HOCH-N:Nachhaltiges Energiemanagement: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein strategisches Flächenmanagement reduziert den Energieeinsatz pro Nutzer, indem es die Auslastung der Flächen innerhalb der Woche erhöht oder die Inanspruchnahme der Fläche pro Nutzer verringert. Das Flächenmanagement an Hochschulen verfolgt jenseits der globalen Zielsetzung einer sparsamen Flächeninanspruchnahme oftmals drei konkrete Zielsetzungen. Zum einen geht es darum, die von der Hochschulleitung oder beauftragter Bauabteilungen angesteuerten Organisationseinheiten, also z.B. Lehrstühle, Institute oder Fachbereiche genau mit denjenigen Flächen auszustatten, die sie benötigen. Die Definition des Flächenbedarfs orientiert sich zwar an landesseitigen Standards und fachspezifischen Anforderungen. Gleichwohl eröffnen sich Spielräume für hochschuleigene, strategische Flächenmanagementvorgaben, die z.B. die Zielsetzung der Klimaneutralität aufgreifen. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise in Berufungszusagen alte „Erbhöfe“ nachjustiert werden. Oder es geht um die Sicherstellung der Flexibilität von Forschungsflächen. Den dritten bedeutenden Bereich macht die klassische Lehrraumbelegung aus. Hier geht es um die gleichmäßigere und letztendlich höhere Auslastung der Räume innerhalb der gesamten Woche und um das genauere Übereinstimmen (‚matchen‘) der Gruppen- und Raumgrößen (FN: Ruiz, Marcelo (2015): Welche Bedeutung haben Flächen in der Hochschulsteuerung auf Landes- und Hochschulebene? In: Magazin für Hochschulentwicklung (2), S. 12–13).
 
Ein strategisches Flächenmanagement reduziert den Energieeinsatz pro Nutzer, indem es die Auslastung der Flächen innerhalb der Woche erhöht oder die Inanspruchnahme der Fläche pro Nutzer verringert. Das Flächenmanagement an Hochschulen verfolgt jenseits der globalen Zielsetzung einer sparsamen Flächeninanspruchnahme oftmals drei konkrete Zielsetzungen. Zum einen geht es darum, die von der Hochschulleitung oder beauftragter Bauabteilungen angesteuerten Organisationseinheiten, also z.B. Lehrstühle, Institute oder Fachbereiche genau mit denjenigen Flächen auszustatten, die sie benötigen. Die Definition des Flächenbedarfs orientiert sich zwar an landesseitigen Standards und fachspezifischen Anforderungen. Gleichwohl eröffnen sich Spielräume für hochschuleigene, strategische Flächenmanagementvorgaben, die z.B. die Zielsetzung der Klimaneutralität aufgreifen. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise in Berufungszusagen alte „Erbhöfe“ nachjustiert werden. Oder es geht um die Sicherstellung der Flexibilität von Forschungsflächen. Den dritten bedeutenden Bereich macht die klassische Lehrraumbelegung aus. Hier geht es um die gleichmäßigere und letztendlich höhere Auslastung der Räume innerhalb der gesamten Woche und um das genauere Übereinstimmen (‚matchen‘) der Gruppen- und Raumgrößen (FN: Ruiz, Marcelo (2015): Welche Bedeutung haben Flächen in der Hochschulsteuerung auf Landes- und Hochschulebene? In: Magazin für Hochschulentwicklung (2), S. 12–13).
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Nicht immer sind dazu hochentwickelte CAFM-Systeme erforderlich. In den zentralen Hochschulverwaltungen ist eine systematische und idealerweise an Landesstandards angepasste Bedarfsplanung erforderlich. Lehrraumma-nagementsysteme sind heutzutage selbstverständlich edv-basiert. Zentral organisierte Lehrraumbelegungssys-teme schneiden hinsichtlich ihrer Flächeneffizienz besser ab als dezentrale oder gemischte Systeme (FN: Fenner, Henrich (2014): Hörsäle und Seminarräume: Bestände besser nutzen. Auslastungsuntersuchungen an Hochschu-len als Basis eines effektiven Lehrraummanagements. In: Wissenschaftsmanagement - Zeitschrift für Innovation (2), S. 54–57).
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'''Good Practice'''
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Universität Stuttgart:<br>
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https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/organisation/verwaltung/dez6-flaechenbaumanagement/
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Universität Heidelberg:<br>
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https://www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/verwaltung/bau/flaechenmanagement.html
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Universität Konstanz:<br>
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https://www.uni-konstanz.de/facility-management/gebaeudeservices/raumverwaltung-gaestehaeuser-schluesselverwaltung-veranstaltungsplanung/

Version vom 29. November 2020, 22:00 Uhr

Nachhaltiges Energiemanagement, nachhaltiger Umgang mit Energie

1. Betroffener Personenkreis

Der Beitrag richtet sich an das Fachpersonal im technischen Gebäudemanagement, welches auf der operativen Ebene mit der Bereitstellung von Energie sowie dem Management der Energienutzung betraut ist. Darüber hin-aus werden strukturelle Hinweise gegeben, die für das Leitungspersonal relevant sind.

2. Relevanz

Die Aufgabe des Gebäudemanagements besteht darin, optimale Bedingungen für die Kernaufgaben der Hoch-schulen zu schaffen. Hierzu zählt auch das Bereitstellen von und der Umgang mit Energie. Vor diesem Hintergrund bewegt sich dieses Handlungsfeld immer in einem besonderen Spannungsfeld, wenn auch ein effizienter, mög-lichst sparsamer Einsatz von Energie erfolgen soll, um CO2 und Kosten einzusparen. Potentielle Zielkonflikte zwi-schen dem Anspruch, bestmögliche Voraussetzungen für Forschung und Lehre zu schaffen und gleichzeitig Ener-gie effizient einzusetzen, sind der Organisation Hochschule immanent.
Darüber hinaus sind gesetzliche Vorgaben (siehe unten) und Kostenaspekte (insb. steigende Energiekosten) Rah-menbedingungen, die dem Thema Energieeinsatz eine Relevanz geben. Die zentrale Facette scheint allerdings der stetig zunehmende öffentliche, gesellschaftliche Druck zum aktiven Klimaschutz zu sein, der insbesondere von Hochschulen und den Mitgliedern ausgeht und sehr stark von den wissenschaftlichen Erkenntnissen und konkre-ten Zielvorgaben gestützt wird.

3. Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Vorgaben existieren, um Gebäude nach hohem Energieeffizienzstandard zu errichten bzw. zu sanieren und den energieeffizienten Betrieb bereits in der Phase des Planens zu berücksichtigen.

Der gesetzliche Rahmen für bauliche Maßnahmen wurde bisher durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmG) verbindlich festgelegt. Mit dem geplanten Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) [1] ab November 2020 werden die bisherigen Regelungen aus EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengefasst. Grundlage der bisherigen nationalen Regelungen sind die Richtlinien der EU, insbesondere als Basis für die o. g. gesetzlichen Regelungen die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Für die Hochschulen ergeben sich Anforderungen aus den gesetzlichen Regelungen im Rahmen von EnEG, EnEV, EEWärmeG bzw. zukünftig GEG

  • Sanierungs- und Neubaumaßnahmen: Baubezogene Regelungen, Energieausweise für Gebäude, Standards für „Niedrigstenergie-Gebäude“
  • Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen: Energetische Inspektion (Klimaanlagen)

Im Rahmen der GEG-Einführung sind zunächst keine Verschärfungen der bisherigen Regelungen der EnEV vorgesehen. Eine Überprüfung dieser Standards ist erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Neu sind dagegen eine Innovationsklausel und der so genannte Quartiersansatz. Zunächst befristet bis Ende 2023 sind damit Möglichkeiten zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen anstelle des Primärenergieeinsatzes sowie eine gemeinsame Berücksichtigung von Gebäuden an einem zusammenhängenden Standort möglich.

Einige Regelungen aus den EU-Richtlinien werden erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Das „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) – kurz: GEIG – gehört dazu und bezieht die in 2018 aktualisierten Regelungen der EU-Gebäuderichtlinie von 2010 ein. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat dazu den Gesetzentwurf ausgearbeitet, der für Baumaßnahmen (Neubau und umfassende Sanierungen) ab dem 11. März 2021 relevant werden soll. Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss demnach mindestens jeder fünfte Stellplatz entsprechend ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss jedes (bestehende) nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden [2].

Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug und der Nutzung von Energie stehen für die Hochschulen von Bedeutung. Beispielhaft genannt werden hier [3]:

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das insbesondere die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien festlegt.
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das die Förderungen für hocheffizienter KWK-Anlagen regelt
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das die Rahmenbedingungen für eine „sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Gas“ festlegt und insbesondere für Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze im Rahmen der Versorgung Dritter von Bedeutung ist.
  • Stromsteuergesetz (StromStG), das die Besteuerung von Strom sowie auch die Ermäßigung oder die Befreiung von der Steuer unter bestimmten Voraussetzungen regelt
  • Treibhausgas-Emissionshandels-Gesetz (TEHG), auf dessen Grundlage der Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem EU-weiten Emissionshandelssystem basiert
  • Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) zur Regelung der Voraussetzungen für die Einführung und den Betrieb eines Anlagenregisters für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Grubengas.

Auf der übergeordneten Ebene der EU ist weiterhin der „Klima- und energiepolitische Rahmen“ mit den EU-weiten Zielvorgaben und politischen Zielen für den Zeitraum 2021 bis 2030 zu benennen, an dem sich die nationale Gesetzgebung orientieren wird.

Für die Hochschulen von Bedeutung dürfte die Herausstellung der „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ wie aktuell in § 4 des GEG bzw. § 1a EEWärmeG und EnEG § 2a (Niedrigstenergiegebäude) sein.

Literatur
Person, R.-D.: Noch Kundenanlage oder schon Netz? BGH-Urteil liefert konkrete Hinweise, aber keine allgemeingültige Lösung. In: HIS:Mitteilungsblatt Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Nr. 2, 2020, S.3 https://his-he.de/index.php?eID=tx_securedownloads&p=131&u=0&g=0&t=1596091621&hash=ad71f51ce9852bb0df44a036090d20859fd000cc&file=/fileadmin/user_upload/Publikationen/Mitteilungsblatt/MBL_2020-02_Energierecht.pdf.

4. Ziele

Für einen nachhaltigen Umgang mit Energie können sich Hochschulen, insbesondere wenn die CO2-Emissionen ein zentraler Indikator sein sollen, bei der Zielsetzung an drei wesentlichen Handlungsfeldern orientieren; diese lauten: Minimieren, substituieren und kompensieren von CO2-Emissionen. Wesentlich dabei ist die Prämisse: Minimierung vor Substitution vor Kompensation.

Minimierung bedeutet, tatsächlich weniger Energie zu verbrauchen, also den Energieverbrauch reduzieren und bei gleichem Energieträger eine Verringerung der CO2-Emissionen erzielen (z. B. technische oder organisatori-sche Maßnahmen).

Substitution bedeutet, emissionsarme Energieträger einzusetzen. Bei gleichem Energieverbrauch werden damit Energieträger genutzt, die weniger CO2-Emissionen verursachen (z. B. Kauf von Ökostrom).

Kompensation bedeutet, für selber verursachte CO2-Emissionen an anderer Stelle eine CO2-Senke zu schaffen (z. B. Kauf von Zertifikaten, Organisation eigener Projekte). Gesetzlich sanktionierte Beispiele hierfür finden sich im Immissionsschutzrecht (z. B. §§ 17 ff. BImSchG).

5. Hemmnisse und Treiber

Ein nachhaltiges Energiemanagement ist eingebettet in die Organisation (Strukturen) und den praktischen Betrieb (operative Handlungsmöglichkeiten) der Hochschule. Auf diesen beiden Ebenen können strukturell folgende Hemmnisse und Treiber für die Umsetzung eines nachhaltigen Umgangs mit Energie identifiziert werden.


Hemmnisse
Ressourcenmangel

  • fehlende personelle Ressourcen
  • fehlende finanzielle Ressourcen
  • fehlende Sichtweise auf langfristigere Effekte und die Externalisierung der Kosten


Planungsprozess

  • limitierte Zeit für Planungsaufgaben sowie Fehler während der Bauplanung
  • mangelnde Kommunikation zwischen Nutzern, Planern, Betreibern und Bauherren
  • unkoordinierte Inbetriebnahme von neu erstellten Gebäuden


Vorgaben

  • keine Verankerung im Leitbild der Hochschule
  • kein Klimaschutzkonzept mit definierten, priorisierten Maßnahmen


Gebäudebestand

  • unzureichende Messarchitektur
  • hoher Technisierungsgrad bei Neubauten
  • kein strukturiertes Flächenmanagement


Hochschullogik

  • starke Egoismen der Fachbereiche
  • schwere Einflussnahme auf Verhalten von Mitarbeitenden und Studierenden
  • häufig wechselnde Akteure in der Mitgliedschaft der Hochschule
  • fehlende Absprachen der beteiligten Serviceeinheiten der Hochschulen
  • unklare Grenzen zwischen Komfort und Freiheit von Forschung und Lehre
  • Spannungsfeld zwischen dem Ziel Energieeinsparung und energieintensiver Forschung mit Großgeräten


Treiber (nicht zu verwechseln mit Maßnahmen)
Gesetze, Normen, Zertifikate

  • konkrete gesetzliche Vorgaben (insbesondere EnEV bzw. das künftige GEG, EEG, KWKG)
  • AMEV Technisches Monitoring 2017
  • Betrachtung der Lebenszykluskosten von Gebäuden (BNB Zertifikate)


Kompetenz

  • Vernetzung und Kompetenzerweiterung des Fachpersonals


Fördermittel

  • Bereitstellung von Fördermitteln


Technische Fortschritte

  • Digitalisierung im Gebäudemanagement
  • Einsatz erneuerbarer Energien


Äußerer Druck

  • öffentliche Diskussion zum Klimaschutz
  • Thematisierung in den Zielvereinbarungen und Hochschulentwicklungsplänen

6. Maßnahmen zur Implementierung

Für eine Implementierung von Maßnahmen zur Energieeffizienz kann strukturell zwischen strategischen und operativen unterschieden werden. Hierbei sind die strategischen dadurch charakterisiert, dass sie „gute Rahmenbedingungen“ für die operativen schaffen. Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen benannt und Beispiele für „good practice“ angeführt.

6.1. Strategisch

6.1.1. Governancestrukturen schaffen

Governance kann verstanden werden als Aufgabe, die Prozesse für einen erfolgreichen Klimaschutz geordnet zu koordinieren. Für eine Governance, explizit auch zum Klimaschutz bzw. zur Energieeffizenz, kann für den Praxis-betrieb auf die Bereiche Politik, Profession, Organisation, Wissen und Öffentlichkeit aus dem Governance-Regler zurückgegriffen werden, der im Handlungsfeld Governance von HOCHN entwickelt wurde und in der Evaluation der Nachhaltigkeitskonzepte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt einem Praxistest unterzogen wurde.

Literatur
Müller, J.; Person, R.-D.: Machbarkeitsstudie Klimaneutraler Campus erschienen. Analyse im Auftrag der hessi-schen Landesregierung. HIS-HE:Forum, Nr. 3, 2020
https://his-he.de/meta/presse/detail/machbarkeitsstudie-klimaneutraler-campus

Nachhaltigkeitsgovernance an Hochschulen - BETA, Oktober 2018:
https://www.hochn.uni-hamburg.de/2-handlungsfelder/01-governance.html


Good practice
TU Berlin: Nachhaltigkeitsrat. Der Nachhaltigkeitsrat wurde im Jahr 2018 Gegründet und besteht aus gewählten Mitgliedern der TU Berlin sowie externen Teilnehmenden. Der Nachhaltigkeitsrat ist darüber hinaus ein offenes Gremium, in dem jede und jeder willkommen ist, der sich für die nachhaltige Entwicklung der TU Berlin interessiert und daran mitwirken möchte.
https://www.nachhaltigkeitsrat.tu-berlin.de/menue/nachhaltigkeitsrat/

HNE Eberswalde: Runder Tisch zur nachhaltigen Entwicklung. Der Runde Tisch „Nachhaltige Entwicklung der HNEE“ wurde 2010 als demokratisches, von allen Interessengrup-pen der Hochschule gemeinsam getragenes und gestaltetes Gremium von der heutigen Nachhaltigkeitsmanage-rin und der Koordinatorin für die familienfreundliche Hochschule ins Leben gerufen. Ziel ist eine gemeinsame, von allen Hochschulgruppen entwickelte, umfassende nachhaltige Entwicklung an der HNEE.
https://www.hnee.de/de/Hochschule/Nachhaltige-Entwicklung/Nachhaltigkeitsmanagement-an-der-HNEE/Beteiligung-und-Mitmachen/Runder-Tisch-Nachhaltigkeit/Runder-Tisch-zur-nachhaltigen-HNEE-Entwicklung-E6093.htm

Universität Vechta: Nachhaltigkeitsleitlinien.
https://www.uni-vechta.de/uni/nachhaltige-hochschule/home/nachhaltigkeitsleitlinien/

Hochschule Harz: Senatskommission "Nachhaltige Hochschule Harz".
https://www.hs-harz.de/nachhaltige_hs/

FU Berlin: Stabsstelle Nachhaltigkeit und Energie.
https://www.fu-berlin.de/sites/nachhaltigkeit/stabsstelle/index.html

6.1.2. Controllingkonzept umsetzen

Controlling meint, die Aktivitäten zur Energieeffizienz gezielt zu steuern. Das Controlling fußt damit auf einer quantitativen Grundlage. Dieses kann die zahlenmäßige und graphische Auswertung der monatlichen Ver-brauchsdaten (gebäudebezogen) sein, um Veränderungen erkennen zu können und um die Nutzer zu informieren und zu motivieren sowie die gezielte Beobachtung der den konkreten Maßnahmen zugeordneten Zähler. Um die Zielsetzung für das Controlling-Konzept zu erreichen (insb. die Wirksamkeitsmessung), sind folgende Strukturen als Rahmenbedingungen zu schaffen:

  • Übergabe der operativen Verantwortung an speziell ausgebildetes Fachpersonal (für Klimaschutz) mit zeitlichen Ressourcen.
  • Gründung eines Klimaschutzbeirats mit Kontroll- und Lenkungsfunktion (dieses kann der Umweltaus-schuss übernehmen).
  • Durchführung regelmäßiger Audits zur Überprüfung des Projektfortschritts und Messbarkeit über ein Kennzahlsystem herstellen (als Elemente im Managementkreislauf: plan (Ziele, Verantwortungen, Res-sourcen festlegen), do (Durchführung gemäß Planung), check (Zielerreichung prüfen, Fehler erheben), act (Fehler analysieren, Lösungsmöglichkeiten finden und auswählen).
  • Sicherung der Finanzierung (ggf. über einen Klimaschutz-Etat).
  • Etablieren eines Berichtswesens, auch für die Hochschulleitung.

Folgende Hochschulen haben aktuell eine Beteiligung an einem normierten Umweltmanagementsystem nach EMAS:
https://his-he.de/portale/nachhaltige-entwicklung/emasiso


Good practice
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt: Beteiligung an EMASplus. Als erste Universität in Deutschland hat die KU das Zertifikat „EMASplus“ erhalten. Grundlage dafür ist die Etablie-rung eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagements, das Ökologie, Soziales und Ökonomie umfasst. Damit verpflichtet sich die Katholische Universität dazu, ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Wirkungen re-gelmäßig systematisch überprüfen zu lassen und kontinuierlich zu optimieren.
https://www.ku.de/kommunikation/presse/pi/einzelansicht/article/ku-erhaelt-als-erste-universitaet-in-deutschland-das-zertifikat-emasplus/

Universität Bremen: Klimaschutzkonzept Universität Bremen. Abschlussbericht, Juni 2015, S. 79 ff.
https://www.uni-bre-men.de/fileadmin/user_upload/sites/umweltmanagementsystem/Dokumente/Endfassung_Abschlussbericht_Uni-Bremen_2015-06-23_A.pdf

Hochschule RheinMain: Klimaschutzkonzept Hochschule RheinMain. Abschlussbericht, Juni 2018, S. 67 ff.
https://www.hs-rm.de/fileadmin/Home/Hochschule/Veroeffentlichungen/Klimaschutz/20180815_Abschlussbericht_KlischKo_HSRM_final.pdf

HNE Eberswalde: Klimaschutzkonzept der HNE Eberswalde.
https://www.hnee.de/_obj/67605A07-D2ED-4886-8A7C-BEB532B8044E/outline/Klimaschutzkonzept_HNEE.pdf

Universität Kiel: Klimaschutzkonzept der Universität Kiel.
https://www.klik.uni-kiel.de/de/klimaneutrale-universitaet/klimaschutzkonzept

Hochschule Osnabrück: Klimaschutzbericht der Hochschule Osnabrück.
https://www.hs-osnabrueck.de/de/nachrichten/2019/06/wie-die-hochschule-osnabrueck-ihren-co2-fussabdruck-um-fast-70-prozent-verkleinert-hat/

6.1.3. Klimaneutralität formulieren

Klimaneutralität beinhaltet, für einen selbstgesteckten Rahmen (z. B. Gebäudebetrieb, Mobilität, Konsum) die klimarelevanten Emissionen zu beziffern, sie zu minimieren oder substituieren und verbleibende Emissionen auch zu kompensieren. Die Zielsetzung, als Hochschule klimaneutral zu werden, wird auf ein Datum bezogen, z.B. auf das Jahr 2035. Die Zeitspanne bis zur Klimaneutralität und die bis dahin noch emittierten Tonnen CO2 müssen aus den Zielsetzungen zur Eingrenzung der Erderwärmung abgeleitet werden. Die Formulierung einer Klimaneutrali-tät ist somit immer Angelegenheit der Hochschule als Ganzes, also der Hochschulleitung. Formulierte Klimaneut-ralität ist auch ein Aspekt von Governance und hochschulöffentlich. Klimaneutralität ist für Hochschulen realisier-bar, dieses hat eine Studie von HIS-HE belegt.


Literatur
Müller, J., Person, R.-D. (2019): Machbarkeitsstudie klimaneutraler Campus. Analyse im Auftrag der Hessischen Landesregierung. HIS-HE:Medium, Nr. 3, 2020
https://his-he.de/publikationen/detail/machbarkeitsstudie-klimaneutraler-campus-1

Golüke, H.: Ökostrom beziehen ist gut - reicht aber nicht! In: Magazin für Hochschulentwicklung. Themen-Special: Energie und Klimaschutz an Hochschulen, Nr. 1 ,2019, S. 18 f.
https://his-he.de/publikationen/detail/magazin-fuer-hochschulentwicklung-1-2019


Good practice
Leuphana Universität Lüneburg: Klimaneutralität. Die Leuphana Universität Lüneburg hat sich 2007 das Ziel der Klimaneutralität gesetzt und dieses im Jahr 2014 erreicht. Dabei konnten 50 Prozent Primärenergie und 30 Prozent Endenergie eingespart werden. Grundlage der Erreichung der Klimaneutralität ist der effiziente Umgang mit Energie und Ressourcen in allen Teilbereichen der Universität. Die Themenfelder sind Energieeffizienz, Einsatz regenerativer Energien, Förderung einer klimascho-nenden Mobilität und der nachhaltigen Beschaffung, die in vielen Einzelmaßnahmen sukzessive implementiert und optimiert wurden.
www.leuphana.de/klimaneutral

Hochschule Düsseldorf: Klimaneutralität. Das Präsidium der Hochschule Düsseldorf hat am 19.11.2019 Klimaschutz-Leitlinien beschlossen und dabei die CO2-Klimaneutralität bis 2030 als konkretes Klimaschutz-Ziel festgelegt.
https://www.hs-duesseldorf.de/personen/salvagno/klimaschutz?showarrows=1&sid=maysmcrsi1wnydumut54ns5v

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde: Klimaneutralität.
https://www.hnee.de/de/Hochschule/Nachhaltige-Entwicklung/Nachhaltigkeitsmanagement/Nachhaltige-Hochschule/Klimaneutralitt/Klimaneutralitt-K6435.htm

Universität Kiel: Klimaneutralität.
https://www.klik.uni-kiel.de/de/klimaneutrale-universitaet/klimaneutrale-universitaet

Hochschule Trier, Umweltcampus Birkenfeld: Klimaneutralität.
https://www.hochschule-trier.de/hochschule/hochschulportraet/drei-campus/umwelt-campus-birkenfeld

Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin: Klimaneutralität.
https://www.pv-magazine.de/2020/06/09/htw-berlin-bekommt-zwei-photovoltaik-anlagen-mit-zusammen-280-kilowatt-leistung/

Freie Universität Berlin: Klimaneutralität.
https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2019/fup_19_398-klimanotstand/index.html

6.1.4. Energieflüsse abbilden

Um überhaupt den Umgang mit Energie zum Thema zu machen, ist ein Messsystem erforderlich, welches die Verbräuche erfasst und die Energieflüsse durch die Hochschule abbildet (siehe Abbildung 1).


Abbildung 1: Potentielle Energieeinflüsse durch die Hochschule (Grafik von HIS-HE: CO2-Bilanz der hessischen Hochschulen)

Hierfür ist eine Messarchitektur erforderlich, die die Hochschule angemessen abbildet und eine routinemäßige Auslesung und Auswertung der Daten ermöglicht. Dieses ist erforderlich, um die Effekte von initiierten Maßnah-men zu erkennen und steuern zu können. Im Umkehrschluss bedeutet das, nur das zu messen, was auch für die Steuerung des Energiemanagements relevant ist. Steuerung benötigt ein Controlling-Konzept. Das Controlling-Konzept stellt einen Kreislauf dar, in dem die durch die Klimaschutzaktivitäten (ggf. Klimaschutzkonzept) definier-ten Maßnahmen zur Umsetzung geführt werden. Durch die ständige Evaluierung und zielgerichtete Anpassung der Maßnahmen wird eine erfolgreiche Umsetzung, im Sinne einer Steuerung, sichergestellt. Diese Steuerung bezieht sich auf das regelmäßige Ermitteln, Vereinbaren, Umsetzen, (Erfolgs-)Messen und ggf. Nachjustieren von Maßnahmen. Dieses ist mehr als reiner (quantitativer) Soll-Ist-Vergleich; denn das Vorgehen schließt eine (quali-tative) Bewertung mit ein. Gerade hierfür sind Ressourcen erforderlich, die insbesondere auf der personellen Ebene das entsprechende Fachwissen garantieren und auf der Sachebene für eine adäquate Verwaltung und Ablage der notwendigen Daten sorgen.


Literatur
Person, R.-D.: 10 Jahre CO2-Bilanz der hessischen Hochschulen. In: Magazin für Hochschulentwicklung Nr. 1 (2019). Themen-Special: Energie und Klimaschutz an Hochschulen. Nr. 1, 2019, S. 9 f.
https://his-he.de/publikationen/detail/magazin-fuer-hochschulentwicklung-1-2019

Ketelhön, U.: Erarbeitung eines Musterkonzeptes sowie standortbezogener Einzelkonzepte für die Helmholtz-Gemeinschaft. In: HIS: Mitteilungsblatt Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Nr. 2, 2017, S. 1 f.
https://his-he.de/index.php?eID=tx_securedownloads&p=131&u=0&g=0&t=1596092077&hash=0086d0e250079e732f6057fdd4cbaa32680b6f8f&file=/fileadmin/user_upload/Publikationen/Mitteilungsblatt/MBL_02-2017_DRUCK.pdf


Good practice
HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V.: Klimaschutzkonzept Universität Bremen. Abschlussbericht, Juni 2015, S. 48 ff.
https://www.uni-bre-men.de/fileadmin/user_upload/sites/umweltmanagementsystem/Dokumente/Endfassung_Abschlussbericht_Uni-Bremen_2015-06-23_A.pdf

6.1.5. Budgetierungssystem einführen

Budgetierung bedeutet, die Kosten für den Energieverbrauch den Akteuren oder Organisationseinheiten zuord-nen zu können und diese durch spezifische Modelle daran zu beteiligen. Die Motivlagen, Budgetierungssysteme einzuführen und die Bandbreite der Modelle sind vielschichtig. Sie reichen von freiwilligen Systemen, die aus-schließlich mit Bonuszahlungen arbeiten, bis hin zu hochschulweit verbindlich eingeführten Systemen, in denen die Energiekosten aus den dezentralen Budgets zu begleichen sind. Eine Herausforderung stellt oftmals die Bemes-sung der Budgets dar, aus denen die Einheiten ihre Energiekosten begleichen sollen.[4]

Literatur
Mit Anreizen zu mehr Klimaschutz: Das Prämiensystem zur Energieeinsparung an der Freien Universität Berlin. Themen-Special: Energie und Klimaschutz an Hochschulen. In: Magazin für Hochschulentwicklung Nr. 1, 2019, S. 22 f.
https://his-he.de/publikationen/detail/magazin-fuer-hochschulentwicklung-1-2019

Wöhning, C.: Projekt „Entwickeln und Setzen von Anreizsystemen“. In: Magazin für Hochschulentwicklung. The-men-Special: Energie und Klimaschutz an Hochschulen. Nr. 1, 2019, S. 12 https://his-he.de/publikationen/detail/magazin-fuer-hochschulentwicklung-1-2019

Müller, J.: Energiekostenbudgetierung an der TU Braunschweig. In: HIS: Mitteilungsblatt Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Nr. 4, 2014, S. 1 f.
https://his-he.de/index.php?eID=tx_securedownloads&p=131&u=0&g=0&t=1596092324&hash=cc4bf20988a0950ad784ab9f1b6249f584d3e32d&file=/fileadmin/user_upload/Publikationen/Mitteilungsblatt/MBL14-1.pdf


Good practice
Universität Berlin: Prämiensystem. Das Präsidium der Freien Universität Berlin hat Anfang 2007 ein so genanntes Prämiensystem eingeführt, um organisatorische und verhaltensbezogene Einsparpotentiale zu realisieren. Über das Prämienmodell erhalten die Fachbereiche direkte finanzielle Anreize.
https://www.fu-berlin.de/sites/nachhaltigkeit/handlungsfelder/campus/energie_klimaschutz/praemiensystem/index.html

Universität Freiburg: Dezentrale Monetäre Anreize zur Energieeinsparung.
Das Anreizmodell der Universität Freiburg will Verhaltensänderungen bei den Gebäudenutzern und minimal in-vestive technische Maßnahmen kombinieren. Dabei wird den Einrichtungen anteilig die Kosten, die gegenüber einer Referenz eingespart wurden, gutgeschrieben. Ein Malus-System, dass ggf. Mehrverbrauch sanktioniert, existiert nicht.
https://www.nachhaltige.uni-freiburg.de/klimaschutz/dezmon-2010

TU Braunschweig: Energiekostenbudgetierung.
https://www.tu-braunschweig.de/energiesparen/energiekostenbudgetierung

Goethe-Universität Frankfurt: Energieeinspardialog.
https://his-he.de/projekte/detail/hessen-entwickeln-und-setzen-von-anreizsystemen-zur-energieeinsparung-an-hessischen-hochschulen

6.1.6. Bauherrenfunktion nutzen

Die deutschen Hochschulen befinden sich in einem Reformprozess, der sich unter anderem durch einen Paradig-menwechsel im Hochschulmanagement von einer eher detailgesteuerten zu einer verstärkt eigenverantwortlich geführten Hochschule manifestiert. Vor diesem Hintergrund ist einzelnen Hochschulen auch die Bauherrenfunkti-on übertragen worden. In diesem Kontext muss genau geprüft werden, mit welchen Anforderungen diese Aufga-be verbunden und unter welchen Voraussetzungen dieses Modell erfolgsversprechend ist. Die Zuweisung und Übernahme der Bauherrenfunktion hat daher große Bedeutung, weil Neubau oder Sanierung eines Gebäudes einen großen Einfluss auf die CO2-Emissionen haben.

Die gesetzlichen Vorgaben fordern schon eine entsprechende Energieeinsparung bei Neubau und Sanierung. Diese bezieht sich jedoch lediglich auf gebäudeinduzierte Verbräuche. Einen nicht unwesentlichen Anteil macht der nutzerinduzierte Verbrauch aus, der durch die technischen Geräte der Nutzer beeinflusst wird. Im besten Fall kann die Hochschule als Nutzer, Betreiber und Bauherr die Nutzeranforderungen direkt an die von Ihnen beauf-tragten Fachplaner vermitteln und für die energieeffizienteste Lösung des Betriebs sorgen. Im Fall der Bauher-renvertretung durch die Landesbauverwaltung ist eine Einbeziehung der Hochschule als Nutzer und Betreiber sehr wesentlich. Dieses betrifft die Erarbeitung und Übergabe der Nutzeranforderungen an die und auch die Kommunikation mit den Fachplanern. Diese Anforderung bezieht sich auf den gesamten Planungs- und Baupro-zess, um die energieeffizientesten Lösungen für den Betrieb zu finden.

Der Fokus liegt in erster Linie auf Lösungen zur Energieeinsparung mit Hilfe technischer Anlagen und der Verwen-dung von wärmedämmenden Baustoffen. Ein weiterer Aspekt bezüglich des Energieverbrauchs im Bereich Ge-bäudeinfrastruktur von Hochschulen liegt jedoch in der Errichtung von Gebäuden. Ein nicht unwesentlicher Teil der Energie besteht aus „grauer Energie“, die den Energieverbrauch der Gewinnung von Rohstoffen, der Herstel-lung von Baustoffen, deren Transport und Verarbeitung vor Ort betrachtet. Um diesen Energieverbrauch niedrig zu halten, sind mehrere Möglichkeiten gegeben. Eine den Zielen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflich-tete hochschulweite Ermittlung der Flächenbedarfe stellt den Ausgangspunkt dar, gefolgt von Maßnahmen wie z. B. Sanierung vor Neubau, Recyclen und Wiederverwenden von Baustoffen, Verwendung von Baustoffen mit nied-riger Energiebilanz etc. Hier steht die Forschung jedoch noch sehr am Anfang und Datenbanken, die darüber Auskunft geben (z. B. ökobaudat), werden derzeit hauptsächlich von den Herstellern gefüllt. Eine Unabhängigkeit ist dadurch nicht gegeben.

Literatur
Holzkamm, I.; Stibbe, J.; Stratmann, F.; Tegtmeyer, R.: Orientierungshilfe Bauherrenfunktion durch Hochschu-len. Teil 1: Rahmenbedingungen für die Bauherrenfunktion im Hochschulbau HIS-HE: Forum Hochschule, Nr. 4, 2015
https://his-he.de/publikationen/detail/orientierungshilfe-bauherrenfunktion-durch-hochschulen-teil-1-rahmenbedingungen-fuer-die-bauherrenfunktion-im-hochschulbau

Stibbe, J.; Stratmann, F.; Söder-Mahlmann, M.: Verteilung der Zuständigkeiten des Liegenschaftsmanagements für die Universitäten in den Ländern. Sachstandsbericht. HIS-HE: Forum Hochschule, Nr. 9, 2012
https://his-he.de/publikationen/detail/verteilung-der-zustaendigkeiten-des-liegenschaftsmanagements-fuer-die-universitaeten-in-den-laendern

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: ÖKOBAUDAT. Mit der Plattform ÖKOBAUDAT stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) allen Akteuren eine vereinheitlichte Datenbasis für die Ökobilanzierung von Bauwerken zur Verfügung.
https://www.oekobaudat.de/


Nutzenvorteile einer dezentralen Bauherrenfunktion der Hochschulen für den nachhaltigen Betrieb

Einbeziehung von Lebenszyklus-/Nachhaltigkeitsbetrachtungen in die Planungs- und Bauphase:
Ein wesentliches Argument der Hochschulen für eine Übernahme der Bauherrenfunktion ist, die Gesamtzustän-digkeit für Betrieb und Bau in eine Hand zu legen und dadurch die Wirtschaftlichkeit über die Baumaßnahmen hinaus auf den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes in den Fokus zu rücken. Hintergrund dieser Forderung ist unter anderem, dass derzeit bei den Bauinvestitionen die Baufolgekosten nicht hinlänglich berücksichtigt werden und somit die Hochschulen als Verantwortliche für den Gebäudebetrieb die zum Teil sehr hohen Bewirtschaftungs- und Betriebskosten hinnehmen und tragen müssen. Für ein kostenoptimiertes und nachhaltiges Immobilienma-nagement über den gesamten Lebenszyklus ist daher die zusammenhängende Betrachtung von Investitions- und Bewirtschaftungskosten zielführend.

Einbeziehung von Nutzeranforderungen (Forschung & Lehre) in die Planungs- und Bauphase:
Während des Projektstarts hat der Nutzer (Hochschule) die Bauherrenfunktion, die er u. a. durch Vorgabe des Projektziels in den Nutzeranforderungen wahrnimmt. Da in vielen Hochschulen bereits hohe Baufachkunde vor-handen ist, können die spezifischen Anforderungen aus Forschung und Lehre aufgrund der vorhandenen Nähe umfassend in die Nutzeranforderungen eingebracht werden. In der Projektabwicklung (Baumaßnahme) hingegen haben i. d. R. die Landesbaubetriebe bzw. -verwaltungen die Bauherrenfunktion, sodass die spezifischen Nutzeranforderungen hier nicht weiterentwickelt, konkretisiert und verbindlich vorgegeben werden können. Der Nutzer hat hier keine Entscheidungsbefugnisse mehr. Bei einer Übernahme der Bauherrenfunktion sehen die Hochschulen daher die Chance, die Nutzeranforderungen im gesamten Planungs- und Bauprozess besser einbeziehen zu können.

Einbeziehung von Gebäudemanagementkompetenzen (Hochschulverwaltung) in die Planungs- und Bauphase:
Das Gebäudemanagement in den Hochschulverwaltungen verfügt über ein langjährig entwickeltes Erfahrungswissen über die bauliche und technische Infrastruktur. Mit einer Übernahme der Bauherrenfunktion erwarten die Hochschulen, dass ihr Erfahrungsschatz direkter in alle Phasen der Entscheidungs- und Planungsprozesse für Baumaßnahmen eingebracht werden kann. Da sowohl Gebäudemanagement als auch Baumanagement dann Teil der Hochschulverwaltung wären, ist die frühzeitige Einbindung des Gebäudemanagements in den Planungspro-zess automatisch gewährleistet.

Schnittstellen/Verfahrensvereinfachung:
Die derzeitige Wahrnehmung der Aufgaben Planung/Bau sowie Bedarfsplanung/Nutzung/Betrieb in unterschiedlichen Zuständigkeiten bedingt natürliche Schnittstellen. Diese führen nach Abschluss einer Baumaßnahme ggf. zu unerwünschten Problemen in der Nutzung und dem Betrieb. Darüber hinaus können die Schnittstellen Verzögerungen im Planungs- und Bauverfahren hervorrufen, z. B. durch unterschiedliche Verfahrensweisen, unterschiedliche Prioritätensetzung, Missverständnisse etc. Mit der Zusammenführung der Aufgaben in eine Zuständigkeit versprechen sich die Hochschulen eine Verringerung der Schnittstellen und damit eine Verfahrensbeschleuni-gung.

Komplette Bauherrenfunktion unabhängig vom Bauvolumen:
Die Hochschulen nehmen bei Bauunterhaltungsmaßnahmen und kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen (KNUE, bis ca. 1 Mio. €, kann in einzelnen Ländern höher sein) die Bauherrenfunktion bereits in einem Großteil der Länder wahr. Bei großen Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen (GNUE, ab ca. 1 Mio. €, kann in einzelnen Ländern höher sein) besitzen die Landesbaubetriebe bzw. -verwaltungen i. d. R. die Bauherrenfunktion. Die Bauverantwortung im Hochschulbau ist daher je nach Größe der Baumaßnahme in unterschiedliche Zuständigkeiten aufgeteilt. Eine Zusammenlegung der Bauverantwortung an einer Stelle würde einen umfassenderen Blick auf alle Baumaßnahmen pro Hochschule ermöglichen und nicht nur bis oder ab einer gewissen Wertgrenze. Hierdurch wäre ein übergreifendes Steuern aller Baumaßnahmen pro Hochschule besser möglich.

Finanzierungsrahmen und -bedingungen:
Einige Hochschulen streben die Übernahme der kompletten Bauverantwortung für den Hochschulbau und das eigenverantwortliche Steuern der Baumaßnahme, über die Wertgrenzen hinaus, an. Zusätzlich besteht der Wunsch nach einem verbindlichen, langfristigen Finanzrahmen in der Landeshaushaltsplanung und optional ein frei zur Verfügung stehendes Baubudget. Dadurch würde sich weniger der Maßnahmenprozess durch die Mittel-freigabe des Parlaments verzögern und wäre, was den zeitlichen Ablauf betrifft, einschätzbarer.

Übergabe und Nutzung:
Durch eine Zusammenlegung der Betreiber- und Bauherrenfunktion wird die frühzeitige Beteiligung des Gebäudemanagements am Bauplanungsprozess gefördert und die Übergabe des fertiggestellten Gebäudes an den Nutzer erleichtert. Zudem wird das Interesse des Bauherrn erhöht, zwingend erforderliche Revisionsunterlagen mit größerem Druck von Bauauftragnehmern einzufordern und nachdrückliche Mängel zu beseitigen.

Landesbaustandards/Wirtschaftlichkeit:
Die von den Landesbaubetrieben bzw. -verwaltungen angewandten Landesbaustandards sind für den Hochschul-bau (meist Sonderbauten) nicht immer zielführend, da sie i. d. R. lediglich einen zur Erfüllung der Bauaufgabe „ausreichenden“ Kostenaufwand berücksichtigen. Um hier nicht im internationalen Wettbewerb abgehängt zu werden, müssen bereits die Gebäude spezifische, wissenschaftsbezogene Anforderungen erfüllen und dürfen nicht auf ein ausreichendes „Standardprogramm“ reduziert werden. Eine Übernahme der Bauherrenfunktion würde diesen Blickwinkel stärker in den Fokus rücken und ihm mehr Bedeutung beimessen.

Baufachliche Qualität/Bauerfahrung:
Durch die Hochschulerfahrung mit kleineren Baumaßnahmen und teilweise großen drittmittel-finanzierten Maßnahmen liegen weitreichende Erkenntnisse für Hochschulbaumaßnahmen vor. Diese können bei einer Übernahme der Bauherrenfunktion durch Hochschulen unmittelbar eingebracht werden und somit eine Verbesserung der baufachlichen Qualität ermöglichen.

6.1.7. Management der Flächen

Ein strategisches Flächenmanagement reduziert den Energieeinsatz pro Nutzer, indem es die Auslastung der Flächen innerhalb der Woche erhöht oder die Inanspruchnahme der Fläche pro Nutzer verringert. Das Flächenmanagement an Hochschulen verfolgt jenseits der globalen Zielsetzung einer sparsamen Flächeninanspruchnahme oftmals drei konkrete Zielsetzungen. Zum einen geht es darum, die von der Hochschulleitung oder beauftragter Bauabteilungen angesteuerten Organisationseinheiten, also z.B. Lehrstühle, Institute oder Fachbereiche genau mit denjenigen Flächen auszustatten, die sie benötigen. Die Definition des Flächenbedarfs orientiert sich zwar an landesseitigen Standards und fachspezifischen Anforderungen. Gleichwohl eröffnen sich Spielräume für hochschuleigene, strategische Flächenmanagementvorgaben, die z.B. die Zielsetzung der Klimaneutralität aufgreifen. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise in Berufungszusagen alte „Erbhöfe“ nachjustiert werden. Oder es geht um die Sicherstellung der Flexibilität von Forschungsflächen. Den dritten bedeutenden Bereich macht die klassische Lehrraumbelegung aus. Hier geht es um die gleichmäßigere und letztendlich höhere Auslastung der Räume innerhalb der gesamten Woche und um das genauere Übereinstimmen (‚matchen‘) der Gruppen- und Raumgrößen (FN: Ruiz, Marcelo (2015): Welche Bedeutung haben Flächen in der Hochschulsteuerung auf Landes- und Hochschulebene? In: Magazin für Hochschulentwicklung (2), S. 12–13).

Nicht immer sind dazu hochentwickelte CAFM-Systeme erforderlich. In den zentralen Hochschulverwaltungen ist eine systematische und idealerweise an Landesstandards angepasste Bedarfsplanung erforderlich. Lehrraumma-nagementsysteme sind heutzutage selbstverständlich edv-basiert. Zentral organisierte Lehrraumbelegungssys-teme schneiden hinsichtlich ihrer Flächeneffizienz besser ab als dezentrale oder gemischte Systeme (FN: Fenner, Henrich (2014): Hörsäle und Seminarräume: Bestände besser nutzen. Auslastungsuntersuchungen an Hochschu-len als Basis eines effektiven Lehrraummanagements. In: Wissenschaftsmanagement - Zeitschrift für Innovation (2), S. 54–57).


Good Practice

Universität Stuttgart:
https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/organisation/verwaltung/dez6-flaechenbaumanagement/

Universität Heidelberg:
https://www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/verwaltung/bau/flaechenmanagement.html

Universität Konstanz:
https://www.uni-konstanz.de/facility-management/gebaeudeservices/raumverwaltung-gaestehaeuser-schluesselverwaltung-veranstaltungsplanung/

  1. Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG), Entwurfsstand: 03.07.2020 (nach Zustimmung im Bundesrat).
  2. Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG), Stand: 04.03.2020.
  3. https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Gesetzeskarte/gesetzeskarte.html
  4. HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (2014): Energiekostenbudgetierung an der TU Braunschweig. In: HIS-HE: Mitteilungsblatt, Nr. 4, S. 1 f. https://his-he.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Mitteilungsblatt/MBL14-4.pdf
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