Maßnahmen (siehe vierte und fünfte Etappe) – treffen kann und andere Interessengruppen die Emissionen angemessen bewerten können. Das schließt ein, dass alle relevanten Emissionen berücksichtigt werden und nicht außen vor bleiben.

Vollständigkeit

Um die Auswirkungen der Verwaltung auf das Klima vollständig zu erfassen, sollten möglichst alle Emissionen einschließlich der indirekten Emissionen aus vor- und nachgelagerten Stufen berücksichtigt werden. Dies scheitert meist daran, dass einzelne Emissionen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt oder geschätzt werden können. Fehlende Daten sollten durch plausible Schätzungen ersetzt oder nachvollziehbar begründet werden.

Konsistenz

Die Bilanzierung sollte räumlich, sachlich und zeitlich konsistent sein. Räumliche Konsistenz bezieht sich auf die gleichbleibende Abgrenzung der Standorte und Gebäude innerhalb der Bilanz. Sachliche Konsistenz gewährleistet, dass einheitliche Definitionen, Abgrenzungen und Berechnungsmethoden bei der Bilanzierung angewandt werden. Zeitliche Konsistenz stellt sicher, dass die Emissionsbilanz unterschiedlicher Jahre miteinander vergleichbar sind und nicht durch unterschiedliche Systemgrenzen und Standorte verzerrt sind.

Genauigkeit

Auch wenn die Ermittlung der Treibhausgasemissionen immer mit einer gewissen Unsicherheit verbunden ist, sollte die Bilanzierung so genau wie möglich sein. Das stellt hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit und die Bilanzierungsmethodik im Hinblick auf die Genauigkeit. Systematische Unter- und Überschätzungen sollten möglichst vermieden werden. Das schließt nicht aus, dass im Zweifel methodisch konservative Ansätze für die Bilanzierung herangezogen werden. [3]

THG-Bilanzierung an deutschen Hochschulen

Name der Hochschule bilanzierte Bereiche Link
Universität Greifswald Abfall & Wasser, Gebäude, Beschaffung & Dienstleistungen, Mobilität (ohne Pendeln), Strom, Wärme, (Moor-) Grünland, Wälder Link
Hochschule Konstanz Mobilität, Energie Liegenschaften, Bauprojekte, Mensa, relevante Stoffströme, Kompensationen Link
Universität Rostock Gebäude, Abfall, Dienstreisen, Fuhrpark Link
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Verbundprojekte der DG HochN

Literaturnachweise

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