HOCH-N:Nachhaltiges Abfallmanagement

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Betroffener Personenkreis

Dieser Beitrag richtet sich an alle Hochschulangehörigen gleichermaßen, denn jede und jeder kann zur Abfallvermeidung, zum Recycling und damit zur Minderung der Entsorgungsleistung einen Beitrag leisten. Von besonderer Bedeutung bei der nachhaltigen Entsorgung ist der Personenkreis „Abfallbeauftragte“ (häufig in Personalunion mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)).

Relevanz

Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ein Besitzer entledigt, entledigen will oder muss.[1] Sie können nach der Art und der Einstufung ihrer Gefährlichkeit bezeichnet und unterschieden werden.[2] Die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) gibt dazu branchen- bzw. gruppendefinierte zwei-, vier- und sechsstellige Abfallschlüssel mit Abfallbezeichnung an. Hochschulen als Entsorger müssen einer gesetzlichen Registerpflicht über Menge, Art, Ursprung, Sammlungshäufigkeit, Beförderungs- und Verwertungs- oder Beseitigungsart des Abfalls nachkommen.[3] Für gefährliche Abfälle, etwa aus Chemielaboratorien, besteht zudem eine Nachweispflicht vor Beginn der Entsorgung und über dessen Durchführung sowie ggf. über den Verbleib entsorgter Abfälle.[4]

Als Abfallverursacher*in und Entsorger*in müssen Hochschulen und ihre Angehörigen nach dem Vorsorge und Nachhaltigkeitsprinzip und den rechtlichen Vorgaben des § 6 (1); (2) KrWG einen maßgeblichen Beitrag leisten, Abfälle zu vermeiden, zur Wiederverwendung vorzubereiten sowie zu recyceln. Sollten diese Maßnahmen nicht greifen, ist eine energetische Verwertung sicher zu stellen. Grundsätzlich sollen jeweils die Maßnahmen innerhalb der Rangfolge Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleisten. Mit dem Vermeidungsgrundsatz geht die Verpflichtung einher, Erzeugnisse zu beschaffen, die[5]

  • langlebig, reparaturfreundlich, wiederverwendbar oder verwertbar sind,
  • im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen und
  • durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Recycling hergestellt wurden.


Dabei ist es unerlässlich, dass der mit dem Abfallmanagement betroffene Personenkreis einer Hochschule mit dem Bereich „Beschaffung“ vernetzt wird und interagiert. Denn alles was beschafft wird muss nach einer Nutzungsphase, meist stofflich oder energetisch modifiziert, auch entsorgt werden. Indirekt tragen Hochschulen dadurch nicht nur zur Abfallvermeidung bei, sondern ebenso zur Einsparung von Wasser, Energie und Rohstoffen, die andererseits in die Produktions- und Lieferketten geflossen wären. Durch die Abfallvermeidung und -reduktion profitieren Hochschulen bzw. die mit der Abfallentsorgung betrauten länderspezifischen Behörden von der Minimierung ihrer Entsorgungsaufwendungen und -kosten (z.B. durch Register- und Nachweispflicht und Transport).

Hochschulen leisten durch geringe Abfallaufkommen zudem einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Verringerung der Luft- und Abwasseremissionen bei den Entsorgungsprozessen. Eine nachhaltige Entsorgung an Hochschulen steht demzufolge im Zusammenhang mit dem Schutz von Mensch und Umwelt, mit einer Lebenszyklusbetrachtung von Stoffen und Gegenständen die zu Abfall werden können, sowie mit ressourcenschonenden und emissionsarmen Herstellungs- und Entsorgungsverfahren von der primären bis zur sekundären Rohstoffgewinnung aus Abfall.[6] Nachhaltigkeit in der Entsorgung an Hochschulen meint – über die Rechtskonformität hinaus – generell die Minimierung vom Stoff- und Energieeinsatz, sodass nach einer möglichst langen Nutzungsphase so wenig wie möglich Abfälle anfallen bzw. eingesetzte Energie „weggeworfen“ wird. Nachhaltige Entsorgung an Hochschulen fördert zudem die Kreislaufwirtschaft, um Abfälle als neue Ressource (Sekundärstoff) für Produkte und Energie zu betrachten und zu nutzen.[7] Im Umgang mit gefährlichen Abfällen schützt eine nachhaltiges Abfallmanagement Personal und Studierende durch aktive Risikoerkennung und -minimierung und betreibt dadurch Gesundheits- und Entsorgungsprävention.

Ziele

Für ein nachhaltiges Abfallmanagement können sich Hochschulen bspw. folgende Ziele setzen und diese in spezifischen Richtlinien zum Abfallmanagement niederlegen:

  • Rechtskonformität,
  • Nutzungsoptimierung (z. B. von Chemikalien und Verbrauchsmaterialien),
  • Vermeidung, Trennung/Recycling von Abfällen und Einsparung von Entsorgungsaufwendungen,
  • Einsatz und Beschaffung von langlebigen und reparaturfreundlichen Produkten und damit verbundenen langen Nutzungszeiten anstelle von häufigen Neuanschaffungen in kurzen Zeitintervallen.
  • Einsatz, Nutzung von Abfallstoffen als Sekundärstoffe (Kreislaufwirtschaft) – nur indirekt beeinflussbar
  • transparente rechtskonforme Entsorgungsprozesse/- dienstleistungen als Grundlage für gesundheitspräventiven Umgang mit Abfällen und gefährlichen Abfällen, wie ätzende Chemikalien,
  • (Stoff-) Substitutionsprüfung und Rückkopplung mit „Beschaffung“,
  • zyklische Bewertung der Funktionalität des Abfallmanagements (z. B. im Rahmen von UMS-Audits)
  • eindeutige Festlegung von Zuständigkeiten in Entsorgungslogistik,
  • Risikoerkennung/-minimierung (z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen),
  • formale und non-formale Bildung, Bewusstseinsschaffung und-schärfung betroffener Personen,
  • Vorbild- und Multiplikatorenwirkung und
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Abfallmanagement.

Hemmnisse und Treiber

Hemnisse Treiber
strenge rechtliche Forderungen (Arbeitsschutz, Kreislaufwirtschaft) können individuelles Hochschul-Engagement begrenzen („ist doch schon alles geregelt“) Identifizierung studiengangsbezogener Ressourcen/Verbrauchsmittel zur Ableitung von Abfall- und Kostenreduzierungspotenzialen (MINT vs. Geisteswissenschaften)
teilweise begrenzte Einflussmöglichkeiten aufgrund länderspezifischer Regelungen (zentralisierte Entsorgung) Identifizierung von Vermeidungs- und Einsparpotenzialen (z. B. Büromaterial)
Forschungs- und Lehrbetrieb mit hohem Bedarf an Chemikalien und Gefahrstoffen Optimierung des Chemikalien- und Gefahrstoffmanagements
zusätzlicher Ressourcenbedarf zur Optimierung bestehender Entsorgungssysteme in Bezug auf Nachhaltigkeit Kommunikation, Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit allen Hochschulbereichen und Personen, insbesondere der „Beschaffung“
Akzeptanzprobleme der Handelnden, des betroffenen Personenkreises (Bewusstsein – Wissen – Handeln)
  1. KrWG § 3 (1)
  2. AVV § 1
  3. KrWG § 49 (1)
  4. KrWG § 50 (1)
  5. KrWG § 45 (1)
  6. KrWG § 6 (1), (2)
  7. Lexikon der Nachhaltigkeit (2018)
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