HOCH-N:Kriterien des hochschulspezifischen DNK

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Strategie (Kriterien 1-4)

Kriterium 1 - Strategische Analyse


Bearbeiter: Alexander Herzner (OTH Amberg-Weiden)

Die Hochschule legt dar, wie sie die Wirkungen ihrer wesentlichen Aktivitäten im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung analysiert und auf welchem Nachhaltigkeitsverständnis diese basieren. Die Hochschule erläutert, wie sie im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten hochschulspezifischen, nationalen und internationalen Standards operiert.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Im Rahmen der strategischen Analyse soll die Hochschule erläutern, wie sie die Wirkungen ihrer wesentlichen Aktivitäten im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung untersucht. Dies soll auf Basis des hochschuleigenen Nachhaltigkeitsverständnisses und ihrer Nachhaltigkeitsstrategie erfolgen. Sofern bisher kein eigenes Nachhaltigkeitsverständnis formuliert wurde, kann das HOCHN-Nachhaltigkeitsverständnis als Orientierungsrahmen dienen. Mit der strategischen Analyse stellt die Hochschule sicher, dass die angestrebten Ziele (vgl. Kriterium 3) und Maßnahmen in der Strategie verankert werden. Im Rahmen der Analyse erfolgt ein Abgleich der Aktivitäten mit der Strategie und dem Nachhaltigkeitsverständnis der Hochschule. Gleichzeitig kann ein externer Abgleich mit anerkannten hochschulspezifischen, nationalen und internationalen Standards stattfinden. Wirksam wird die Analyse durch einen dynamischen Prozess, der aus den Standards kontinuierlich neue Soll-Zustände ableitet, die Ist-Zustände ermittelt und die Ursachen für die Lücke in einem Regelkreis darlegt. Für die Schließung der Lücke müssen konkrete Handlungsschritte definiert werden. Für Hochschulen bieten sich verschiedene nationale oder internationale Bewertungs- und Berichtssysteme an, die Aktivitäten bzw. deren Wirkungen analysieren. Die Instrumente eignen sich zum Teil nur begrenzt, da verschiedene Aspekte von Nachhaltigkeit angesprochen werden. Je nach strategischer Schwerpunktsetzung bieten die Systeme hilfreiche Anregungen bis hin zu einem standardisierten Managementsystem (z. B. ISO, EMAS).

Beispiele aus der Praxis

Im Rahmen der Berichterstattung der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg Weiden erfasst das von der Hochschulleitung beauftragte Institut für Nachhaltigkeit in Technik und Wirtschaft alle Aktivitäten, die für die Umsetzung/Stärkung der UN PRME Prinzipien stattgefunden haben. Nach jeder Aktivität wird reflektiert, welche Prinzipien damit gestärkt/umgesetzt wurden. Da Nachhaltigkeit eine stetige Entwicklung erfordert, werden die Aktivitäten aufgrund freier Kapazitäten geplant und durchgeführt. Die Wirkung wird z. B. durch Befragung der Studierenden (im Rahmen eines Zertifikatskolloquiums) abgefragt. Die Ist-Werte bestimmter Indikatoren für Umwelt und Mitarbeiter*innen werden mithilfe von Indikatoren der Global Reporting Initiative (GRI) berichtet, die Aktivitäten in Forschung, Lehre und Campusprojekten werden auf die sechs UN RPME Prinzipien bezogen. Die weiteren Aspekte der strategischen Analyse erfolgen intern zwischen dem Institut für Nachhaltigkeit und der Hochschulleitung. Mit der Umsetzung der Strategie ist das Institut für Nachhaltigkeit in Technik und Wirtschaft beauftragt.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Vorhandene Nachhaltigkeitsstrategie
  • Bestandteile dieser Strategie
  • Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie

Wenn keine Nachhaltigkeitsstrategie vorhanden ist, dann:

  • Nachhaltigkeitsstrategieentwicklung auf Basis der Ermittlung des Status quo
  • Ziele und Maßnahmen definieren


Kriterium 2 - Handlungsfelder


Bearbeiter*in: HOCHN-Arbeitspaket Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Hochschule legt dar, welche Aspekte der Nachhaltigkeit für folgende Handlungsfelder wesentlich sind und wie sie diese in ihrer Strategie berücksichtigt und systematisch adressiert:
a) Forschung
b) Lehre
c) Betrieb
d) Transfer
e) Governance

Die Hochschule legt dar, wie sie nachhaltigkeitsbezogene Aktivitäten in den Handlungsfeldern fördert und wie künftig Themen der nachhaltigen Entwicklung in diese implementiert werden. Zudem soll aufgezeigt werden, wie Nachhaltigkeit in den fünf Bereichen miteinander vernetzt ist.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Hochschulen haben eine besondere Organisationsform und Funktionsbereiche auf verschiedenen Ebenen. Typische Handlungsfelder sind Forschung, Lehre, Betrieb, Transfer und Governance. Im Projekt HOCHN ist diese Struktur ebenfalls verankert. Im Nachhaltigkeitsverständnis sind wichtige Aspekte für das Verständnis einer nachhaltigen Entwicklung in Bezug auf diese fünf Handlungsfelder enthalten.

Vor diesem Hintergrund ist es für jede Hochschule wichtig aufzuzeigen, wie sich ihr eigenes Nachhaltigkeitsverständnis (siehe Präambel des HS-DNK) darstellt, welches die relevanten Handlungsfelder der Hochschule sind und wie sie wichtige nachhaltigkeitsbezogene Themen für sich selbst identifiziert (Wesentlichkeitsanalyse).

Auf dieser Basis soll die Hochschule darstellen, wie sie nachhaltigkeitsbezogene Aktivitäten in den für sie relevanten Handlungsfeldern fördert und in ihrer eigenen Organisation implementiert.

Da die Handlungsfelder nicht immer unabhängig voneinander sind und ggf. Wechselwirkungen bestehen, ist auch auf die Vernetzung zwischen den Nachhaltigkeitsaktivitäten zwischen den Handlungsfeldern einzugehen.

Beispiele aus der Praxis

Universität Hamburg: Prozess zur Auswahl der Berichtsinhalte und Indikatoren

„Die Auswahl der […] Berichtsinhalte erfolgte in einem mehrstufigen Prozess: Zunächst wurden potentiell relevante Indikatoren zusammengetragen. Für die Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales wurden insbesondere die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) herangezogen, die ein international verbreitetes und anerkanntes Rahmenwerk der Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellen. In Ermangelung eines Standardrahmenwerks zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Hochschulsektor wurden für die Bereiche Lehre, Forschung und Transfer potentiell relevante Indikatoren aus der wissenschaftlichen Literatur abgeleitet. Darüber hinaus wurden die Indikatoren des ersten Nachhaltigkeitsberichts der Universität Hamburg einbezogen. Aus dieser umfangreichen Sammlung an potentiellen Indikatoren wurde mithilfe von Nachhaltigkeitsexpert*innen der Universität Hamburg eine Vorauswahl getroffen. Dabei konnten vier Wissenschaftler*innen aus dem Nachhaltigkeitsbereich, das Kompetenzzentrum Nachhaltige Universität der Universität Hamburg (KNU) sowie die internationale Studierendenorganisation oikos jeweils eine Auswahl der für sie wichtigsten Indikatoren treffen.

Die Ergebnisse wurden zusammengefasst und gemeinsam diskutiert. Diese Vorauswahl wurde schließlich in einer Online-Umfrage einem breiteren Kreis an Nachhaltigkeitsexpert*innen und -interessent*innen vorgelegt. An dieser Umfrage beteiligten sich mehr als 100 Personen aus dem Umfeld der Universität Hamburg. Die Umfrage richtete sich insbesondere an Studierende, die nachhaltigkeitsbezogene Studiengänge gewählt haben oder in Nachhaltigkeitsinitiativen engagiert sind. Neben Studierenden (ca. 75 % der Befragten) nahmen auch Mitarbeiter*innen der Universität Hamburg (ca. 20 %) sowie weitere Interessent*innen wie Alumni der Universität Hamburg (ca. 5 %) teil. Diejenigen Indikatoren, die von mindestens 40 % der Befragten als relevant eingestuft wurden, wurden im weiteren Verlauf der Berichtserstellung berücksichtigt.“ (Nachhaltigkeitsbericht für die Universität Hamburg 2011-2014, S. 11).

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Anwendung eines systematischen Prozesses zur Identifikation wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Themen (z. B. Befragung, Wesentlichkeitsanalyse etc.)
  • Siehe auch Kriterium 1


Kriterium 3 - Ziele


Bearbeiter: Alexander Herzner (OTH Amberg-Weiden)

Die Hochschule legt dar, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele sie sich gesetzt hat, wie diese operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Die Hochschule formuliert Ziele abgeleitet aus ihrer Strategie. In den Zielen finden sich die relevanten Themenfelder der nachhaltigen Hochschulentwicklung wieder. Die Ziele können und sollten so gesetzt werden, dass sie mit bereits an anderer Stelle formulierten Zielen kongruent sind (z. B. EMAS). Aus der Strategie lassen sich darüber hinaus Ziele ableiten wie z. B. die Einführung eines zertifizierten Managementsystems.

Damit die Ziele auch operationalisierbar sind, können diese nach den folgenden Kriterien formuliert werden:

SMART:
Specific (präzise)
Measureable (messbar)
Attainable (erreichbar)
Realistic (machbar)
Time (zeitlich geplant)

PURE:
Positive Stated (optimistisch formuliert)
Understood (jede*r versteht das Ziel)
Relevant (notwendig, das Ziel zu erreichen)
Ethical (ethisch vertretbar)

CLEAR:
Challenging (herausfordernd)
Legal (die Ziele und Maßnahmen sind im rechtlichen Rahmen oder notwendig, um Gesetze einhalten zu können)
Environmentally Sound (für alle Anspruchsgruppen verträglich)
Agreed (akzeptiert)
Recorded (die Ziele sind niedergeschrieben und können eingesehen werden)

Beispiele aus der Praxis

Die Freie Universität Berlin definiert in ihrem Nachhaltigkeitsbericht in den Kategorien Governance und Partizipation, Forschung, Lehre und Wissenstransfer, Campus-Management und Kommunikation sowie Netzwerke jeweils Ziele und benennt die entsprechenden Umsetzungsakteur*innen.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Die Ziele sind mindestens nach einem der SMART / PURE / CLEAR–Kriterien formuliert.
  • Idealerweise sind alle Anforderungen an das Ziel erfüllt
  • Ressourcen zur Zielerreichung sind hinterlegt
  • Ziele stehen in wenigen / keinen Widersprüchen zu anderen Zielen
  • Die Ziele unterstützen die Strategieumsetzung und sind dort verankert
  • Siehe auch Kriterium 1


Kriterium 4 - Organisationale Verankerung


Bearbeiter: Andreas Wanke und Julia Kaazke

Die Hochschule legt dar, wie Aspekte der Nachhaltigkeit in die Tätigkeiten der gesamten Hochschule inklusive ihrer nachgelagerten Organisationseinheiten integriert werden und welche Maßnahmen sie ergreift, um Nachhaltigkeit in der gesamten Hochschule zu verankern sowie die Integration von Nachhaltigkeit kontinuierlich zu stärken und zu verbessern.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Eine wirksame Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und die Entwicklung transformativer Narrative setzen voraus, dass nachhaltigkeitsbezogene Visionen, Ziele, Strategien, Strukturen und Prozesse in eine Organisation integriert werden. Die Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten bildet dabei einen wesentlichen Orientierungsrahmen für alle Entscheidungen und Handlungen.

Partizipative Organisationsstrukturen bieten eine gute Grund- lage für integrativ entwickelte Nachhaltigkeitsleitbilder und/ oder -leitlinien. Nachhaltigkeitsgremien, die möglichst mit allen Statusgruppen der Hochschule besetzt sind, ermöglichen eine breit gefächerte Verankerung von Nachhaltigkeit. Leitbild und Organisationsstruktur ergänzen sich: Zur Entwicklung von Leitbildern/Leitlinien/Visionen sind strukturellorganisatorische und kommunikative Maßnahmen nötig.

Beispiele aus der Praxis

Freie Universität Berlin
2015 hat die Freie Universität Berlin die Stabstelle Nachhaltigkeit gegründet, die direkt dem Präsidium zugeordnet ist. Hier werden die wesentlichen Querschnittsaufgaben des Nachhaltigkeitsmanagements gebündelt. Die Aufgaben der Stabsstelle umfassen

  • Initiierung und Koordination nachhaltigkeitsbezogener Aktivitäten in Forschung, Lehre, Management und auf dem Campus
  • Beratung der Hochschulleitung in allen Nachhaltigkeitsfragen
  • Koordination des zentralen Steuerungskomitees, einschließlich der themenbezogenen Arbeitsgruppen sowie der dezentralen Nachhaltigkeitsteams
  • Steuerung des universitätsweiten Energie- und Abfallmanagements
  • Verantwortung für das integrierte Managementsystem und den darauf basierenden Zertifizierungsprozess
  • Koordination der vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) geförderten University Alliance for Sustainability (UAS)
  • Vertretung der Freien Universität Berlin in regionalen und internationalen Nachhaltigkeitsnetzwerken

Die schrittweise an der Freien Universität Berlin etablierte Partizipationsstruktur stützt sich auf vier Säulen:

  • Steuerungskreis Nachhaltigkeit mit den Arbeitsgruppen „Forschung“, „Lehre/Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Management und Campus“ sowie „Kommunikation und Partizipation“
  • dezentrale Nachhaltigkeitsteams in den Fachbereichen
  • bereichsübergreifende Auditteams mit einer Vielzahl von Begehungen und Vor-Ort-Gesprächen und
  • die von Studierenden und Beschäftigten gemeinsam gegründete Nachhaltigkeitsinitiative SUSTAIN IT!

Die Freie Universität Berlin folgt einem holistischen Ansatz und zielt auf eine systematische Verknüpfung von Forschung, Lehre, Outreach und Campus-Management (vgl. zur Partizipationsstruktur an der Freien Universität Berlin Kriterium 9).

2016 hat die Freie Universität Berlin ihr Nachhaltigkeitsleitbild verabschiedet. Dieses wurde im Zuge eines partizipativen Prozesses erarbeitet, in den die gesamte Universität eingebunden war. Die Initiative „SUSTAIN IT!“ hatte zunächst einen Entwurf des Nachhaltigkeitsleitbilds entwickelt. Dieser wurde vom Präsidium mit wenigen Änderungen im Juli 2015 angenommen. Der Universitätspräsident hat im Anschluss daran alle Universitätsangehörigen dazu aufgerufen, sich mit dem Nachhaltigkeitsleitbild auseinanderzusetzen und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Studierenden sowie wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen reichten daraufhin insgesamt 80 Vorschläge ein. Das Spektrum reichte von kurzen Hinweisen (z. B. Nutzung von Recyclingpapier bei Publikationen) bis hin zu sehr ausführlichen Beiträgen (u. a. nachhaltiges Wissensmanagement). Im Dezember 2015 wurden die Vorschläge im Rahmen eines Workshops mit interessierten Studierenden und Mitarbeiter*innen der Freien Universität erörtert. Als Ergebnis des Beteiligungsprozesses verabschiedete das Präsidium im März 2016 das entsprechend angepasste Nachhaltigkeitsleitbild. Die Freie Universität Berlin unterstreicht im Leitbild den besonderen Stellenwert von Nachhaltigkeit in Forschung, Lehre und Campus-Management.

Die Initiative für Nachhaltigkeit + Klimaschutz SUSTAIN IT! trägt als offene Kommunikations- und Aktionsplattform zur Vernetzung von Fachdisziplinen, Universitätsakteur*innen und Zivilgesellschaft bei. Mit Peer-to-Peer-Lehrveranstaltun- gen, einem Urban Gardening Projekt, Kunstlaboren bringt sich SUSTAIN IT! im Sinne des Nachhaltigkeitsleitbilds der Freien Universität Berlin ein. Die jährlichen einwöchigen „Hochschultage für Nachhaltigkeit + Klimaschutz“ sind seit 2011 ein Markenzeichen von SUSTAIN IT!. Aufgrund der Kontinuität ihres Engagements wird SUSTAIN IT! von der Hoch- schulleitung finanziell unterstützt. Für das vorbildliche En- gagement im Bereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) wurde SUSTAIN IT! im Jahr 2012 als offizielles Projekt der UN-Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet. International wurde das Konzept von SUSTAIN IT! 2015 vom „International Sustainable Campus Network“ auf seiner Jahreskonferenz 2015 in Hongkong als herausragende Initiative mit dem „Student Leadership Award“ ausgezeichnet.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Existenz eines Nachhaltigkeitsleitbilds und/oder -leitlinien
  • gelebte Vision
  • Siehe auch Kriterium 1


Kriterium 5 - Verantwortung


Bearbeiter: Prof. Dr. Ingrid Hemmer und Ina Limmer (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt)

Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für Nachhaltigkeit in der Hochschule werden dargelegt.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Die Umsetzung eines Nachhaltigkeitsleitbilds kann nur gelingen, wenn die Hochschulleitung die Nachhaltigkeit an Hochschulen bejaht und fördert. Daher sollte ein Mitglied der Hochschulleitung für das Thema verantwortlich sein und sicherstellen, dass Nachhaltigkeit bei grundlegenden strategischen Entscheidungen berücksichtigt wird. Eine von der Hochschulleitung legitimierte/beauftragte Koordinationsstelle sollte verantwortlich sein für die entsprechende Umsetzung des Leitbilds. Sie kann mit unterschiedlichen Statusgruppen besetzt werden (wissenschaftliches und/oder Verwaltungspersonal). In einigen Hochschulen gibt es bereits Beauftragte für Nachhaltigkeit, in Einzelfällen eine Stabsstelle. Durch diese wird die Hochschulleitung dabei unterstützt, das Nachhaltigkeitskonzept bzw. die -strategie zu operationalisieren, umzusetzen, regelmäßig darüber zu berichten und durch verschiedene Maßnahmen einen Dialog zu Themen einer nachhaltigen Entwicklung innerhalb sowie über die Hochschule hinaus anzuregen und zu pflegen.

Die Hochschulleitung kann auch einzelnen Personen bestimmte Aufgabenfelder zuweisen, wie z.B. das Campusumweltmanagement. In der Koordinationsstelle werden diese (Zu-) Arbeiten gebündelt und von Steuerungsgruppen verschiedener organisationaler Ebenen (z. B. Fakultäten, Einrichtungen, Lehre, Forschung, studentische Aktivitäten) unterstützt. Eine klare Benennung von Aufgaben, Verantwortlichkeiten und ggf. Weisungsbefugnissen (z. B. hinsichtlich der Einholung von Daten) erhält besonderen Nachdruck, wenn eine feste Stelle (Bereitstellung finanzieller Mittel) mit möglichst hohem Status (Nähe zur Hochschulleitung) geschaffen wird.

Beispiele aus der Praxis

Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

  • Seit Juli 2010: durch Hochschulleitung bestellte Nachhaltigkeitsbeauftragte, deren Aufgaben umfassen z. B. Koordinierung und Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung in allen Handlungsfeldern der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, Berichterstattung und Aufzeigen von Entwicklungspotentialen, Gremien- und Netzwerkarbeit.
  • Seit 2010: Steuerungsgruppe aus Vertreter*innen interner Stakeholdergruppen (wissenschaftliches und Verwaltungspersonal, Studierende) und je eine*m Vertreter*in für Forschung und Lehre.
  • Seit 2012 ist der Kanzler verantwortlicher Ansprechpartner der Hochschulleitung für den Bereich Nachhaltigkeit.
  • Seit 2012 gibt es eine halbe Stelle für Campusumweltmanagement, die sich vor allem mit dem EMAS-Prozess beschäftigt.
  • Seit 2014 gibt es eine Berichterstattungsgruppe mit Beteiligung der Steuerungsgruppe, die die EMAS-Zertifizierung vorbereitet hat und an der Planung und Umsetzung der von der Hochschulleitung beschlossenen Maßnahmen des jährlichen Umweltprogramms beteiligt ist. Die Berichterstattungsgruppe und die Steuerungsgruppe überschneiden sich zum Teil personell und tagen im Regelfall zweimal jährlich.
  • Seit 2016 wird die Nachhaltigkeitsbeauftragte durch eine zeitlich befristete Vollzeitstelle unterstützt.

Universität Hamburg
Das Präsidium entwickelt die Nachhaltigkeitsstrategie. Das Kompetenzzentrum Nachhaltige Universität (KNU) wirkt als wissenschaftliches Netzwerk an der Universität und ist Innovationslabor sowie Inkubator für neue Ansätze, Konzepte, Verfahren und Methoden im Nachhaltigkeitskontext. In dieser Funktion dient es dem Präsidium als Beratungsinstanz für Nachhaltigkeitsaspekte an der Universität.

Das KNU wird im Wesentlichen durch fünf Teams konstituiert, die interdisziplinär und aus verschiedenen Statusgruppen der Universität zusammengesetzt sind. Diese Teams befassen sich themen- und zielgruppenspezifisch mit vielfältigen nachhaltigkeitsbezogenen Inhalten: Team 1: Zukunftsfähige Universität, Team 2: Nachhaltigkeit in Lehre und Studium, Team 3: Postdoc-Kolleg “Sustainable Future”, Team 4: Nachhaltige Hochschulverwaltung, Team 5: Studentische Hochschulprojekte.

Mit der hochschulinternen Förderoffensive „Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ unterstützt die Universität Hamburg über das KNU Projekte, die sich der Herausforderung stellen, Wissenschaft und Gesellschaft nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Das KNU verfolgt dabei eine Strategie, bei der nach der Formierungsphase (2011-2013) die „Entwicklungsphase“ folgte (2014-2017) und in eine Diffundierungsphase (2018-2022) übergegangen ist. Hauptgedanke ist dabei, dass sich bei den Beschäftigten ein Verständnis für Nachhaltigkeit entwickelt und daraus eine Eigenverantwortung für Nachhaltigkeit an der Universität Hamburg entsteht.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Dauerhafte Einrichtung und Ausstattung von Stellen/Stellenanteilen für Nachhaltigkeitskoordination und -management sowie -vernetzung
  • Benennung von Verantwortlichen für Nachhaltigkeit:
    • in den leitenden Organen
    • in den Fakultäten
    • in den Instituten und Einrichtungen, u. a. Rechenzentrum und Bibliothek
    • im Campusbetrieb
    • in Studierendengruppen oder -gremien
  • Reporting – hinsichtlich Prozessschleifen
  • Vernetzung mit dem Qualitätsmanagement/Integration in bestehende Prozesse und Strukturen


Kriterium 6 - Regeln und Prozesse


Bearbeiter: Dr. Hilmar Westholm (Universität Hamburg), Constanze Stark-Biber und Dr. Brigitte Biermann (Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen)

Die Hochschule legt dar, wie sie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse implementiert.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Um die Ziele der jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen, müssen Abläufe in der Hochschule identifiziert, überprüft und ggf. Managementprozesse entwickelt oder verändert werden. Das hat in der Regel Auswirkungen auf alle Bereiche einer Hochschule. Regeln und Prozesse sollten bezüglich ausgewählter wichtiger Kriterien spezifisch erläutert werden (analog zu den Vorgaben von „GRI 103: Management Approach 2016“), so dass die Regeln, Verantwortlichkeiten und ggf. Steuerung konkret und gemäß ihrer Bedeutung mehr oder weniger ausführlich offengelegt werden. Für die Hochschule selbst sind Regeln und Prozesse als transparente Verfahrensweisen notwendig, damit nachhaltige Entwicklung zur Handlungsroutine in der Organisationskultur werden kann.

Dabei ist darzulegen, wie diese Regeln definiert sind, welche Ziele damit verfolgt und wie solche Prozesse in den Hochschulalltag implementiert werden. Angaben zur Steuerung und zur möglichen Einbindung bei der Prozessentwicklung bzw. -verbesserung legen Verantwortlichkeiten und Beteiligungsprozesse offen. Die Regeln und Prozesse selbst sollen bewirken, dass Nachhaltigkeitsaspekte so in die Abläufe innerhalb der Hochschule integriert sind, dass sie mittelfristig zu einem selbstverständlichen Bestandteil des Handelns werden. Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesland oder ein neues Leitbild können wichtige Schritte sein, ebenso eine Einkaufsrichtlinie sowie Leitlinien für Forschung, Nachwuchsentwicklung oder Studium und Lehre, die darauf hinwirken, Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Auch Dienstvereinbarungen können dazu beitragen, Regeln zu etablieren, die die nachhaltige Entwicklung einer Hochschule vorantreiben. Die Leitlinien sollen dabei nicht für sich stehen, sondern es sollte ergänzend dargelegt werden, wie diese über entsprechende Monitoring-Instrumente begleitet werden.

Beispiele aus der Praxis

Leuphana Universität Lüneburg
In den Zielvereinbarungen mit dem Land Niedersachsen werden seit 2010 Ziele zur Nachhaltigkeit vereinbart. Im Universitätsentwicklungsplan der Leuphana Universität Lüneburg für den Zeitraum 2016-2025 gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 NHG wird eine konsequente Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsgedankens in allen Bereichen und integral in der Universität festgeschrieben. Seit dem Jahr 2000 hat die Leuphana Universität Lüneburg Nachhaltigkeitsleitlinien. Diese wurden von der Senatskommission Nachhaltigkeit überarbeitet, die Grundsätze für Umwelt und eine Zivilklausel integriert und am 20.11.2013 vom Senat neu verabschiedet.

Beispiele für Richtlinien und Leitlinien (Auswahl):

  • Richtlinie zur Verwirklichung der Aufgaben der Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern an der Universität Lüneburg; 16.11.2005
  • Leitlinie zum Schutz vor Diskriminierung, Gewalt und sexueller Belästigung; 20.02.2013
  • Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Verfahren im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten; 08.06.2009
  • Richtlinie zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption in der Universität Lüneburg; 10.03.2004
  • Leitlinien für ein nachhaltiges Bauen bei Neu- und Umbauten; 2010
  • Empfehlungen für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen (kontinuierlich aktualisiert)

Beispiele für Dienstvereinbarungen:

  • Gesundheit (z. B. Rauchverbot; Umgang mit suchtgefährdeten und suchtabhängigen Bediensteten)
  • flexible Arbeitszeit
  • Weiterbildung
  • autoarmer Campus (Parkraumbewirtschaftung)

Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Regeln und Prozesse an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt werden durch das Nachhaltigkeitskonzept, die Ausführungen im Entwicklungsplan sowie im Rahmen des EMAS-Managements mit den Nachhaltigkeitsleitlinien und dem Umweltprogramm bestimmt. Im internen Umweltmanagement-Handbuch werden diese Prozessabläufe und Zuständigkeiten konkret festgelegt und erläutert. Beispielsweise werden seit dem Wintersemester 2015/16 alle Studierenden des ersten Semesters in einem Bachelor- oder Masterstudiengang über das Nachhaltigkeitskonzept der Universität informiert und erhalten den vom Umweltreferat gestalteten Umwelt Life-Guide. So soll es allen Studierenden ermöglicht werden, sich an einer nachhaltigen Entwicklung der Universität als auch der Gesellschaft zu beteiligen. Alle Mit- arbeiter*innen der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt sollen einen Mitarbeiter*innenkodex für Nachhaltigkeit erhalten, mit dessen Ausarbeitung 2015/2016 begonnen wurde.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Vorhandensein von etablierten Managementprozessen (EMAS, Audit familienfreundliche Hochschule, Diversity-Audit etc.)
  • Vorhandensein von Leitlinien und Handbüchern
  • Vorhandensein, Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Zielvereinbarungen zum Thema nachhaltige Entwicklung sowohl extern mit dem Wissenschaftsministerium als auch hochschulintern mit den Fakultäten bzw. Fachbereichen
  • Verankerung von Regeln und Prozessen zu nachhaltiger Entwicklung im Strategie- und Entwicklungsplan
  • Vorhandensein von nachhaltigkeitsbezogenen Richtlinien, Leitlinien, Dienstvereinbarungen
  • Vorhandensein von Prozessen zum Controlling der Fortschritte
  • Analog zu den Vorgaben von „GRI 103: Management Approach 2016“ wäre hier auch zu überlegen, ob zu ausgewählten/für die jeweilige Hochschule relevanten HS-DNK-Kriterien ein „Managementansatz“ beschrieben werden soll.


Kriterium 7 - Sicherstellung der Ergebnisqualität


Bearbeiterin: Prof. Dr. Magdalène Lévy-Tödter (FOM Hochschule für Ökonomie & Management)

Die Hochschule legt dar, welche Nachhaltigkeitsindikatoren genutzt, wie Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten gesichert und sowohl zur internen Sicherstellung der Ergebnisqualität als auch zur internen und externen Kommunikation verwendet werden.


Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Die Hochschule nennt die Rahmenbedingungen für die Sicherung der Ergebnisqualität hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung, z. B. Verantwortlichkeiten, Budgets. Als strategische Referenzpunkte für Qualitätsziele können hier die SDGs verwendet werden, auch die Einbindung und Orientierung an überregionalen Nachhaltigkeits-Netzwerken und Akteur*innen kann hier erwähnt werden. Es wird darüber informiert, in welcher Qualität gesetzte Ziele erreicht wurden, was damit bewirkt wurde sowie die Nennung von Verbesserungspotenzialen.

Wünschenswert ist hier eine möglichst neutrale Evaluation der eigenen Aktivitäten, denen ein prozesshaftes Verständnis von Organisationsentwicklung und -lernen zugrunde liegt. Der Umgang mit kritischen Ergebnissen ist relevant, z. B. das Einbinden von Feedback-Schleifen und partizipativen Methoden; momentanes Nichtstun oder vermeintliches Scheitern sind hier als Entwicklungs- und Verbesserungspotentiale zu rahmen.

Beispiele aus der Praxis

Universität Bayreuth

Im Nachhaltigkeitsbericht 2015 der Universität Bayreuth werden die Maßnahmen und Ergebnisse der Bemühungen nicht isoliert vorgestellt. Die Strategie (Ziele und Wesentlichkeit) sowie die Grundzüge des Prozessmanagements werden ausführlich beschrieben. Bei der Ergebnisdarstellung der Maßnahmen unter den Überschriften „Umwelt“ und „Gesellschaft“ werden nicht nur Kennzahlen genannt, sondern auch internationale Standards erwähnt, um die Anschlussfähigkeit der Daten zu verdeutlichen.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Mitarbeitenden-/Studierendenbefragungen, Vorhandensein partizipativer Verbesserungsprozesse
  • Transparenz der Ergebnisse/Dokumentation
  • Überprüfbarkeit/Bezugsrahmen/Vergleichbarkeit Benchmarking


Kriterium 8 - Anreizsysteme


Bearbeiter*innen: Nadine Chrubasik (Universität Kassel), Elisa Gansel (Universität Duisburg-Essen), Andreas Wanke und Julia Kaazke (Freie Universität Berlin)

Die Hochschule legt dar, inwiefern ihre leitenden Organisationseinheiten Nachhaltigkeitsprozesse materiell und immateriell durch Zuweisung von projektgebundenen oder etatisierten Ressourcen sowie Legitimation und Unterstützung auf allen (Entscheidungs-) Ebenen fördern und anregen. Es wird dargelegt, inwiefern die Hochschulleitung derartige An- reizsysteme auf ihre Wirkung hin überprüft.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Anreizsysteme haben Verhaltensänderungen von Hochschulmitarbeiter*innen und Student*innen zum Ziel. Dabei dienen positive Anreize wie Belohnungen und Prämien der Aktivierung und Unterstützung der Verhaltensänderung und negative Anreize der Minderung unerwünschten Verhaltens. Anreize stellen daher ein aktiv gestaltetes materielles (z. B. Bonifikationen) oder immaterielles Instrument (z. B. Lob, Anerkennung, kostenfreie Weiterbildungsmaßnahmen, Freizeitausgleich, zusätzliche Urlaubstage) dar, um direkt oder indirekt auf die angestrebten Nachhaltigkeitsprozesse einzuwirken. Es ist sinnvoll, die Effektivität der jeweiligen Maßnahmen in einem (einheitlichen) Monitoringsystem nachzuhalten und zu überprüfen.

Zur Umsetzung eines Anreizsystems sind Ziele (vgl. Kriterium 3) zu definieren: Was ist das langfristige Ziel? Wie können Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit mit dem Fokus auf ein bestimmtes Thema oder eine spezielle Problematik erhalten und gesteigert werden durch die Schaffung bestimmter motivationserhaltender Arbeitsbedingungen (z. B. Autonomie, Selbstbestimmung)?

Um die Nachhaltigkeitsziele umsetzen zu können, bedarf es vorab einer Investition in Personal (z. B. Verantwortliche einstellen/berufen), Material (z. B. für Kampagnen, technische Optimierungen von Anlagen zur Energieeinsparung usw.) und Forschung (auch im Sinne von zeitlichem Aufwand für das Einwerben von Drittmitteln zur Finanzierung von nachhaltigkeitsbezogenen Forschungsprojekten).

Beispiele aus der Praxis

Universität Freiburg

Abwrackprämienzahlung für alte Rechner und Erstattung eines Drittels des Kaufpreises für den Ersatz eines alten Kühlschranks durch ein energieeffizientes Gerät

Freie Universität Berlin

Seit 2007 erhalten die Fachbereiche durch ein universitätsweites Prämiensystem zur Energieeinsparung direkte finanzielle Anreize, den Energieverbrauch in ihren Institutsgebäuden zu minimieren. Die Fachbereiche erhalten aus zentralen Mitteln eine Prämie, wenn der Energieverbrauch in ihren Liegenschaften einen zuvor festgelegten Referenzverbrauch (Baseline) unterschreitet. Um die Fachbereiche noch wirksamer zu Maßnahmen für organisatorische und verhaltensbezogene Energieeinsparungen zu mobilisieren, hat das Präsidium beschlossen, die Baseline für die Jahre 2012 bis 2015 jährlich um zwei Prozentpunkte abzusenken. Zusätzlich wurde 2012 der Wasserverbrauch in das Prämienmodell integriert, um für einen sparsamen Einsatz von Wasser einen entsprechenden Anreizmechanismus zu etablieren. Die Höhe der Prämienzahlung beträgt 50 Prozent der erzielten jährlichen Kostensenkungen und ist nicht zweckgebunden. Eine Überschreitung der Baseline hingegen muss kostenseitig zu 100 Prozent von den Fachbereichen getragen werden. Im Zusammenspiel mit den zwischen 2003 und 2011 von der Technischen Abteilung der Freien Universität umgesetzten technischbaulichen Energieeffizienzprogrammen und dem 2010 verabschiedeten Green-IT-Programm hat das universitätsinterne Prämiensystem dazu beigetragen, dass der Energieverbrauch innerhalb eines Jahrzehnts um über 25 % reduziert, und die CO2-Emissionen um rund ein Drittel gesenkt wurden.

Universität Braunschweig

Institute erhalten einen festen Betrag für ihre Energiekosten. Wird dieser überschritten, muss die Differenz selbst getragen werden.

Universität Kassel

In einem Pilotprojekt zum Intracting wird bis Herbst 2020 geprüft, ob sich das Finanzierungsmodell der kommunalen Verwaltung auf die Hochschullandschaft übertragen lässt. Intracting bedeutet: „Energiesparmaßnahmen werden mit jenem Geld finanziert, das durch die Einsparung zur Verfügung steht.“ (Zitat duz 04|2017). Hierzu wurde zusätzlich ein Haushaltsposten eingerichtet, der u. a. eine*n Energiemanager*in finanziert und zur Umstellung von Strahlern auf LED-Leuchten sowie zur Nutzung von Abwärme zur Warmwassererzeugung beinhaltet. Die Einsparungen werden dann dem Haushaltsposten gutgeschrieben und anschließend in neue Maßnahmen investiert.

Universität Kassel

Kommunikationskampagne und Ideenwettbewerb zum Thema „Nachhaltige Universität“ (https://www.uni-kassel.de/uni/nachhaltigkeit/nachhaltige-uni/ideenwettbewerb-zur-nachhaltigkeit.html): (1) Bekanntmachung des formulierten Nachhaltigkeitsleitbildes, der integrierten Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Strukturen im Nachhaltigkeitsmanagement. (2) Sensibilisierung und Motivation der Beschäftigten und Studierenden zur Mitwirkung an der Nachhaltigkeitsentwicklung der Universität. (3) Ideenwettbewerb mit einer Gesamtgewinnsumme von 1.500 Euro als wesentliches Element der Kampagne. Konzepte, Ideen oder Vorschläge konnten in den Kategorien „Nutzer*innenverhalten“ und „Technische oder organisatorische Verbesserungen“ eingereicht werden.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

Aufteilung in

  • Anreizquellen (extrinsisch/intrinsisch), lang-/kurzfristige Motivationsparameter
  • Anreizempfänger (Individual-, Gruppen-, organisationsweite Anreize)
  • Anreizobjekte (materiell (direkte/indirekte Anreize)/immateriell (soziale, organisatorische Anreize))

Indikatoren

  • Anzahl und Reichweite des Anreizsystems bzw. der Anreizsysteme
  • Einsparungen von Ressourcen, z. B. Energie, Wasser etc.
  • Verringerung von Emissionen und Abfallaufkommen
  • Einsparungen im Finanzhaushalt
  • Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten, Studentinnen, Doktorandinnen, (Gast-) Wissenschaftlerinnen, etc.
  • Erhöhung der Gesamtzahlen von Student*innen, Doktorand*innen, (Gast-) Wissenschaftler*innen
  • Verringerungen von Krankheitstagen/Gesundheitsmanagement


Kriterium 9 - Beteiligung von Anspruchsgruppen


Bearbeiter*innen: Andreas Wanke und Julia Kaazke (Freie Universität Berlin)

Die Hochschule legt dar, ob und wie sie interne und externe Anspruchsgruppen identifiziert und wie diese in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Sie legt dar, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und dessen Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess der Hochschule integriert werden.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Beteiligung ist ein zentrales Gestaltungsprinzip einer nachhaltigen Entwicklung und kann wesentlich zum Gelingen eines strategischen Nachhaltigkeitsmanagements an Hochschulen beitragen. Sie ermöglicht, dass sich interne und externe Anspruchsgruppen aktiv in die bestehenden Prozesse einer Hochschule einbringen können und dadurch Teilhabe an Prozessen der Organisation erhalten. Rechte zur Mitbestimmung der Beschäftigten sind in Deutschland gesetzlich festgschrieben. Eine darüber hinausgehende Beteiligung verbessert in der Regel die Akzeptanz für Entscheidungen. Partizipative Prozesse fördern die Motivation der Hochschulangehörigen und können potenzielle Konflikte durch Vertrauensbildung und Stärkung gegenseitigen Verständnisses entschärfen.

In einem ersten Schritt klärt die Hochschule, welche Anspruchsgruppen Einfluss/Erwartungen an die Hochschule im Hinblick auf Nachhaltigkeit haben. Dabei sind interne und externe Anspruchsgruppen zu unterscheiden. Intern sind etwa Professor*innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Nicht wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in allen Bereichen, Studierende, Hochschulleitung (Präsident*innen, Vizepräsident*innen, Kanzler*innen, Rektor*innen, Dekan*innen), Lehrbeauftragte, Leiter*innen von Forschungseinrichtungen zu nennen. Externe Anspruchsgruppen können etwa Träger (Bund, Land oder private Träger), Unternehmen, regionale Politik (Stadt, Landkreis, etc.), Projektpartner*innen (Forschungspartner*innen, Hochschule und Praxispartner*innen), Forschungsförder*innen (EU, BMBF, Land, DBU, Stiftungen, GIZ etc.), Schulen, NGOs etc. sein.

Im zweiten Schritt überlegt die Hochschule, ob und wie ein Austausch mit den Anspruchsgruppen zur nachhaltigen Hochschulentwicklung organisiert werden kann. Stakeholder-Dialoge helfen die verschiedenen Bedürfnisse und Perspektiven nicht nur zu erkennen, sondern sind kennzeichnend für eine aktive Partizipation.

Beispiele aus der Praxis

Freie Universität Berlin

Die Zuständigkeit für das Nachhaltigkeitsmanagement ist organisatorisch als Stabsstelle an der Freien Universität Berlin verankert. Die Partizipationsstruktur basiert auf folgenden Elementen:

  • Der Steuerungskreis Nachhaltigkeit (Gründung Mai 2016) setzt sich aus Vertreter*innen des Präsidiums, der Wissenschaft und Verwaltung sowie universitärer Gremien zusammen. Der Steuerungskreis ist für die strategische Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements verantwortlich und trifft sich mindestens einmal pro Jahr.
  • Die dem Steuerungskreis zugeordneten Arbeitsgruppen „Forschung“, „Lehre/Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Management und Campus“ sowie „Kommunikation/Partizipation“ bearbeiten themenbezogen die Teilprozesse zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Arbeitsgruppen treffen sich zwei- bis viermal jährlich und werden ebenso wie der zentrale Steuerungskreis durch die Stabsstelle Nachhaltigkeit und Energie koordiniert.
  • Dezentrale Nachhaltigkeitsteams in allen Fachbereichen initiieren Optimierungsmaßnahmen und bearbeiten Themenschwerpunkte in Form von konkreten Nachhaltigkeitsprojekten. Sie sind eine Weiterentwicklung der Umweltteams, die im Rahmen der Umweltzertifizierung gemäß DIN ISO 14001 seit 2004 aufgebaut worden sind. Ihre Hauptaufgabe bestand darin, den Zertifizierungsprozess durch Ideen und Handlungsvorschläge zu begleiten und diese mit umzusetzen. Je nach Fachbereich bildeten 5-14 Mitglieder aus Forschung, Verwaltung und operativer Betriebsführung die Teams, die von den Leiter*innen der Fachbereichsverwaltungen koordiniert wurden. Die Arbeit dieser Teams, die universitätsweit insgesamt rund 120 Mitglieder umfasste, konzentrierte sich auf Aspekte des Campus-Managements und der Umweltkommunikation. Gegenwärtig werden die Umweltteams zu Nachhaltigkeitsteams „transformiert“, die sich künftig dem erweiterten Themenspektrum widmen sollen. Die Häufigkeit ihrer Sitzungen orientiert sich an den Anforderungen aus der externen Zertifizierung und den Nachhaltigkeitsprojekten.
  • Fachbereichsübergreifende Auditteams wurden erstmalig 2005 im Zuge der Zertifizierung nach DIN ISO 14001 gebildet. Diese zeichnen sich durch ihre bereichsübergreifende Zusammensetzung aus Vertreter*innen der Stabsstelle Nachhaltigkeit und Energie, des Arbeitsschutzes und der zu auditierenden Bereiche aus. Die Teams erörtern Optimierungsmaßnahmen im Betriebsablauf, prüfen die Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Umweltvorschriften und erarbeiten Maßnahmenvorschläge. Die Auditgespräche erfolgen in Vor-Ort-Begehungen. Jährlich werden von den Auditteams bis zu 40 Audits durchgeführt. Bis zu 20 interne Auditor*innen kommen dabei jährlich mit bis zu 100 Gesprächspartner*innen in einen direkten Austausch.
  • Sustain It! – Initiative für Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist strukturübergreifend im Partizipationsprozess verankert. Die gemischte Initiative aus Studierenden und Beschäftigten organisiert gemeinsam mit Akteur*innen aus dem universitären und lokalen Umfeld vielfältige Veranstaltungen und Aktionen zu Nachhaltigkeitsthemen und trägt damit zur Vernetzung von Fachdisziplinen, Universitätsakteur*innen und Zivilgesellschaft bei.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Etablierte Strukturen mit gesamtorganisatorischer Reichweite wie Stabsstellen oder Steuerungskreise
  • Sitzungen/Round-Tables/Stakeholder-Dialoge mit verschiedenen internen und externen Interessengruppen zur Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsprozessen
  • Prozess zur Identifikation von Stakeholdern
  • Umsetzung neuer Nachhaltigkeitsideen in Projekten


Kriterium 10 - Transformation


Bearbeiter*innen: Dr. Silke Kleihauer (Hochschule Darmstadt)

Die Hochschule legt dar, wie sie durch geeignete Prozesse eine Transformation Richtung nachhaltiger Entwicklung in ihren wesentlichen Handlungsfeldern erreichen möchte. Ebenso wird dargelegt, inwiefern Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder einen Lernprozess für die gesamte Organisation und bei Akteur*innen darüber hinaus in Gang setzen und Verstetigungsprozesse für die angestrebte Transformation vorangetrieben werden. Dies beinhaltet ebenfalls den kontinuierlichen Austausch mit Kommunen, Wirtschaft, politischem Umfeld und Zivilgesellschaft.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Die Ziele formuliert Kriterium 3. Generell geht es in Anlehnung an WBGU 2011 um umfassende Veränderungsprozesse, die stärker zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, als der Ist-Zustand. Wie kann eine Hochschule zu Veränderungsprozessen in der Gesellschaft beitragen? Eine Hochschule kann dies beispielsweise über ihre Ergebnisse aus Lehre, Forschung und Transfer erreichen. Konkret geht es daher um die Frage, wie diese Bereiche Veränderungsprozesse Richtung nachhaltiger Entwicklung in der Gesellschaft unterstützen.

Lehre hat hier, neben ihren klassischen Aufgaben, disziplinäres Wissen zu vermitteln, die Aufgabe weiteres Wissen wie Orientierungs-, System- und Transformationswissen zu vermitteln und Fähigkeiten und damit die Kompetenzen zu entwickeln, derer es für Transformationsprozesse bedarf. Angefangen vom Problemimpuls geht es darum, ein Problem transdisziplinär zu konkretisieren und daraus eine gemeinsame Forschungsfrage abzuleiten sowie gemeinsame Lösungen über eine Wissensintegration zu entwickeln, die zu Veränderungsprozessen in Richtung nachhaltiger Entwicklung führen. Da der Schlüssel für Veränderungsprozesse die Miwirkungsbereitschaft der Akteur*innen ist, geht es auch darum, Anreize/Chancen für die relevanten Akteur*innen und damit institutionelle Fragen zu berücksichtigen.

Forschung und Transfer fallen die Aufgaben zu, im Zusammenspiel mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Visionen aufzuzeigen, unterschiedliche Entwicklungspfade zu beschreiben sowie technologische, soziale und institutionelle Innovationen zu entwickeln und die Umsetzung zu unterstützen.

Wie oder inwieweit die etablierten Hochschulstrukturen hier bereits anschlussfähig sind und wo sich die Hochschule hierfür selber verändern muss, ist zu klären. Letztlich geht es auch um einen Kulturwandel innerhalb der Hochschule, der transdisziplinäre Lehr- und Forschungsprojekte sowie Transfer ermöglicht.

Neben dem Ziel (Kriterium 3) kann eine entsprechende Visionsentwicklung (vgl. Präambel) einen solchen Kulturwandel ebenso unterstützen, wie entsprechende Anreizsysteme (Kriterium 8).

Beispiele aus der Praxis

Hochschule Darmstadt

Lehre: Das Curriculum des Masterstudiengangs „Risk Assessment and Sustainablity Management“ baut auf der transformativen Forschung auf. Jeder Jahrgang arbeitet in einem interdisziplinären Team an einem Praxisprojekt mit. Siehe: https://rasum.h-da.de/

Forschung: Die Hochschule verfügt über ein interdisziplinäres Forschungszentrum „Nachhaltige Prozesse und Verfahren“. Ziel ist es, transformative Forschungsprojekte zu barbeiten, wie sie u. a. im Rahmen sozial-ökologischer Forschung gefördert werden. Parallel entsteht hierzu ein Promotionszentrum Nachhaltigkeitswissenschaften (https://ine.h-da.de/forschung/forschungzentrum-fne/).

Transfer: Die Hochschule verfügt über eine Transferstrategie und ein Konzept zu dessen Umsetzung, in der/dem es darum geht Systeminnovationen für nachhaltige Entwicklung gemeinsam mit Praxisakteur*innen zu gestalten (https://sne.h-da.de/).

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Anzahl Lehr-/Praxisprojekte
  • Anzahl Forschung/Transferprojekte im Bereich der transformativen Forschung
  • Anzahl Systeminnovationen (technologische, soziale und institutionelle Innovationen)

Umwelt (Kriterien 11-13)

Kriterium 11 - Ressourcenmanagement und Mobilität


Bearbeiter*innen: Dr. Jörg Romanski (TU Berlin), Kay Schomburg (TU Dresden) und Eric Schön (Hochschule Zittau/Görlitz)

Die Hochschule legt für die folgenden Bereiche dar, in welchem Umfang durch ihren Betrieb und die Mobilität ihrer Angehörigen natürliche Ressourcen in Anspruch genommen werden. Ferner beschreibt sie Reduktions- sowie Effizienzziele in Bezug auf die Ressourcennutzung und stellt dar, wie diese mit derzeit laufenden und zukünftigen Maßnahmen erreicht werden sollen.
a) Lebenszyklus von Verbrauchs- und Investitionsgütern sowie Dienstleistungen
b) Kreislaufwirtschaft und Entsorgung
c) Mobilität
d) Ernährung
e) Energie
f) Wasser

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Um den Betrieb einer Hochschule nachhaltig zu gestalten, müssen Strategien, Konzepte und Maßnahmen zum Umwelt und Klimaschutz in die betrieblichen Prozesse eingebunden werden. Folgende Punkte können hierzu beispielsweise hilfreich sein. Stichwortliste:

  • Berücksichtigung z. B. der Anforderungen der EU-Öko-Audit-Verordnung (EMAS), um Doppelarbeit zu vermeiden(auch: EMAS-Leitfaden des Umweltbundesamtes für Behörden nutzen)
  • Zertifizierung nach EMAS oder DIN/ISO 14001. Die entsprechende Dokumentation ist beizulegen.
  • Mobilität: Einbezogen werden sollte auch die Mobilität von Pendler*innen, auf dem Campus und Dienst- und Forschungsreisen unter der Berücksichtigung der Förderung alternativer Verkehrsmittel idealerweise CO2-Kompensation bei Flugreisen.
  • Mobilität beinhaltet die Wege der Studierenden und Beschäftigten innerhalb der Hochschule, von und zur Hochschule sowie für Dienst-, Lehr- und Forschungsreisen; ebenso dazu gehören Transportwege sowie der Fuhrpark. Der Fokus liegt vor allem auf der Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie Verbesserung der Mobilität (nicht des Verkehrs).
  • Das Thema Ernährung ist vor allem mit den Studierendenwerken zu bearbeiten, diese besitzen auch Grundsätze: https://www.studentenwerke.de/de/node/1697. Das Umweltbundesamt hat einen Leitfaden für nachhaltige Organisation von Veranstaltungen herausgegeben.
  • Nutzung der Inhalte der Leitfäden des Umweltbundesamtes, z. B.: Leitfäden zu Grundlagen (z. B. für betriebliche Umweltkennzahlen) oder Leitfäden zur Beschaffung (z. B. für Bildschirme, Notebooks, PCs, umweltverträgliche Stoffe), Leitfäden zu Dienstleistungen, Mobilität (z. B. Veranstaltungsorganisation, Reinigungsleistungen & -mittel, Qualitätsziele Mobilität, Rad- und Fußverkehr).

Beispiele aus der Praxis

Universität Bayreuth
Konzepte: Entwicklung und Umsetzung von Neubaukonzepten mit Energieautarkie und Umsetzung spezifischer umweltorientierter Maßnahmen in der Gebäudetechnik
Weitere Maßnahmen:
- Einbau von Wärme- und Sonnenschutzverglasung, Regenwasserspeicher,
- Ernennung eines Green Campus-Teams zur Umsetzung der Maßnahmen

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Konzepte: Einführung und Validierung eines Umweltmanagementsystems nach den Anforderungen von EMAS und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts
Weitere Maßnahmen:
- Weiterentwicklung der Richtlinie zur ökologischen Beschaffung in eine Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung
- klimaneutrales Semesterticket
- Etablierung einer Nachhaltigkeitsmensa mit Regionalwochen
- Checkliste nachhaltiges Veranstaltungsmanagement, Tipps und Links für die Planung einer nachhaltigen Exkursion

Universität Hamburg
Konzepte: Erarbeitung eines Konzeptes zum nachhaltigen Einkauf (Erfassung umweltrelevanter Aspekte bei den Lieferanten
Weitere Maßnahmen:
- Förderung nachhaltigkeitsbezogener Studierendenprojekte
- Teilnahme am Beratungsprogramm ÖKOPROFIT® Hamburg

Hochschule Zittau/Görlitz
Konzepte: Einführung eines Umweltmanagementsystems nach dem neu entwickelten Konzept „Baukastensystem nachhaltiger Campus“ u. a. in den Bereichen Abfall, Energie, Beschaffung, Campusgestaltung
Weitere Maßnahmen: Durchführen von nachhaltigkeitsorientierten Aktionen und Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Studierenden und Beschäftigten, u. a. Tag der Umwelt, Gesundheits- und Umwelttage, Kinosalon, Thermobecher-Aktion, Mensa-Vital, Öko-Stammtisch, nachhaltige Campus-BücherBoXX

Technische Universität Berlin, z. B.
Konzepte:
- Integriertes Arbeits- und Umweltschutzmanagementsystem
- Energiemanagement
- Einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit im Netzwerk Umwelt (betrieblicher Umweltschutz)
Weitere Maßnahmen:
- verhaltensbasiertes Energiesparen
- Abfallaktionswoche
- Abfallvermeidung: Altmöbellager
- Beschaffung Recyclingpapier
- Jobticket

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Kurzbeschreibungen der geplanten, angewandten und verwirklichten Strategien, Konzepte und Maßnahmen für einen nachhaltigen Betrieb in den oben genannten Themen
  • Darlegung der Organisation zur Bearbeitung der Themen sowie Vorkommen in Lehre und Forschung
  • Auswahl geeigneter Indikatoren in jedem Bereich zur Erfolgsmessung, z. B.

- Abfallbilanz: Abfallmengen nach Abfallarten
- Energieverbrauch nach Energiearten
- Wasser-, Abwasserbilanz
- Anteil an Recyclingpapier u. a.
- Analyse der Mobilität: Modal Split (Verkehrsmittelwahl), Anteil Umweltverbund (Fuß, Radverkehr, ÖPNV) usw.

  • Neben absoluten Zahlen, die zum Teil nicht sehr aussagekräftig sind, noch Bezugsgrößen festlegen (Universitätsangehörige/ Mitglieder, Beschäftigte oder Nutzfläche) und Indikatoren daraus bilden


Kriterium 12 - Liegenschaften, Bau, Freiflächen (Campusgestaltung)


Bearbeiter*innen: Thomas Pioch, Theresa Spandel

Die Hochschule legt dar, wie Neubau, Ausbau, Sanierung, Renovierung, Betrieb etc. von Gebäu-den der Hochschule ressourceneffizient und klimaschonend unter Einbezug der Nutzung erneuerbarer Energien geplant und ausgeführt wird. Dies bezieht sich sowohl auf die Bauwerksausführung als auch auf die Inanspruchnahme von Fläche und den Boden, auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Biodiversität. Zudem soll dargelegt werden, inwiefern die Gebäude eigenverantwortlich oder durch externe Dienstleister verwaltet werden.

Die Hochschule legt dar, wie sie Freiflächen gestaltet und verwaltet (inkl. Lichtsmog, Lärm und Versiegelung), die Aufenthaltsqualität sicherstellt und verbessert (Campusgestaltung).

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Die Hochschule legt dar, wie der Umgang mit Gebäuden, Liegenschaften und Freiflächen der Hochschule ressourceneffizient und klimaschonend geplant und ausgeführt wird. Hierbei ist es zunächst sinnvoll einen Überblick über die verschiedenen Gebäude, Liegenschaften und Freiflächen zu schaffen und beispielsweise zwischen Gebäuden im Besitz der Universität und angemieteten bzw. gepachteten Gebäuden zu unterscheiden. Es sollte ebenfalls festgehalten werden, inwiefern die Gebäude eigenverantwortlich oder durch externe Dienstleister verwaltet werden. Somit können verschiedene Strategien und Kriterien basierend auf den jeweiligen Handlungsspielräumen erstellt werden. Bezüglich eigener Bauten wird beispielsweise dargelegt, wie Neubau, Ausbau, Sanierung, Renovierung und Betrieb ressourceneffizient und klimaschonend unter Einbezug der Nutzung erneuerbarer Energien geplant und ausgeführt werden, während bei gemieteten Gebäuden dargelegt wird, welche Kriterien bei der Auswahl von Mietgebäuden aus klimatechnischer Sicht zu beachten sind. Es wird sowohl auf die Gebäude als auch auf die Inanspruchnahme von Fläche und den Boden eingegangen, inklusive der Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Hochschule legt also beispielsweise dar, wie sie Freiflächen gestaltet und verwaltet (u.a. Lichtsmog, Lärm und Versiegelung) und die Aufenthaltsqualität sicherstellt und verbessert (Campusgestaltung).

Der Umgang mit Gebäuden, Liegenschaften und Freiflächen wird hinsichtlich verschiedener Aspekte betrachtet. Anhand dieser Aspekte werden Strategien, Zielgrößen, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen erstellt. Folgende über- und untergeordneten Kategorien können hier beispielsweise sinnvoll sein:

Gebäudebewirtschaftung

  • Wärme und Kühlung (z.B. Wärme und Kühlung aus der Erde, siehe Beispiel unten)
  • Energie (z.B. X% Ökostrom als Zielvorgabe, dezentrale Energieteams, selbsterzeugte Energie, Einbau von LED-Leuchtmitteln)
  • Wasser (z.B. öffentliche Wasserspender, Wasserhahnaufsätze)

Bau und Liegenschaften

  • Biodiversität (z.B. Begrünung für Insekten, Bienenkörbe, Vogelhäuser)
  • Barrierefreiheit (z.B. auf Basis der DIN 18040-1 für barrierefreies Bauen von öffentlich zugänglichen Gebäuden)
  • Lichtsmog, Lärm, Versiegelung
  • Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung verschiedener Anspruchsgruppen

(Natürliche) Ressourcen (siehe auch Kriterium 11)

  • Wiederverwendung von gebrauchten Büroeinrichtungen
  • Umweltbewusste Druckerei

Beispiele aus der Praxis

Technische Universität Dresden

Konzepte:

  • Projekt „Nachhaltiger Campus“

Maßnahmen:

  • Verbesserung der Biodiversität durch nachhaltige Bewirtschaftung von Wiesen
  • Ideenwettbewerb zum nachhaltigen Campus
  • Gestaltung von Freiflächen als Seminarraum, zur Fitness u. a.
  • Beschilderung, Orientierung, Barrierefreiheit => Teilhabe und Inklusion als Aspekt der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit

Hochschule Zittau/Görlitz

  • Einmalige Mahd der Wiesen auf dem Campus zur Sicherung und Steigerung der Arten-vielfalt
  • Angelegte und genutzte Kräuterspirale auf dem Campus
  • Angelegter und genutzter Hochschulgarten (Urban Gardening Projekt)
  • Studierenden-Park, in den Absolvent*innen einen Baum pflanzen können

Universität Hamburg

Hinsichtlich der Erstellung von Strategien für den Umgang mit Liegenschaften, Bau und Freiflächen ist es sinnvoll zunächst eine Bestandsaufnahme der universitären Handlungsspielräume und -möglichkeiten unter Berücksichtigung anderer Akteur*innen (wie z.B. Stadt, Land, Studierende) zu erstellen. In Hamburg ist beispielsweise der auf städtischer Ebene erstellte „Hamburger Klimaplan“ inklusive einer Langfristperspektive 2050 sowie eines Aktionsplans 2020/2030 auch für die Handlungsmöglichkeiten der Universitäten in Hamburg relevant. Es wird hier beispielsweise eine Gründachstrategie vorgestellt, welche insgesamt 3 Mio. Euro für die Gründachförderung bereitstellt und bereits von der HafenCity Universität in Anspruch genommen wurde. Des Weiteren werden explizite Zielvorgaben hinsichtlich Neubauten angeführt, welche auch auf Hamburger Universitäten zutreffen. Gleichzeitig sind auch Studierende als potentiell aktive Akteur*innen in die Gestaltung der Gebäudebewirtschaftung sowie den Umgang mit Bau und Liegenschaften einzubinden. Beispiele für Studierendeninitiativen an der Universität Hamburg sind das „Wurzelwerk“ (öffentlicher Gemeinschaftsgarten auf dem Campus) sowie die Installation von öffentlichen Wasserspendern. Es kann also auch Teil der Strategie sein, Strukturen und Anreize für Studierende zu schaffen, sich in die Planung und Durchführung von Liegenschaften-, Bau- und Freiflächengestaltung einzubinden. So fördert beispielsweise das Kompetenzzentrum Nachhaltige Universität (KNU) der Uni Hamburg das Wurzelwerk, das für mehr Pflanzenvielfalt auf dem Campus sorgt und zusätzlich Diskussionen über Themen der Nachhaltigkeit anregt. Für Gebäude, die von der Universität angemietet werden, können ebenfalls Kriterien wie die Energieeffizienz in die Entscheidung über Anmietung oder Verlängerung der Mietverträge einfließen.

Am Center for Free-Electron Laser Science (CEFL) der Universität Hamburg gibt es eine geothermische Wärmepumpenanlage, die seit 2012 in Betrieb ist und die Heizkosten im Winter senkt. Laut Förderbescheid werden folgende Ersparnisse erwartet: 378 MWh (Megawattstunden) Wärme pro Jahr und 273 MWh Kälte pro Jahr, dadurch finanzielle Einsparungen in Höhe von jährlich ca. 18.000 € sowie ca. 65 t weniger CO2-Emissionen gegenüber der Fernwärmeversorgung. Das CFEL ist eine Kooperation der Universität Hamburg mit dem DESY (Deutsches Elektronen-Synchrotron) und der Max-Planck-Gesellschaft. (https://verwaltungslandkarte-nachhaltigkeit.uni-hamburg.de/detail.html?2)

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Eigen- oder Fremdverwaltung der Gebäude
  • Bewertungssystem nachhaltiges Bauen auch für Außenanlagen (https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/bewertungssystem.html)
  • Kollektorflächen
  • Anteil Niedrigenergie-Gebäude /energieautarke Gebäude/ Energie-Plus-Gebäude
  • Anteil Grünflächen/Gesamtnutzungsfläche
  • Anteil Gründächer
  • Barrierefreiheit (siehe auch Kriterium 15 Chancengleichheit)
  • Senkung von Lichtsmog und Lärm
  • Berücksichtigung und Herstellung von Aufenthaltsqualität auf dem Campus


Kriterium 13 - Treibhausgasemissionen


Bearbeiter*innen: Thomas Pioch, Theresa Spandel

Die Hochschule legt Höhe, Art und Auswirkungen von Treibhausgasemissionen dar und gibt ihre Ziele zur Reduktion der Emissionen und bisherige Ergebnisse an.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Treibhausgasemissionen sind mit vielen anderen Kriterien verknüpft, weshalb die folgenden Themenkomplexe immer im Kontext des gesamten Hochschulmanagements gedacht werden müssen. Um den Betrieb einer Hochschule so zu gestalten, dass die dadurch entstehenden Treibhausgasemissionen mit dem Paris-Abkommen kompatibel sind, müssen verschiedene Dimensionen des Hochschulbetriebs betrachtet werden. Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass die öffentlichen Hochschulen auch an Vorgaben und Ziele auf Ebene der Bundesländer gebunden sind. Anders als bei vielen anderen Nachhaltigkeitskriterien steht für Treibhausgasemissionen eine konkrete physikalische Größe zur Verfügung, die erfasst und regelmäßig berichtet werden kann. CO2-Äquivalente (CO2e) werden getrennt nach der Klassifizierung aus dem Greenhouse Gas Protocol in Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (indirekte Emissionen durch Wärme und Elektrizität) und Scope 3 (indirekte Emissionen aus der Wertschöpfungskette) berichtet. Ziele zur Reduktion der CO2e Emissionen werden nach Scopes getrennt formuliert. Da Scope 3 Emissionen allgemein schwieriger zu erfassen sind, wird hier abgewogen zwischen Aufwand und dem Ausmaß an Emissionen, um sich auf ausgewählte Bereiche mit hohem Einfluss fokussieren zu können. Ein Beispiel für eine mögliche Zielsetzung wäre die Vermeidung von Einwegverpackungen wie z.B. Kaffeebechern, um dadurch indirekte Emissionen zu vermeiden.

Identifizierung von Quellen der Treibhausgasemissionen und Wesentlichkeitsanalyse

Die Hochschule identifiziert zuerst die Quellen von Treibhausgasemissionen sowie deren Höhe. Danach können über eine Wesentlichkeitsanalyse Einsparungspotentiale identifiziert werden. Bei der Quantifizierung der Treibhausgasemissionen kann die Einteilung in verschiedene Kategorien außerdem hilfreich sein, um übergeordnete Ziele (z.B. Reduktion der CO2 Emissionen um X%) in die einzelnen Bereiche zu übertragen. Eine Aufteilung in Mobilität (Dienstreisen, Arbeitswege, Fuhrpark, siehe Kriterium 11), Gebäude (Wärmeenergie, elektrische Energie, graue Energie, siehe Kriterium 12) und Ernährung (Kantinen, Kioske) ist beispielsweise möglich.

Mobilität

Im Bereich der Mobilität können bei Dienstreisen mit dem Flugzeug, Bahn oder Auto im Prozess der Reisekostenabrechnung die angefallenen Treibhausgasemissionen kompensiert werden, indem NGO-Projekte wie z.B. atmosfair unterstützt werden. Die dabei gesammelten Informationen zu Reisekilometern werden gleichzeitig für die Erstellung der Treibhausgasbilanz der Hochschule genutzt. Bei der Kompensation von Treibhausgasemissionen ist darauf zu achten, dass die kompensierten Emissionen dennoch in der Bilanz der Hochschule auftauchen, da das Ziel sein muss, Emissionen insgesamt zu verringern statt stetig mehr zu kompensieren. Um Emissionen durch Dienstreisen insgesamt zu verringern sollte die Hochschule sicherstellen, dass Telefon und Video-Konferenzen als Alternativen zu Dienstreisen möglich sind und entsprechende technische Voraussetzungen geschaffen werden. Außerdem können Richtlinien erstellt werden, welche die klimafreundlichere Reise per Bahn unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. weniger als X km Entfernung) vorgibt.

Auch die Mobilität von Mitarbeitenden und Studierenden auf dem täglichen Arbeitsweg kann berücksichtigt werden, indem Umfragen zur Mobilität und Hochrechnungen über die gesamten hierdurch anfallenden Treibhausgasemissionen erstellt werden. Die Hochschule kann durch gezielte Förderung von emissionsfreien Fortbewegungsformen, bspw. gesicherte Abstellplätze für Fahrräder, zu Verbesserungen beitragen. Unnötige Wege können vermieden werden durch eine entsprechende Organisation von Lehrveranstaltungen oder Arbeitsprozessen, die das Pendeln zwischen verschiedenen Standorten der Universität unnötig machen.

Die Treibhausgasemissionen aus dem Fuhrpark der Hochschule werden über den Verbrauch von Treibstoff ermittelt, z.B. aus Tankbelegen. Neben der Umstellung auf Elektromobilität kann auch hier die Planung und Organisation von Arbeitsprozessen unnötige Dienstwege vermeiden.

Gebäude

Der Energieverbrauch in Gebäuden ist im Rahmen von energetischer Sanierung und Effizienzkriterien bei Neubauten eng mit Kriterium 12 verbunden. Die hier verbrauchte Energie wird über den Verbrauch an Fernwärme, Heizöl, Gas und der verbrauchten elektrischen Energie für den Gebäudebetrieb ermittelt.

Ernährung

Die Studierendenwerke in Deutschland betreiben an vielen Hochschulen Kantinen und haben Grundsätze für den nachhaltigen Einkauf und die Planung von Mahlzeiten entwickelt. Hochschulen können eigene Angebote an diesen Grundsätzen orientieren. Vegetarische Produkte leisten hier maßgebliche Beiträge zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Die gesamten Emissionen lassen sich hier aus den jährlich verbrauchten Mengen an Fleisch und anderen Nahrungsmitteln schätzen.

Beispiele aus der Praxis

Universität Hamburg

  • KlimaTeller in den Mensen mit 50% weniger CO2e Emissionen als bei einem durchschnittlichen Gericht
  • Initiative „Mit dem Rad zur Arbeit“ –Beschäftigtenteams radeln mindestens 20 Tage von April bis August zur Arbeit und tun damit etwas für den Klimaschutz. Gewinnerteams werden ausgezeichnet.
  • Umfangreiche Befragung zur Mobilität der Beschäftigten
  • Die Universität Hamburg bezieht zu 100% Ökostrom
  • An vielen Verkaufsstellen Rabatt auf Kaffee bei eigenem Mehrwegbecher (Verringerung indirekter Emissionen durch Müllvermeidung)

TU Dresden

  • Einführung/Validierung nach EMAS und Darlegung der THG-Bilanz nach Scope 1 und 2

Universität Lüneburg und Umweltcampus Birkenfeld

  • Beide Hochschulen sind klimaneutrale Campi

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • CO2-Äquivalente bezogen auf Beschäftigte bzw. zzgl. Studierende, ggf. sektorenspezifisch
  • Menge der Treibhausgasemissionen aufgeschlüsselt nach Herkunft (z.B. Strom, Fernwärme, Heizöl, Diesel/Benzin etc., infrastrukturell über Energie- und Wasserbilanz, Beschaffung, Mobilität) je nach Datenlage


Gesellschaft (Kriterien 14-20)

Kriterium 14 - Partizipation der Hochschulangehörigen

Bearbeiter*innen: Marco Lange (Universität Göttingen)

Die Hochschule legt dar, wie sie die Partizipation der Hochschulangehörigen an der nachhaltigen Gestaltung der Hochschule fördert.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Die Teilhabe und Partizipation aller Hochschulangehörigen (siehe auch Kriterium 9) ist ein entscheidender Faktor für eine langfristige Etablierung und Entwicklung von Nachhaltigkeit in allen relevanten Handlungsfeldern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist Nachhaltigkeit in der universitären Strategie zu verankern sowie in der gelebten Hochschulkultur zu befördern (Kriterium 4). Neben der Hochschulleitung sind Lehrende, Studierende und Angestellte der Verwaltung in die Nachhaltigkeitsentwicklungen und -prozesse einzubeziehen. Die Hochschule fördert daher hochschulweites Engagement aktiv und gewährleistet, dass allen Mitgliedern der Hochschulgemeinschaft verbindliche und beratende Anreize für eine nachhaltige Entwicklung der Hochschule sowie die Möglichkeiten der Partizipation bekannt und leicht zugänglich sind. So kann sichergestellt werden, dass alle Hochschulangehörigen Themen und Ideen zu Nachhaltigkeit kommunizieren, diskutieren, entwickeln und mitbestimmen können. Dafür werden Zugänge geschaffen und Methoden entwickelt,um Ausgrenzungen zu vermeiden und eine möglichst große Bandbreite an Ideen, Meinungen und Perspektiven zu gewährleisten. Neben Arbeitsgruppen, Gremien, Foren und Kommissionen für Nachhaltigkeit sind Möglichkeiten für individuelle Partizipation zu etablieren.

Ein universitätsweiter Nachhaltigkeit-Entwicklungsplan wird in einer Balance zwischen Top-down- und Bottom-up-Ansatz entwickelt und umgesetzt. Strategische und richtungsweisende Ansätze sowie Entscheidungsprozesse sind für alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft transparent und zugänglich, so dass Rahmenbedingungen und Gründe für Entscheidungen nachvollziehbar sind.

Für eine erfolgreiche und umfassende Teilhabe und Partizipation aller Hochschulangehörigen sind gegebenenfalls vorhandene Strukturen zu überdenken, Hürden abzubauen, Arbeitsverdichtung aufzulösen, Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie Vorschriften zu prüfen und transparent zu machen. Dazu gehört auch, regelmäßig Nachhaltigkeitsbestrebungen und -maßnahmen zu veröffentlichen und innerhalb der Hochschulgemeinschaft zu reflektieren und zu evaluieren.

Beispiele aus der Praxis

U4 Student Network
Das U4 Student Network des internationalen Netzwerks der Universitäten Göttingen, Groningen, Gent und Uppsala bietet Studierenden die Möglichkeit, sich über Erfahrungen und Good Practice zur nachhaltigen Entwicklung von Hochschulen auszutauschen (z. B. Campusentwicklung, Chancengleichheit, studentisches Wohlbefinden, Internationalisierung und Integration sowie studentische Teilhabe). Der Austausch von Problemen und möglichen Lösungen im internationalen Kontext ist für die Studierenden bereichernd und sinnvoll, da funktionierende Konzepte und Maßnahmen eines Standorts für die Anwendung auf die eigene Universität diskutiert sowie gemeinsame Projekte entwickelt werden können. Die Empfehlungen und Ergebnisse werden im Rahmen des jährlichen Rektorentreffens den vier Hochschulleitungen präsentiert, um eine praktische Umsetzung in Kooperation zwischen Studierendenschaft und Hochschulleitung zu besprechen und abzustimmen.

Der Sustainability Thinktank setzt sich aus engagierten Mitarbeiter*innen aus Verwaltung, Forschung und Lehre und Vertretungen der Studierendenschaft der Universität Göttingen zusammen, die sich zu aktuellen universitätsinternen sowie regionalen, nationalen und internationalen Nachhaltigkeitsentwicklungen austauschen und sich für die praktische Umsetzung von geeigneten Maßnahmen einsetzen. Die breite Aufstellung und Einbeziehung verschiedenster Funktionsgruppen und Expertisen erlaubt einen intensiven Erfahrungsaustausch, sowie die Erarbeitung von neuen Lösungsansätzen. Die Vorschläge und Ergebnisse des Sustainability Thinktank werden in regelmäßigen Abständen der Hochschulleitung vorgestellt und reflektiert.

Die AG Nachhaltigkeit wird als Studierendenplattform für Nachhaltigkeit an der Universität Göttingen eingerichtet und steht allen Studierenden offen. Sie wird vom Allgemeinen Studierendenauschuss (AStA) etabliert, wird aber von der Hochschulpolitik unabhängig sein. Die Teilnehmer*innen setzen sich für Nachhaltigkeit an der Universität ein und organisieren eigene Veranstaltungen zum Thema Nachhaltigkeit/ nachhaltige Entwicklung. So können sich Studierende über ihre eigenen, ganz spezifischen Themen austauschen, Probleme aufzeigen und sich organisieren. Es ist geplant, dass in der AG Wissen und Engagement gebündelt wird, um insbesondere Nachhaltigkeitsprojekte in Lehre, Forschung und Betrieb zu forcieren.

Das Forum Nachhaltigkeit soll in 2018 installiert werden und einen aktiven Ideenaustausch aller interessierten Hochschulangehörigen der Universität Göttingen sowie der Göttinger Campuspartner ermöglichen. Es sind monatliche offene Treffen mit ca. 50 Teilnehmer*innen zu einem bestimmten nachhaltigkeitsrelevanten Thema geplant, die eine Plattform für Ideen bieten und den Dialog zwischen den verschiedenen Akteur*innen fördern. Dabei folgt auf einen informativen Impuls- Vortrag eine moderierte Diskussion, die zielgerichtet ist und dabei diverse Meinungen und Perspektiven berücksichtigt. Es werden somit Lösungsansätze und -möglichkeiten angestrebt, die zur nachhaltigen Entwicklung des gesamten Campus Göttingen beitragen können.

Mit der Schaffung der Koordinationsstelle Nachhaltigkeit hat die Universität Göttingen eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Themen der Nachhaltigkeit geschaffen. Die Koordinationsstelle untersucht in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen sowie den Studierenden der Universität, welche Ansätze und Projekte in den Bereichen Forschung, Lehre, Betrieb, Governance, Berichterstattung und Transfer in punkto Nachhaltigkeit bereits existieren. Darüber hinaus wird mit den zuständigen sowie motivierten Akteur*innen der Universität Göttingen geplant, wie die nachhaltige Entwicklung der Hochschule weiter verbessert werden kann. So haben alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft einen klar definierten Ansprechpartner und können auch individuell an Nachhaltigkeitsentwicklungen und -maßnahmen partizipieren.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Förderung des Interesses sowie Partizipations- und Mitgestaltungsmöglichkeiten aller Hochschulangehörigen im Bereich Nachhaltigkeit
  • Informationen, Beratungen und Anreize für die Teilhabe und Partizipation aller Hochschulangehörigen
  • Anzahl von Gruppen und Projekten mit explizitem Nachhaltigkeitsbezug
  • Transparente und leicht zugängliche Darstellung der Ziele und Prozesse im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung für alle Hochschulangehörigen


Kriterium 15 - Chancengerechtigkeit


Bearbeiter*innen: Nadine Chrubasik (Universität Kassel) / Magdalène Lévy-Tödter (FOM Hochschule) / Petra Stemmer (KDA in Kooperation mit Universität zu Köln) / Silke Schreiber-Barsch (Universität Hamburg)

Die Hochschule legt dar, welche Ziele sie hat, um die Chancengerechtigkeit in Bezug auf Gesundheit, Geschlechtergerechtigkeit, Vielfalt (Diversity), Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Inklusion von Menschen mit Behinderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Studium und die angemessene Bezahlung der Hochschulangehörigen (insbesondere bei Outsourcing) zu fördern.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Hochschulen bilden zukünftige Entscheidungsträger*innen der Gesellschaft aus. Ihre hieraus erwachsende Verantwortung und ihre Vorbildfunktion können sie durch gelebte gute Praxis umsetzen, beispielsweise durch die Reduktion von bestehenden Chancenungleichheiten und einer Gestaltung von Teilhabechancen. Dies beinhaltet, dass Studierende und Mitarbeitende auch sich selbst in ihrer Unterschiedlichkeit (z.B. Legasthenie, Schwerhörigkeit) sichtbar machen (können), ohne Diskriminierungen oder Stigmatisierungen fürchten zu müssen. In diesem Sinne soll eine Hochschulkultur gefördert werden, in der Unterschiedlichkeit anerkannt und über die Hochschulmitglieder als Multiplikatoren*innen in die Gesellschaft getragen wird. Anhand der nachfolgenden Handlungsfelder kann das Profil einer Hochschule zum Kriterium Chancengerechtigkeit beschaffen sein:

  • Förderung einer diversitäts- und inklusionsorientierten Hochschulkultur
  • Inklusion und Barrierefreiheit
  • geschlechtergerechte Hochschule (über alle Statusgruppen hinweg),
  • Anerkennung und Förderung der interkulturellen Diversität und Internationalität
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium,
  • Gesundheitsförderung und Prävention

Im Sinne einer integrativen und barrierearmen Hochschule sollten Teilhabehindernisse aufgespürt und beseitigt werden sowie Lösungen angeboten werden, die präventiv Chancengleichheit herstellen. Neben der Berücksichtigung von Heterogenitätsdimensionen sollte auch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Chancengerechtigkeit in Lehre und Forschung unterstützt werden.

Beispiele aus der Praxis

Universität Kassel

Mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ im Juni 2014 hat sich die Universität Kassel dazu verpflichtet, eine Organisationsstruktur zu schaffen, die von gegenseitiger Anerkennung und Teilhabe aller Mitglieder der Hochschule geprägt ist, unabhängig von Geschlecht, Ethnie, sozialer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung. Maßnahmen: Von 2014 bis 2016 hat die Universität Kassel erfolgreich das Diversity Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft absolviert. Das Diversity Leitbild der Universität wurde hochschulweit im Rahmen der ersten Phase des Auditierungsverfahrens „Vielfalt gestalten“ erarbeitet. Die Universität Kassel hat am 19.09.2016 die Charta Familie in der Hochschule unterzeichnet und ist damit zudem dem Best Practice-Club „Familie in der Hochschule“ beigetreten.

Universität zu Köln

Die Universität zu Köln möchte mit „Den Menschen eine Stimme geben“, einer von vielen konkreten Maßnahmen, die besonderen Stärken aber auch Herausforderungen von Hochschulmitgliedern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sichtbar und begreifbar machen. Der partizipative Ansatz soll auch Menschen, die bislang nicht persönlich mit dem Thema in Berührung gekommen sind, erreichen und so zu einer Sensibilisierung beitragen. Unter der Webseite des Projekts http://vielfalt.uni-koeln.de/den-menschen-eine-stimme-geben.html gewähren Studierende und Mitarbeitende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung einen (Ein)Blick in ihre persönlichen Erfahrungen im Studien- und Berufsalltag an der Universität zu Köln. Das Projekt hat sich aus dem Diversity-Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbands, an dem die Universität 2017/18 erfolgreich teilgenommen hat, sowie dem Aktionsplan Inklusion entwickelt.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

Förderung einer hochschulinternen inklusiven und offenen Kultur

  • Etablierung von Gleichstellung, Inklusion und Interkulturalität in Leitbild, (Struktur-)Entwicklungsplan und in den internen Zielvereinbarungen
  • offizielles Bekenntnis in Absichtserklärung/Rektorat
  • Bestand an Sensibilisierungs- und Qualifizierungsangeboten für Lehrende, Verwaltungs- und Führungspersonal, aber auch Studierende zum Thema Chancengerechtigkeit
  • Internationalisierungsprofil der Hochschule

Administrative/institutionelle Prozesse

  • Indikatoren zur Chancengerechtigkeit (eigener Inklusionsplan, Teilnahme an Diversity-Audits, dokumentierte Förderung von Engagement für Chancengerechtigkeit)
  • Informationen über qualitative Studierenden- bzw. Mitarbeiterbefragungen, über turnusmäßige Überprüfungen zum Vorliegen von Ungleichheiten z. B. in Prüfungsordnungen
  • Dokumentation über Personalausstattung und Organisationsstrukturen in den Bereichen Inklusion, Diversity und Internationalisierung (Anzahl Berater*innen, eigene Ressorts)
  • Anzahl Forschungs- und Umsetzungsprojekte zu Inklusion, Diversität, Interkulturalität
  • Dokumentation der Zusammensetzung paritätischer, interdisziplinärer, diversitäts- und inklusionsorientierter Arbeitsgruppen in Entscheidungs- und Forschungsprozessen

Inklusive Strukturen und Lernumgebungen für Studierende und Personal

  • Beauftragte*r für die Belange von Studierenden und Beschäftigten mit Beeinträchtigung
  • vorhandene Maßnahmen zum chancengerechten Zugang zu den Hochschulen
  • Beratungsangebote zu barrierefreiem Studium oder Beschäftigungsverhältnis
  • Informationen zur Gewährleistung personeller und technischer Unterstützung
  • Informationen zu einer barrierefreien Lehr- und Lernkultur (u. a. zu Nachteilsausgleichen)
  • Informationen zu Überprüfungen auf Barrierefreiheit baulicher und technischer Art

Vereinbarkeit von Familie & Beruf bzw. Studium – Gesundheitsförderung und Prävention

  • Informationen zur gendergerechten Zusammensetzung der leitenden Organe
  • Informationen zu Arbeitsfähigkeit, Betriebs- und Arbeitsklima nach Diversitätskriterien
  • Anzahl der Angebote an Mentoring- und Coaching-Programmen für spezifische Dimensionen, z. B. familien- und altersgerechte Karrieren, inklusive Führung
  • Anzahl der Angebote zur flexiblen Arbeit, Gesundheitsförderung und Nutzungsquote


Kriterium 16 - Qualifizierung


Bearbeiter*innen: Svetlana Harms (Hochschule Fresenius) und Dr. Tiemo Timmermann(Universität Greifswald)

Die Hochschule legt dar, welche Ziele sie gesetzt und welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um die Qualifizierung und Kompetenzen für nachhaltiges Handeln aller Hochschulangehörigen zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung sowie weitere zukünftige Herausforderungen anzupassen.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Ziel ist es, alle Hochschulangehörigen die fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenzen erwerben zu lassen und die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, um am Prozess einer nachhaltigen Entwicklung zu partizipieren. Neben der Qualifizierung des lehrenden/ forschenden und des technisch-/administrativen Personals sowie der Studierenden/ Doktorand*innen, gehören auch Weiterbildungsangebote zur Förderung des lebenslangen Lernens. Diese beziehen neben formalem Lernen auch non-formales sowie informelles Lernen ein. Ferner fördert die Hochschule einen inter- und transdisziplinären Austausch über Fachbereichsgrenzen hinweg. Mögliche Handlungsfelder können sein:

Lehre und Forschung:

  • Weiterbildungen von Lehrenden zu BNE
  • Workshops zu Hochschuldidaktik
  • Evaluierung der Lehrangebote
  • Kollegiale Austauschformate (inter- und transdisziplinärer Austausch)
  • Beratungsgespräche
  • (Forschungs-)Förderung von Transformationsforschung
  • Neue Formate: z. B. Reallabor-Forschung

Studierende/ Doktorand*innen:

  • spezifische Studiengänge, Module und Lehrveranstaltungen mit Nachhaltigkeitsbezug
  • Studium Generale
  • Ringvorlesungen zu Nachhaltigkeitsthemen
  • zertifizierte Qualifikationsangebote zu BNE-/ Nachhaltigkeitskompetenzen
  • Angebot von Service-Learning Projekten / Exkursionen
  • Selbst-organisiertes Projektstudium, studentisches Green Office
  • Zusammenarbeit mit AStA, StuPa und anderen Studierendeninitiativen, Lehr-Gärten, Reparaturwerkstatt, nachhaltige Ernährung, nachhaltige Mobilitätsangebote etc.

Technisch-/Administratives Personal:

  • Weiterbildung, Schulungen zu betrieblichen Nachhaltigkeitsthemen: z. B. Energie- und Umweltmanagement; Klimaschutz-Maßnahmen, Wasserverbrauch, Mobilität, Papier etc.
  • Aktionstag(e) und Projektwoche(n) zu Nachhaltigkeitsthemen
  • Bereitstellung von Informations- und Schulungsmaterialien
  • Dezernats-/abteilungsspezifische Fortbildungen: z. B. nachhaltige Beschaffung; Energiemanagement, nachhaltiges Veranstaltungsmanagement, nachhaltiges Personalmanagement etc.
  • Zusammenarbeit mit Studierendenwerken (Mensa, studentisches Wohnen) und anderen Partner*innen (z. B. Landesbetrieben, Energieversorgungsunternehmen)

Lebenslanges Lernen/ Transfer/ Kommunikation:

  • Ringvorlesungen
  • Durchführung von Diskussionsrunden, Tagungen und Kongressen
  • Weiterbildungsangebote zu Nachhaltigkeitsthemen
  • Service-Learning-Projekte
  • Neue Formate: Science Slams, Citizen Science-Projekte
  • Aufbau von „Science-Society Interfaces“, z. B. im Rahmen von Real-Labor-Projekten
  • Förderung von Lehr- und Forschungsprojekten in Kooperation mit Praxispartner*innen
  • Aufbau von Gremien, Plattformen, Arbeitskreisen etc. für den Austausch zwischen allen Statusgruppen an der Hochschule

Beispiele aus der Praxis

Technische Universität Dresden

  • Umweltringvorlesung
  • Projekttage der Studierenden-Umweltinitiative (TUUWI)
  • Studium Generale (Aqua-Modul)
  • Schulung zum Umweltmanagement-Konzept

Hochschule Darmstadt

  • Ringvorlesung für Nachhaltige Entwicklung
  • Master-Studiengang: ‘Risk Assessment and Sustainability Management’ Hochschule Fresenius
  • Master-Studiengänge: ‚Sustainable Marketing und Leadership‘ und ‚Sustainability in Fashion and Creative Industries’ sowie diverse Module mit Nachhaltigkeitsbezug, z. B. ‘Nachhaltigkeit in Tourismus- und Mobilitätsmanagement‘
  • Greencamp@Hochschule Fresenius
  • Service-Learning-Projekte

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Anzahl und relativer Anteil der Studiengänge, Module, Lehrveranstaltungen mit Nachhaltigkeitsbezug
  • Art, Anzahl und relativer Anteil informeller und nonformaler Angebote
  • Angebote zur Hochschuldidaktik, Weiterbildung, Schulung zur nachhaltigen Entwicklung
  • Evaluierung der Qualifizierung (mit Angabe wann, wie, …)
  • Anzahl der Teilnehmer*innen an Workshops und Weiterbildung sowie der Anteil der beteiligten Statusgruppen
  • Anzahl und relativer Anteil der extracurricularen Veranstaltungenmit Nachhaltigkeitsbezug


Kriterium 17 - Menschenrechte


Bearbeiter*innen: Dr. Diana Grundmann (Universität Tübingen)

Die Hochschule legt dar, an welchen Menschenrechtskonventionen sie sich orientiert und welche Maßnahmen sie ergreift, um diese bei ihren lokalen, nationalen wie internationalen Aktivitäten, in Partnerschaften und der Beschaffung einzuhalten sowie eine Sensibilisierung der Hochschulangehörigen zu erreichen.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Menschenrechte bilden die normative Grundlage menschlichen Zusammenlebens weltweit. Auch die Zielsetzungen einer Nachhaltigen Entwicklung beruhen darauf. Zugleich bietet das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung den Rahmen und die Grundlage dafür, dass Menschrechte (besser) praktiziert werden können. Dieser Zusammenhang von Menschrechten und Nachhaltiger Entwicklung ist ein genuiner Bestandteil der Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Hochschulen sind verpflichtet, Menschenrechte zu achten und zu schützen. Sie sind außerdem Orte der Menschenrechtsbildung, in denen junge Erwachsene über, durch und für Menschenrechte lernen. Die Vermittlung von Wissen über Menschenrechte, die Stärkung junger Menschen, sich für die eigenen Rechte und die anderer einsetzen zu können, und die Gestaltung eines menschenrechtskonformen Hochschulbetriebs sind wichtige Aufgaben von Hochschulen. Darüber hinaus tragen diese durch ihre Forschungsaktivitäten zur Erweiterung des menschenrechtlichen Wissensstandes bei und sind aufgerufen, dieses Wissen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die folgenden Maßnahmen können wichtige Parameter dafür sein, wie und ob sich Hochschulen für Menschenrechte einsetzen:

  • Studierende können sich in (Lehr-)Veranstaltungen über Menschenrechte, wichtige Schutzinstrumente (Konventionen, Dokumente etc.), den historischen Prozess der Entwicklung der Menschenrechte etc. informieren und mit den zugrundeliegenden Werten auseinandersetzen.
  • Menschenrechtsbezogene Perspektiven sind in Lehrveranstaltungen zu Themen nachhaltiger Entwicklung integriert und werden in disziplinären Veranstaltungen berücksichtigt.
  • Es werden entsprechende Angebote für interessierte Bürger*innen gestaltet (z. B. Studium Generale-Veranstaltungen, Kinder-Unis, Fortbildungen für Lehrkräfte etc.).
  • Es gibt Veranstaltungen für Studierende und Mitarbeiter*innen, die emanzipatorisches Denken und Handeln fördern mit dem Ziel, sich für die eigenen Rechte und die anderer Menschen einzusetzen.
  • In Lehrveranstaltungen und Forschungsprojekten werden die Rechte aller Teilnehmer*innen geachtet.
  • Initiativen von Studierenden und Mitarbeiter*innen an der Hochschule zur Stärkung von Menschenrechten werden umgesetzt und von den Hochschulen unterstützt (z. B. Amnesty International Hochschulgruppe).
  • Forschungsarbeiten tragen zur Erweiterung des menschenrechtlichen Wissensstandes bei.
  • Menschenrechtsbezogene Perspektiven sind in Forschungsvorhaben und -kriterien integriert.
  • Ein Transfer der Forschungsergebnisse in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit wird gefördert.
  • Die arbeitsrechtlichen Vorgaben zum Schutz der Mitarbeiter* innen werden eingehalten.
  • eine Diversity-Strategie, die Maßnahmen zum Diskriminierungsschutz einbezieht, wird entwickelt und implementiert.

Beispiele aus der Praxis

Universität Tübingen Die Menschenrechtswoche findet seit 2015 jährlich in der Universitätsstadt Tübingen statt. Sie wurde von Student*innen der Universität ins Leben gerufen. Das Motto der Menschenrechtswoche Tübingen 2017 lautete „Menschenrechte leben. Demokratie stärken“. Das Ziel der Veranstaltung, die von 15 Tübinger Hochschulgruppen organisiert wurde, war es, das Bewusstsein für Menschenrechte und deren Bedeutung als Basis der Demokratie zu stärken und menschenrechtliches Engagement zu fördern und zu fordern. Durch Workshops, Podiumsdiskussionen, Poetry Slams, Ausstellungen etc. konnten Studierende, Schüler*innen sowie interessierte Bürger*innen Menschenrechte kennenlernen und über sie diskutieren.

Die Juristische Fakultät der Universität Tübingen bietet seit dem Sommersemester 2016 in Kooperation mit dem Career Service und der studentischen Rechtsberatung Law&Legal e. V. eine Refugee Law Clinic „Human Rights Law in Practice“ an. Im Rahmen der Ausbildung vertiefen die Studierenden zunächst ihre Fachkenntnisse im Bereich des Ausländer- und Asylrechts und erwerben interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen wie z. B. Trauma-Awareness und Beratungskompetenz, bevor die Teilnehmer*innen der RLC unter Anleitung und Supervision von erfahrenen Praktikern selbst als Berater aktiv werden können. Die Refugee Law Clinic antwortet damit einerseits auf einen dringenden Bedarf der Zivilgesellschaft und der schutzsuchenden Menschen in Tübingen. Zugleich bietet sie engagierten Studierenden die Möglichkeit, Einblicke in die spätere Berufspraxis zu bekommen, Beratungserfahrung zu sammeln, ihre Kenntnisse im Bereich Völkerrecht/Menschenrechte für ihr Studium zu vertiefen und Kenntnisse des Verwaltungsrechts in dem besonderen Bereich des Asylrechts zu erwerben.

Der Masterstudiengang „Friedensforschung und Internationale Politik“ ist an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät angesiedelt. Er richtet sich an Hochschulabsolvent* innen mit einem sozialwissenschaftlichen Erststudium, die einen Beruf in friedenswissenschaftlichen und friedenspolitisch relevanten Bereichen anstreben. Im Zuge fortschreitender Globalisierung und zunehmender Fragmentierung politischer Steuerungsleistungen wächst der Bedarf an sozialwissenschaftlicher Kompetenz, insbesondere auf den Gebieten der Krisenprävention, der Konfliktbearbeitung, der Friedensförderung und des Weltregierens. Der Masterstudiengang Friedensforschung und Internationale Politik soll aus friedenswissenschaftlicher Perspektive dazu beitragen, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um mit alten und neuen Herausforderungen für den Frieden konstruktiv umgehen zu können.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Zahl der Lehrveranstaltungen zum Thema Menschenrechte
  • Fortbildungsangebote für Mitarbeiter*innen
  • Informationsangebote für Bürger*innen
  • Zahl der Hochschulangehörigen, die sich in entsprechenden Initiativen engagieren
  • regelmäßige Weiterentwicklung und Monitoring einer Diversity- Strategie


Kriterium 18 - Gemeinwohl


Bearbeiter*innen: Nadine Chrubasik (Universität Kassel); Dr. Diana Grundmann (Universität Tübingen)

Die Hochschule legt dar, welchen Beitrag sie zum Gemeinwohl im Sinne der UN SDG in den Regionen (regional, national, international) leistet, in denen sie wesentliche Tätigkeiten ausübt.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Hochschulen sind ein zentraler Teil der Gesellschaft und interagieren in vielfältiger Weise mit Stadt, Kommune und Region. Sie profitieren von guten Schulen, der lokalen Infrastruktur, regionalen Kooperationspartner*innen etc. Zugleich geben sie der Gesellschaft etwas zurück: Hochschulen schaffen neues Wissen und bilden junge Entscheidungsträger*innen aus – und tragen auch darüberhinausgehend zum regionalen Gemeinwohl bei. Hierfür ist ein Austausch auf Augenhöhe notwendig, von dem die Gesellschaft und die Hochschule gleichermaßen profitieren. Die folgenden Maßnahmen können dazu beitragen, dass die Hochschule sich für gemeinwohlorientierte Projekte in der Kommune bzw. der Region einsetzt:

  • Lehrveranstaltungen zum Service Learning (Verknüpfung des akademischen Lernens mit bürgerschaftlichem Engagement)
  • transdisziplinäre Forschungsprojekte
  • Wissens- und Technologietransfer im Umwelt- und oder Nachhaltigkeitsbereich (Öko-Innovationförderung und -beratung)
  • Pflege und Aufbau von Kooperationen und Kontakten (Forschungskooperationen mit regionalen Unternehmen, der Kommune, Schulkooperationen)
  • (Kooperations-)Veranstaltungen mit und für die Region,
  • Förderung von lokalen Initiativen und Gemeinschaften
  • Engagement von Universitätsangehörigen in lokalen Nachhaltigkeitsinitiativen
  • Förderung von nachhaltigen Unternehmensgründungen (grüne Produkte, Dienstleistungen) in der Region
  • Bereitstellung von (Weiter-)Bildungsangeboten (z. B. Studium Generale, Kinder-Uni) und Organisation kultureller Veranstaltungen
  • Förderung von studentischen Projekten in und mit der Region
  • Social Entrepreneurship Education

Beispiele aus der Praxis

Service Learning an der Universität Kassel Seit 2011 verknüpft die „Koordinationsstelle für Service Learning und gesellschaftliches Engagement“ der Universität Kassel den Bereich Lehren und Lernen sinnvoll mit praktischem Engagement für das Gemeinwohl, insbesondere durch sogenannte „Service Learning Seminare“.

„Science Park“ an der Universität Kassel Mit dem Science Park haben die Universität Kassel und die Stadt Kassel ein gemeinsames Leuchtturmprojekt zur Förderung von Innovationen und Unternehmensgründungen im direkten Umfeld von Forschung und Lehre gegründet. Der Science Park soll als Forum füe den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sorgen. Dort angesiedelt ist auch Uni- Kassel Transfer, eine Einrichtung der Universität die operativ für alle relevanten Transferaufgaben zuständig ist, wie beispielweise Gründungsförderung, Technologietransfer, Patentmanagement, Career Service, Weiterbildung, Duales Studium, Bürgeruniversität und Alumni Service.

„Kinder-Uni“ an der Universität Tübingen Seit 2002 veranstaltet die Universität Tübingen jährlich eine Kinder-Uni, die sehr großen Zuspruch findet: Wissenschaftler*innen der Universität bringen in gefüllten Hörsälen eifrigen Nachwuchsstudierenden (im Alter von 7 bis 12 Jahren) ihre Forschung näher. In kindgerechter Sprache erläutern sie komplexe Sachverhalte, um etwa zu klären „warum unser Herz schlägt“ oder „warum die Sterne nicht vom Himmel fallen“. Und unter dem Titel „Warum haben wir die Erde nur von unseren Kindern geliehen?“ wurde mit den Kindern auch über nachhaltige Entwicklung diskutiert.

„Energielabor Tübingen“ an der Universität Tübingen Ziel des partizipativ angelegten Forschungsprojekts ist es, in Tübingen Potenziale für erneuerbare Energien zu ermitteln und Perspektiven für einen nachhaltigen Umgang mit Energie aufzuzeigen. Dabei ist die Beteiligung der Tübinger Bürger* innen von großer Bedeutung. Die Stadt wird zu einem „Energielabor“, in dem Wissenschaft gemeinsam mit Praxispartner*innen und Bürger*innen eine nachhaltige Energiewende gestaltet. Im Mittelpunkt steht das Experimentieren mit und Erforschen von sozialen und technischen Innovationen im Tübinger Stadtraum.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Governancestrukturen (Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung, partizipative Formate z. B. World Cafés)
  • Kooperations- und Netzwerkbildung
  • Beteiligungsverfahren und -prozesse: Transparenz, Partizipation der Akteur*innen
  • Anlaufstellen: Verantwortlichkeit durch transparente Zuständigkeit
  • Anzahl der transdisziplinären Forschungsprojekte, Budget für transdisziplinäre Forschungsprojekte
  • Verankerung von Service Learning in den Curricula, Anzahl der Studiengänge mit Service Learning-Angeboten
  • Bildungsangebote für Bürger*innen


Kriterium 19 - Gesellschaftliche Einflussnahme


Bearbeiter*innen: Loreen Wachsmuth (sneep e. V.)

Die Hochschule legt ihre Einflussnahme an wesentlichen Entscheidungen in Politik und Gesellschaft dar. Sie legt die wesentlichen Aspekte von Einflussnahme externer gesellschaftlicher Anspruchsgruppen auf Entscheidungen der Hochschule dar. Weiter legt die Hochschule zur Herkunft und Verwendung von Drittmitteln Rechenschaft ab.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Gesellschaftliche Einflussnahme ist hier auf zwei Ebenen zu verstehen: Wie die Hochschule selbst Einfluss nimmt und wie auf die Hochschule Einfluss genommen wird.

Hochschulen nehmen direkt oder indirekt Einfluss auf gesellschaftliche Belange, z. B. indem Sie zukünftige Fach- und Führungskräfte ausbilden, akademischen Austausch auf (inter)nationaler Ebene fördern, Forschungsergebnisse produzieren, in Gremien vertreten sind oder in der Öffentlichkeit durch individuelle Meinungsäußerungen von Hochschulvertreter*innen oder durch das öffentliche Auftreten als Organisation an sich Einfluss ausüben. Einerseits prägt die Studienzeit an einer Hochschule Studierende in Bezug auf Verhaltensmuster durch den dort vermittelten und gelebten Wertekanon, welchen sie wiederum später, nach Studienende, in die Gesellschaft tragen. Andererseits werden die Expertise und die Einschätzungen von Hochschulen bzw. ihren Vertreter*innen in Wirtschaft und Gesellschaft geschätzt, wodurch eine Hochschule direkt auf beispielsweise Meinungsbilder, technische und soziale Entwicklungen, Gesetzgebungsverfahren, Produkte usw. Einfluss haben kann.

Wegen ihrer besonderen Bedeutung im Meinungsbildungsund Entwicklungsprozess von Studierenden, Hochschulangehörigen und somit auch der Gesellschaft ist eine Hochschule interessant für externe Einflussnahme, nämlich immer dann, wenn entsprechende Interessen (Forschungsschwerpunkte und -ergebnisse, Lehrmeinungen und Leitbilder usw.) durchgesetzt werden sollen. Daher ist es wichtig, dass Hochschulen offen legen, mit wem sie kooperieren, über wen sie Lehrstühle oder Forschungsprojekte finanziert bekommen oder vom wem sie Drittmittel generieren, damit eine Hochschule Ihre Unabhängigkeit wahrt.

Beispiele aus der Praxis

  • Kooperationen: An der Leuphana Universität Lüneburg sind in einem 2013 mit der Studierendenschaft ausgearbeiteten Fragenkatalog die Kooperation der Hochschule mit Unternehmen geregelt und sollen so mit dem Leitbild der Hochschule in Einklang gebracht werden. An der Universität Tübingen sind alle Kooperationen in einer Onlinekarte im Rahmen des Forschungsinformationssystems FIT dargelegt.
  • Offenlegung der Drittmittel: Die Leuphana Universität Lüneburg legt diese mit Höhe, Name und Projekt in einer jährlich veröffentlichten Liste offen. Die Universität Tübingen nennt im Forschungsinformationssystem FIT die Geldgeber* innen für Projekte namentlich. Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde berichtet die Höhe der Drittmittel im Nachhaltigkeitsbericht (2014/15, S. 37 f.)
  • Austauschformate mit der Gesellschaft: „Bayreuther Dialoge“, „Zukunftsforum“ oder „Stadtgespräche“ der Universität Bayreuth; „Zittauer Gespräche zu Wirtschaftsethik“ der TU Dresden – IHI Zittau.

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Anzahl und Name von Geldgebenden extern finanzierter Lehrstühle (z. B. Stiftungslehrstühle) und Forschungsprojekte, wesentliche Lehr- und Forschungsschwerpunkte der Hochschule, die relevant für Wirtschaft und Gesellschaft sein könnten,
  • Arten der Werbemöglichkeiten, die Unternehmen an der Hochschule haben (im Rahmen des Career Services, Poster und Flyer, Stände auf dem Campus usw.) und in welchem Umfang diese von Unternehmen wahrgenommen werden,
  • Auflistung der Sponsoringpartner*innen der Hochschule, z. B. Namensgebung von Gebäuden
  • Externe Personen in Hochschulorganen, z. B. Beirat, je nach Organisationsform
  • Offenlegung wesentlicher Kooperationspartner*innen der Hochschule aus Wirtschaft und Gesellschaft, z. B. Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen
  • Mitgliedschaften der Hochschule in politischen, wirtschaftlichen und sozialen Organisationen
  • Mitwirkung von repräsentativen Hochschulangehörigen in externen Gremien, Ausschüssen, Kommissionen usw.
  • Anzahl und Art großer, regelmäßig stattfindender relevanter Austauschformate wie Konferenzen, Workshops, Netzwerktreffen usw.


Kriterium 20 - Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Bearbeiter*innen: Loreen Wachsmuth (sneep e. V.)

Die Hochschule legt dar, welche Standards und Prozesse existieren, sowie welche Maßnahmen zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und Korruption ergriffen werden. Sie legt insbesondere dar, wie Verstöße gegen die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Inhaltliche Konkretisierung des Kriteriums

Hochschulen sind als Produzentinnen von Wissen und Forschungsergebnissen bei wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen besonders relevant. Rechtswidriges, korruptes Verhalten und Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Arbeit würden hier in einem sehr sensiblen Umfeld stattfinden, da Hochschulen ein besonderer Vertrauensvorschuss seitens der Gesellschaft zukommt. Eine Hochschule muss Interessenskonflikten daher konsequent begegnen, um glaubwürdig im Sinne von „Freiheit von Forschung und Lehre“ zu bleiben.

Relevante Themen im Hochschulkontext sind im Rahmen dieses Kriteriums z. B. Datenschutz, Datenfälschung, fehlerhaft durchgeführte Forschung, Patentschutz und Urheberrecht, Umgang mit den Forschungsergebnissen von Auftragsarbeit, „Dual Use“ der Forschung, Veröffentlichung auch negativer Ergebnisse (z. B. gegenteiliger Ergebnisse, Nulleffekte), Parteilichkeit bei Gutachten und Anträgen, korrupte Drittmittelverwaltung oder relevante Nebentätigkeiten von Hochschulangehörigen.

Es geht dabei nicht nur um die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Arbeit oder die Sicherstellung regelkonformer und ethischer Finanzströme, sondern auch um regelkonformes Verhalten an sich (Umwelt- und Gesundheitsschutz, Antidiskriminierungsrichtlinien usw.). Darin eingeschlossen ist auch ein funktionierendes Risikomanagement.

Um gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten von Hochschulen einschätzen zu können, ist die Offenlegung relevanter Informationen wichtig. In diesem Sinne könnten Forschungsergebnisse, Drittmittelgeber*innen und -verwendung, Vergabeverfahren, Finanzanlagen usw. offengelegt werden.

Beispiele aus der Praxis

  • Verantwortlichkeiten: Compliancebeauftrage der Hochschule Augsburg; Ombudspersonen verschiedenster Hochschulen im Netzwerk des Beschwerde- und Verbesserungsmanagements und des Ombudswesens oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft; Ethikbeirat an der Leuphana Universität Lüneburg, Ethikkommission an der Universität Bayreuth, Hochschule Osnabrück, Hochschule Fulda usw.
  • Risikomanagement: Hochschule Zittau/Görlitz, Medizinische Hochschule Hannover
  • Finanzen: Regelungen zu Finanzanlagen der Georg August Universität Göttingen (Ausschluss von Investments in Rüstung, Tabak, Waffen, etc.); Offenlegung der Drittmittel (siehe Kriterium 19) in deren Richtlinien: „Leitlinien zur Universitätsförderung“ und „Richtlinie zum Umgang mit Zuwendungen privater Dritter“ (enthalten in Amtlichen Mitteilungen Nr. 2/2011) und Budgetregeln (Teil des Wirtschaftsplanes 2012, neuere nicht verfügbar)
  • Regelungen zur guten wissenschaftlichen Praxis: „Leitlinien zum verantwortlichen Forschen an der Leibniz Universität Hannover“ und „Kommission für Verantwortung in der Forschung“ der Leibniz Universität Hannover, die auf diese Weise insbesondere gute wissenschaftliche Praxis mit Risikomanagement verbindet. „Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ und Kommission zur Untersuchung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Leuphana Universität Lüneburg; Ordnung zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt oder auch im Leitbild der Universität Göttingen

Mögliche Indikatoren zur Operationalisierung des Kriteriums

  • Festgelegte Leitlinien, Kodizes usw. wie Ethikkodex, Code of Conduct, Zivilklausel, Beschaffungsordnung, studiengangsbezogene Ethikkodizes usw.
  • Vorhandensein eines Ethik-, Antikorruptions- oder Compliancebeauftragten, einer Ombudsperson oder eines Ethikrats usw.
  • Anzahl der registrierten Plagiatsversuche bei Publikationen
  • Vorhandensein eines Whistleblower-Systems
  • Anzahl der gemeldeten Compliancefälle (z. B. innerhalb eines Whistleblower-Systems) die auch einer Reaktion bedurften
  • Vorhandensein, Art und Inhalt einer Risikoanalyse
  • Art und Umfang von Nebentätigkeiten von Hochschulangehörigen
  • Anzahl und Art von Schulungen für Hochschulmitarbeiter*innen zum Thema Compliance
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