HOCH-N:Einführung in die Thematik des hochschulspezifischen Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)

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Präambel

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist ein (Transparenz-)Standard, den viele Unternehmen aller Art und auch bereits einige öffentliche Einrichtungen dazu nutzen, über ihre Herausforderungen und Leistungen zur nachhaltigen Entwicklung zu berichten. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat ihn 2011 als freiwilligen Standard beschlossen. Vorausgegangen war ein mehrjähriger intensiver Beteiligungsprozess mit zahlreichen Unternehmen, Investoren und Anspruchsgruppen. Der Nachhaltigkeitskodex richtete sich zunächst an Unternehmen. Verschiedene Branchen und Verbände haben den Kodex branchenspezifisch ergänzt und spezielle Leitfäden entwickelt.

Auf Initiative mehrerer Hochschulen hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung im Frühjahr 2015 beschlossen, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex auf die besonderen Aspekte einer Anwendung an Hochschulen anzupassen. Bis Anfang 2016 wurde in Zusammenarbeit mit rund 50 Hochschulvertreter*innen aus ganz Deutschland eine Testversion erarbeitet. Die Universität Hamburg, Freie Universität Berlin und Universität Duisburg-Essen – als federführende Hochschulen – und weitere Hochschulen haben die Testversion angewendet und in einem partizipativen Prozess weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sie dabei unterstützt.

Nunmehr liegt das Ergebnis vor: Der hochschulspezifischen Nachhaltigkeitskodex besteht aus 20 Kriterien, die im Folgenden beschrieben werden. Die Ausführungen zu diesen Kriterien sollen auf das Wesentliche beschränkt sein. Diese Beschränkung oder besser Fokussierung hat sich bereits bei Unternehmen bewährt. Sie soll auch für Hochschulen gelten, da diese im Hinblick auf Größe und akademische Schwerpunkte sehr unterschiedlich ausgelegt sein können. Gefordert ist also eine spezifische Erklärung über die Maßnahmen der Hochschule zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit. In einer Entsprechenserklärung zum Kodex berichtet die Hochschule, wie sie den Kodexkriterien entspricht (comply) oder erklärt plausibel, warum sie ein Kriterium gegebenenfalls nicht berichtet (explain). Hierfür steht den Hochschulen der Service der DNK-Datenbank des Rates für Nachhaltige Entwicklung auf www.nachhaltigkeitskodex.org zur Verfügung. Die Anwendung des Kodex ist freiwillig. Für die Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen sollte jede Hochschule ihr Verständnis und ihren Ansatz zur nachhaltigen Entwicklung darlegen (z. B. in Form eines Mission- oder Vision-Statements, einer Nachhaltigkeitsstrategie, einem Leitbild oder Verhaltensregeln). Auf dieser Basis haben die Hochschulen mit dem hochschulspezifischen Nachhaltigkeitskodex die Möglichkeit viele der ohnehin bereits für andere Zwecke erfassten Daten und Informationen in einer für sie passenden Dokumentation zusammenzufassen. Die Darlegungen zu den 20 Kriterien soll jeweils die Handlungsfelder Forschung, Lehre, Betrieb, Transfer und Governance berücksichtigen. Um die Anwendung des hochschulspezifischen Nachhaltigkeitskodex zu erleichtern, wird den Anwender*innen zudem ein Leitfaden zur Verfügung gestellt, der mit konkreten Praxisbeispielen die einzelnen Kriterien tiefergehend eruiert und zugleich das Thema Nachhaltigkeit fachfremden Personen zugänglich macht.

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