HIS-HE:Medium - Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Betrieb in Hochschulen

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HIS-HE:Medium - Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Betrieb in Hochschulen
Untersuchung länderspezifischer Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Hochschulbetrieb
Themenbezug
Zielgruppe
Verwaltungsmitarbeitende, Hochschulleitung, "Interessierte Öffentlichkeit" is not in the list (Forschende, Lehrende, Studierende, Verwaltungsmitarbeitende, Hochschulleitung, Forschungsmanagement, Interessierte Öffentlichkeit, Politik, ProfessorIn, Dozent(in), ...) of allowed values for the "Hat Zielgruppe" property., Politik
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Ausgangslage und Zielsetzung

Im Verbundprojekt „Nachhaltigkeit an Hochschulen: entwickeln – vernetzen – berichten“ (HOCHN) haben sich im November 2016 11 deutsche Hochschulen zusammengeschlossen, um anwendungs-orientiert in verschiedenen Handlungsfeldern zum Thema Nachhaltigkeit zu forschen, u. a. zum Handlungsfeld „Betrieb der Hochschulen“. Zehn Hochschulen wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis Ende 2018 gefördert, die elfte Hochschule, die HNE Eberswalde, vom Land Brandenburg. Die Förderperiode geht weiter bis Ende Oktober 2020, jetzt sind alle 11 Hochschulen über das BMBF gefördert. HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. (HIS-HE) hat zur Unterstützung des Teilprojektes „Betrieb“ aus Mitteln der Grundfinanzierung eine gesonderte Recherche der hochschulspezifischen Rahmenbedingungen für nachhaltiges Agieren vorgenommen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Aspekte bzw. Fragestellungen mit landes- oder hochschulspezifischem Bezug:

  • Benennen die Hochschulgesetze explizit Themen der nachhaltigen Entwicklung als relevant oder verbindlich für Hochschulen und welche Aussagen werden hinsichtlich der Autonomie der Hochschulen gemacht?
  • Existieren Initiativen des Landes zur nachhaltigen Entwicklung und welche Rolle spielen die Hochschulen?
  • Wie sind die Eigentumsverhältnisse der Liegenschaften der Hochschulen geregelt und welche Handlungsfreiheiten erlaubt der Haushalt der Hochschule?
  • Wurden in den Zielvereinbarungen zwischen Land und einzelnen Hochschulen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung aufgerufen?

Mit der systematischen Beantwortung dieser Fragen liegt ein Gerüst vor, um die Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten der Hochschulen besser beurteilen zu können und existierende Unterschiede in den Ländern aufzuzeigen. Soweit das Projektvorhaben durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung verlängert wird, will HIS-HE mit einer hochschulbezogenen Recherche zu Beispielen von „good practice“ hinsichtlich des Betriebes (z. B. strukturelle Verankerung, Einzelbeispiele zu Handlungsfeldern) eine weitere Beteiligung am Projekt anstreben.


Vorgehensweise und Gliederung

Für die Recherche wurden die aktuellen Hochschulgesetze der Länder hinsichtlich spezifischer Be-grifflichkeiten (alle Wortstämme um „nachhaltig“, Gesundheit, Ressourcen, Energie, Natur, Um-weltbedingungen, „gerecht“ und „fair“ sowie „effizient“) und des Grades der Hochschulautonomie analysiert. Darüber hinaus wurde auf den Internetseiten der Länder nach einer „Selbstdarstellung“ hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung des Landes recherchiert und, soweit vorhanden, die mögliche konkrete Einbindung der Hochschulen ermittelt.

Die Zielvereinbarungen wurden auf den Seiten der Wissenschaftsministerien der Länder ge-sucht und, soweit hier veröffentlicht, hinsichtlich der Einbeziehung von Aspekten der nachhaltigen Entwicklung untersucht . Die Darstellung der Eigentumsverhältnisse der Hochschulen hinsichtlich ihrer Liegenschaften wurde aktuellen Untersuchungen von HIS-HE entnommen (Stibbe, Stratmann, Söder-Mahlmann 2012: „Verteilung der Zuständigkeiten des Liegenschaftsmanagements für die Universitäten in den Ländern“). Darüber hinausgehende Einschätzungen und Berichte über die Hochschulliegenschaften wurden aus den internen Sachstandsberichten von HIS-HE entnommen.

Abschließend wurde in dem Bericht noch fixiert, wie sich landesrechtliche Vorgaben auf mögli-che Leitbilder der Hochschulen für Nachhaltigkeit niederschlagen. Hierzu wurde das von HIS-HE gepflegte Portal „Nachhaltige Entwicklung“ herangezogen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist nicht gegeben.

Der Zugriff auf die Internetseiten erfolgte 2020, die Quellen befinden sich somit auf diesem Stand. Der vorliegende Bericht versteht sich als strukturierte, wertfreie Zusammenfassung und will Handlungsoptionen aufzeigen. Diese Recherche soll auf die Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Entwicklung im Betrieb von Hochschulen fokussiert sein. Bei der Zusammenstellung der relevanten Rahmenbedingungen wird allerdings auch häufig der Bereich von „Forschung und Lehre“ mit einbezogen, weil in den untersuchten Texten oft keine systematische Differenzierung erfolgte.

Bundesländer

Baden-Württemberg

Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Quelle: Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) vom 1. Januar 2005, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2018 (GBl. S. 85).

Landeshochschulgesetz
Inhaltliche Aussage zum Thema Nachhaltigkeit: Im Hochschulgesetz wurden mit der Schlagwort-Recherche keine Aussagen gefunden.

Autonomie der Hochschulen
„(1) Die Hochschulen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatli-che Einrichtungen. Die Hochschulen haben das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze und erfüllen ihre Aufgaben, auch soweit es sich um Weisungsangelegenheiten handelt, durch eine Einheitsverwaltung; sie handeln in eigenem Namen.“

Hochschulpakt und Zielvereinbarungen
Bei der Internetrecherche wurde kein Dokument gefunden, das den Hochschulpakt und die Zielver-einbarungen dieses Bundeslands thematisiert.

Landesaktivitäten
Das Land Baden-Württemberg hat eine Nachhaltigkeitsstrategie . Hochschulen werden hier nicht explizit aufgeführt.

Eigentumsverhältnisse der Hochschulliegenschaften
Das Land ist der Eigentümer der Hochschulliegenschaften. Die Liegenschaften werden den Hoch-schulen unentgeltlich vom Land zur Nutzung überlassen. Die Zuständigkeit für die Immobilienangelegenheiten des Landes und somit auch für die Hoch-schulliegenschaften obliegt seit dem 1. Januar 2004 dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg. Dieser umfasst 15 regionale Ämter sowie drei Universitätsbauämter. Der Landesbe-trieb wird durch das Finanzministerium, Abteilung „Vermögen und Hochbau“, beaufsichtigt und ist als Teil der Landesverwaltung rechtlich unselbständig. Eine Ausnahme bildet das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das durch ein vom Land dort eingeräumtes Erbbaurecht derzeit Eigentümer der Liegenschaften am Campus Nord ist.

Aufgabe Bauen
Der Landesbetrieb Vermögen und Bau verfügt über die Bauherrenfunktion für sämtliche Baumaß-nahmen, Nutzungsanpassungen und Modernisierungen (Teilsanierung), die der Nutzung durch Hochschulen dienen. Für ein Teilgebiet (Campus Ost) des KIT wird derzeit eruiert, ob das KIT die Bauherrenfunktion für Baumaßnahmen bis 7 Mio. € bei einer Zuwendung von 4 Mio. €/Jahr in einer Experimentierpha-se von fünf Jahren erhalten soll (gilt bis 2019). Für den Campus Nord verfügt das KIT als Eigentümer bereits über die Bauherrenfunktion.

Aufgabe Gebäudemanagement
Beim Bauunterhalt wird die Instandsetzung der Gebäude und TGA an den Universitäten bis 7.500 € und den sonstigen Hochschulen bis 1.500 € durch die Hochschulen selbst beauftragt oder selbst erbracht. Alle anderen Instandsetzungen werden vom Landesbetrieb Vermögen und Bau beauf-tragt. Die Verantwortung für die Wartung, Prüfung und Inspektion der Gebäude und der TGA der Universitäten liegt bei den Universitäten und für die sonstigen Hochschulen bei dem Landesbetrieb Vermögen und Bau. Die Bedienung der technischen Anlagen inkl. Stellen, Überwachen und Beheben von Störungen erfolgt an den Universitäten durch diese selbst. Die Zuordnung der einzelnen Aufgaben im Rahmen der Bedienung der Anlagen in den sonstigen Hochschulen konnte (noch) nicht ermittelt werden. Die Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen (Aufgaben) im infrastrukturellen Gebäu-demanagement sowie die Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen von Medien erfolgt für die Universitäten durch die Universitäten selbst. Für die sonstigen Hochschulen erfolgt die Ausschrei-bung und Vergabe durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau.

Finanzierung/Haushaltstechnische Abwicklung Hochschulliegenschaften
Große Baumaßnahmen werden einzelveranschlagt, Nutzungsanpassungen und Modernisierungen (investiv) zweckgebunden aus dem Landeshaushalt finanziert. Die Abwicklung erfolgt über den Landesbetrieb Vermögen und Bau. Der Bauunterhalt (konsumtiv) mit der Instandsetzung der Gebäude und TGA wird zweckgebun-den aus dem Landeshaushalt finanziert. Die Abwicklung erfolgt über den Landesbetrieb Vermögen und Bau. Bei den Universitäten werden die Medienversorgung und Dienstleistungen des infrastrukturel-len Gebäudemanagements (konsumtiv) (und Wartung) aus dem Hochschulhaushalt finanziert. An den sonstigen Hochschulen werden diese Leistungen zweckgebunden aus dem Landeshaushalt finanziert. Die Abwicklung erfolgt über den Landesbetrieb Vermögen und Bau.

Bayern

Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Quelle: Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245, BayRS 2210-1-1-WK), das zuletzt durch § 1 Abs. 186 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist.

Landeshochschulgesetz
Inhaltliche Aussage zum Thema Nachhaltigkeit: Im Hochschulgesetz wurden mit der Schlagwort-Recherche keine Aussagen gefunden.

Autonomie der Hochschulen
Aus dem Hochschulgesetz: „Die Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwal-tung im Rahmen der Gesetze. Sie sind zugleich staatliche Einrichtungen. Sie können durch Gesetz auch in anderer Rechtsform errichtet oder in eine andere Rechtsform umgewandelt werden.“

Hochschulpakt und Zielvereinbarungen
Bei der Internetrecherche wurde kein Dokument gefunden, das den Hochschulpakt und die Zielver-einbarungen dieses Bundeslands thematisiert.

Landesaktivitäten
Das Land Bayern hat eine Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie . Hochschulen werden hier explizit aufgeführt. „Hochschulen sind Lern-, Lehr- und Forschungseinrichtungen. Sie tragen eine gesellschaftliche Verantwortung und fungieren als entscheidende Innovationsmotoren. Die anhaltend hohen Studienberechtigten- und Studierendenzahlen in Bayern bieten die Chan-ce, diese Entwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels für eine verstärkte In-tegration des Nachhaltigkeitsgedankens in Studium und Lehre zu nutzen. Ziele:

  • Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen,
  • Flächendeckender Ausbau der Ausbildungskapazitäten,
  • Verbesserung der Qualität der Lehre,
  • Ausbau der Internationalisierung,
  • Steigerung der Absolventenquote in den MINT*-Fächern,
  • Zukunftsimpulse für die Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft,
  • Förderung der Studienaufnahme von beruflich Qualifizierten, Hochschulzugangsberechtig-ten mit familiären Pflichten, Migrationshintergrund oder sozial benachteiligter Herkunft,
  • Ausbau der akademischen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens zu einer tragen-den Säule hochschulischer Tätigkeit (neben Forschung und grundständiger Lehre),
  • Ausgestaltung der Hochschule der Zukunft als familienfreundlichen Lebensraum; Verein-barkeit von Familie und Arbeitssituation,
  • Berücksichtigung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in künftigen Zielvereinbarungen mit den bayerischen Hochschulen.

Maßnahmen:

  • Einsatz für angemessene Grundausstattung und Rahmenbedingungen,
  • Erhalt der Ausbildungskapazitäten und der guten Betreuungsrelationen sowie Förderung der Schaffung preisgünstigen Wohnraums für Studierende mit staatlichen Mitteln,
  • Modernisierung der Hochschulen sowohl hinsichtlich der Inhalte der Studiengänge als auch der didaktischen Konzepte und Organisationsabläufe unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen einer sich zunehmend digitalisierenden Welt,
  • Schaffung individueller und neuer zielgruppenspezifischer Studienangebote,
  • Aufbau und Verbreitung von strategischer und operativer Exzellenz in der hochschulischen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens,
  • Ausbau der sozialen Infrastruktur in der Kinderbetreuung, in Wohnheimen und Mensen.“

Eigentumsverhältnisse der Hochschulliegenschaften
Das Land ist Eigentümer der Hochschulliegenschaften. Die Liegenschaften werden den Hochschulen unentgeltlich vom Land zur Nutzung überlassen. Die Verwaltung aller landeseigenen Immobilien des Freistaats Bayern ist seit 2006 in einem kaufmännisch arbeitenden Staatsbetrieb „Immobilien Freistaat Bayern“ (ImBy) zusammengefasst. Damit liegen auch die Hochschulliegenschaften im Verantwortungsbereich des Staatsbetriebs unter Rechts- und Fachaufsicht des Finanzministeriums. In 2006 wurde auch die Bayerische Staatsbauverwaltung restrukturiert. Es erfolgte eine Zu-sammenführung von 23 Staatlichen Hochbauämtern und fünf Universitätsbauämtern zu insgesamt 22 Staatlichen Bauämtern des Freistaates mit der Obersten Baubehörde an deren Spitze. Die Staat-lichen Bauämter Erlangen-Nürnberg und München 2 befassen sich ausschließlich mit Hochschulbau. Die Staatlichen Bauämter Würzburg und Regensburg verfügen über eigene Hochschulbau-bereiche. Die Bayerische Staatsbauverwaltung ist Teil des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Staatsbauverwaltung ist Ansprechpartner für alle Ressortministerien. Das neue Hochschulgesetz weist den Hochschulen in Bauangelegenheiten größere Autonomie zu: Die Hochschulen können kleine Baumaßnahmen und den Bauunterhalt selbst in Auftrag geben (an die staatlichen Hochbauämter oder Dritte).

Aufgabe Bauen
Bauherr für alle staatlichen Baumaßnahmen, die der Nutzung der Hochschulen dienen, ist der Frei-staat Bayern, vertreten durch die regionalen Bauämter oder die staatlichen Hochschulen. Die regionalen Bauämter vergeben für staatliche Baumaßnahmen über 1 Mio. € für die Leis-tungen der HOAI an externe Planungsbüros oder erbringen sie in Eigenleistung. Die Hochschulen beauftragen für Baumaßnahmen bis 1 Mio. € die regionalen Bauämter ohne Gebühren, erbringen sie in Eigenleistung oder vergeben diese Leistungen nach HOAI an externe Planungsbüros. Bei einer direkten Vergabe an externe Planungsbüros ist die Zustimmung der Obersten Baubehörde verpflichtend. Außerdem müssen die regionalen Bauämter in die Planung einbezogen werden.

Aufgabe Gebäudemanagement
Beim Bauunterhalt liegt die Verantwortung für die Instandsetzung der Gebäude und der TGA bei den Hochschulen. Auch die Wartung, Prüfung und Inspektion liegt bei den Hochschulen und bedarf der Unterrich-tung der regionalen Bauämter. Die Bedienung der technischen Anlagen inkl. Stellen, Überwachen und Beheben von Störungen erfolgt durch die Hochschulen selbst. Die Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen im infrastrukturellen Gebäudemanage-ment sowie die Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen von Medien erfolgt durch die Hoch-schulen selbst.

Finanzierung/haushaltstechnische Abwicklung Hochschulliegenschaften
Große Baumaßnahmen (> 1 Mio. €; investiv) werden einzelveranschlagt und zweckgebunden aus dem Landeshaushalt finanziert. Die Abwicklung erfolgt über die regionalen Bauämter. Die Mittel-zuweisung hierfür erfolgt an die Hochschulen, die diese Gelder eins zu eins an die Regionalen Bau-ämter weiterleiten. Die Mittel für kleine Baumaßnahmen (< 1 Mio. €; investiv) werden den Hochschulen jeweils in-nerhalb des globalen Hochschulhaushalts zugewiesen. Mittelverstärkungen aus anderen Haushalts-titeln sind möglich. Der Bauunterhalt (konsumtiv) mit der Instandsetzung der Gebäude und TGA wird zweckgebun-den aus dem Hochschulhaushalt finanziert. Eine Verstärkung der Bauunterhaltsmittel aus anderen Haushaltstiteln ist möglich. Die Medienversorgung, Dienstleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements und Mieten für nichtlandeseigene Flächen (konsumtiv) werden aus dem Hochschulhaushalt finanziert.

Berlin

Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Quelle: Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fas-sung vom 26. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 02. Februar 2018 (GVBl. S. 160).

Landeshochschulgesetz
Inhaltliche Aussage zum Thema Nachhaltigkeit: §4: Aufgaben der Hochschulen: „(2) Die Hochschulen tragen mit ihrer Forschung und Lehre zum Erhalt und zur Verbesserung menschlicher Lebens- und Umweltbedingungen bei. Sie setzen sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt mit den möglichen Folgen einer Nutzung ihrer Forschungsergebnisse auseinander.“

Autonomie der Hochschulen
„Die Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen. Sie haben das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen des Gesetzes und regeln ihre Angelegenhei-ten durch die Grundordnung und sonstige Satzungen. Die Personalverwaltung, die Wirtschaftsverwaltung, die Haushalts- und Finanzverwaltung der Hochschulen, die Erhebung von Gebühren und die Krankenversorgung sind staatliche Angelegen-heiten. Die Hochschulen haben die gebotene Einheitlichkeit im Finanz-, Haushalts-, Personal- und Gesundheitswesen im Land Berlin zu wahren und diesbezügliche Entscheidungen des Senats von Berlin zu beachten.“

Hochschulpakt und Zielvereinbarungen
Bei der Internetrecherche wurde kein Dokument gefunden, das den Hochschulpakt und die Zielver-einbarungen dieses Bundeslands thematisiert.

Landesaktivitäten
In den Aktivitäten der Senatsverwaltung werden Hochschulen nicht explizit aufgeführt: Das Land Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) hat eine Nachhaltige Stadtentwicklung formuliert . „Berlin ist eine Stadt, die die vielfältigen und tiefgreifenden Heraus-forderungen der Zukunft partizipativ und kreativ gestaltet. Der Zuzug in die Stadt hält unvermin-dert an; damit wächst der Bedarf an Wohnungen genauso, wie der an Mobilität, an Infrastrukturen wie z.B. Schulen und an die Inanspruchnahme von Ressourcen wie z.B. Wasser, Energie und Flä-chen […]. Mit dem Berliner Nachhaltigkeitsprofil und den Kernindikatorenberichten zur nachhalti-gen Entwicklung Berlins hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hierfür wichti-ge Grundlagen geschaffen.“ Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat Umwelt-Förderprogramme im Rahmen des Berliner Programmes für nachhaltige Entwicklung (BENE) formuliert . „Das Pro-gramm BENE läuft in vollen Zügen und trägt mit dazu bei, dass Berlin bis 2050 klimaneutral sein wird. Nach bisherigem Stand werden durch die derzeit bewilligten Vorhaben über 43.600 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr eingespart. Dieses sehr positive Ergebnis soll noch gesteigert werden! Daher können Sie gerne weiterhin Ihre Ideen und Skizzen für mögliche BENE-Projekte für alle För-derschwerpunkte bis vorerst 30. Juni 2020 bei uns einreichen.“

Eigentumsverhältnisse der Hochschulliegenschaften
Das Land ist Eigentümer der Hochschulliegenschaften. Die Liegenschaften werden den Hochschulen unentgeltlich vom Land zur Nutzung überlassen. Zum 1. Januar 2003 wurde in Berlin das „Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin“ (SILB) errichtet. Um das Sondervermögen herum wurde ein neues Liegenschaftsmanagement mit der pri- vatrechtlich organisierten Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH), die die Eigentü-mer-, Vermieter- und Betreiberfunktion für das Land Berlin wahrnimmt, dem Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG), der operative Dienstleistungen des Gebäudemanagements aus-führt sowie dem Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co KG, welcher die Verwertung der Liegen-schaften des Finanzressorts zum Zweck hat, aufgebaut. Das SILB ist ein nicht rechtsfähiges Sonder-vermögen nach § 26 Abs. 2 LHO mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung. Die Liegenschaf-ten der Berliner Hochschulen gehören nicht zum Sondervermögen und somit nicht in den Verant-wortungsbereich der BIM GmbH oder des LfG. Die Berliner Hochschulliegenschaften sind Bestand-teil des Vermögens der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Grund-stücksangelegenheiten werden grundsätzlich durch die Senatsverwaltung der Finanzen in Abstim-mung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung abgewickelt. Es besteht hier die Möglichkeit, Veräußerungen in Geschäftsbesorgung durch die Hochschule durchführen zu lassen. Der Erlös aus dem Verkauf kann von der jeweiligen Hochschule für investive Maßnahmen eingesetzt werden.

Aufgabe Bauen
Die Abteilung V – Hochbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verfügt über die Bauherrenfunktion für alle Baumaßnahmen, mit Baukosten über 5 Mio. € an den Universitäten sowie sämtliche Baumaßnahmen an den sonstigen Hochschulen, die der Nutzung durch Hochschulen dienen. Die Universitäten verfügen über die Bauherrenfunktion für Baumaßnahmen mit Baukosten bis 5 Mio. €. Die sonstigen Hochschulen können die Bauherrenfunktion für Baumaßnahmen mit Bau-kosten bis 5 Mio. € auf Antrag im Hauptausschuss im Einzelfall erhalten. Bei Baumaßnahmen zur Nutzungsanpassung oder Modernisierung (Teilsanierung) erhalten die sonstigen Hochschulen die Bauherrenfunktion von Fall zu Fall mit Genehmigung der Abteilung V – Hochbau, wenn diese nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt. Bei Baumaßnahmen, bei denen die Bauherrenfunktion die Abteilung V – Hochbau wahrnimmt, wird die Planung von der Oberen Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt durch das Zustimmungsverfahren genehmigt. Wenn die Hochschulen über die Bauherrenfunk-tion verfügen, erfolgt ein Genehmigungsverfahren je nach Größe bei den unteren Bauaufsichtsbe-hörden (Bezirksämter) oder der Abteilung IV der Senatsverwaltung.

Aufgabe Gebäudemanagement
Für den Bauunterhalt mit der Instandsetzung der Gebäude und TGA tragen die Universitäten gene-rell die Verantwortung und erbringen die Leistungen selbst oder vergeben sie fremd. Die sonstigen Hochschulen erhalten die Verantwortung von Fall zu Fall mit Genehmigung der Abteilung V – Hoch-bau, wenn diese nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt. Die Leistungen werden von den sons-tigen Hochschulen dann fremd vergeben. Die Verantwortung für die Wartung, Prüfung und Inspektion der Gebäude und der TGA liegt grundsätzlich bei den Hochschulen. Diese werden von den Universitäten je nach Personalbestand in Eigenleistung erbracht oder fremd vergeben. Die sonstigen Hochschulen vergeben diese Leistun-gen fremd. Die Bedienung der technischen Anlagen inkl. Stellen, Überwachen und Beheben von Störungen erfolgt durch die Hochschulen selbst. Die Ausschreibung und Vergabe von Medienlieferungen Strom, Wasser, Gas und IT erfolgt durch die Hochschulen. Wahlweise können sie diese Aufgaben jedoch an die Energieleitstelle (Strom, Gas) und das IT-Dienstleistungszentrum Berlin abgeben. Die Ausschreibung und Vergabe der Dienstleistungen im infrastrukturellen Gebäudemanagement erfolgt durch die Hochschulen selbst.

Finanzierung/Haushaltstechnische Abwicklung Hochschulliegenschaften
Baumaßnahmen, Nutzungsanpassungen und Modernisierungen (investiv) werden aus unterschied-lichen Haushalten finanziert und über verschiedene Behörden abgewickelt:

  1. Mehr als 4 Mio. €: werden einzelveranschlagt aus dem Landeshaushalt finan-ziert. Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich, soweit nicht anders vereinbart, über die Abteilung V – Hochbau.
  2. Weniger als 4 Mio. €: werden zweckgebunden aus dem Landeshaushalt finan-ziert. Die Abwicklung erfolgt über die Hochschulen.
  3. Hochschulpakt: Weiterleitung über Landeshaushalt an Hochschule und bei Bedarf Weiterleitung an die Abteilung V – Hochbau.
  4. Hochschulhaushalt Universitäten (bei sonstigen Hochschulen auch praktiziert, aber eigentlich nicht so gedacht).

Der Bauunterhalt (konsumtiv) mit der Instandsetzung der Gebäude und TGA wird aus dem Hoch-schulhaushalt finanziert. Die Medienversorgung, Dienstleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements und Mieten für nichtlandeseigene Flächen (konsumtiv) werden aus dem Hochschulhaushalt finanziert.

Brandenburg

Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Quelle: Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 28. April 2014, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 20], S.3).

Landeshochschulgesetz
Inhaltliche Aussage zum Thema Nachhaltigkeit: Im Hochschulgesetz wurden mit der Schlagwort-Recherche keine Aussagen gefunden.

Autonomie der Hochschulen
„Die Hochschulen stellen für einen Zeitraum von fünf Jahren Struktur- und Entwicklungspläne, einschließlich der Personalentwicklung, auf und schreiben sie regelmäßig fort. Sie sind dabei an staatli-che Zielsetzungen der Hochschulentwicklung gebunden, die das für die Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung nach Anhörung der Hochschulen zur Sicherung eines angemessenen Angebots an Hochschulleistungen vorgibt. In den Struktur- und Entwicklungsplänen stellen die Hochschulen die vorgesehene fachliche, strukturelle, personelle und finanzielle Entwicklung dar. Die Struktur- und Entwicklungsplanung soll ein fachlich ausreichendes und regional ausgewogenes Angebot in Forschung und Lehre sicherstellen. Die Struktur- und Entwicklungspläne sind der für die Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörde anzuzeigen.“

Hochschulpakt und Zielvereinbarungen
Bei der Internetrecherche wurde kein Dokument gefunden, das den Hochschulpakt und die Zielvereinbarungen dieses Bundeslands thematisiert.

Landesaktivitäten
Das Land Brandenburg hat eine Landesnachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen des Handlungsschwerpunktes Bildung ergibt sich das Handlungsfeld 16: „Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE): in allen Bildungsbereichen verankern, Bildungsinhalte und Akteure vernetzen.“ Mit diesem Ziel erfolgt folgende Handlungsempfehlung: „BNE geht über die klassischen Bereiche der Umweltbildung und des globalen Lernens hinaus. Das bedeutet: Alle Bildungsbereiche sind einzubeziehen. Sowohl in der formellen wie der nicht formellen Bildung muss BNE in geeigneter Weise implementiert werden. Schule, berufliche Bildung und die Hochschulbildung (formelle Bildung), aber auch die Elementarpädagogik und die Erwachsenen-, Kinder- und Jugendbildung sollen – unabhängig davon, ob sie in Form der Umwelt-, der wald- und forstpädagogischen, kulturellen oder politischen Bildung oder im Bereich des Globalen Lernens stattfindet (nicht formelle Bildung) – ihren jeweils spezifischen Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung leisten.“ Die Hochschulen sind mit dem Titel „Nachhaltigkeit an Brandenburger Hochschulen“ unter Ko-ordination der HNE Eberswalde vernetzt, um das Nachhaltigkeitsengagement der Brandenburger Hochschulen sichtbar zu machen und weiter zu entwickeln hinsichtlich Nachhaltigkeit in Lehre, Forschung, Transfer und Governance.

Eigentumsverhältnisse der Hochschulliegenschaften
Das Land ist mit Ausnahme der Liegenschaften der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) Eigentümer der Hochschulliegenschaften. Die Liegenschaften werden den Hochschulen unentgeltlich vom Land zur Nutzung überlassen. Im Land Brandenburg ist der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) für Planung und Ausführung von Bauvorhaben des Landes und des Bundes zuständig. Dies umfasst ebenfalls Maßnahmen der Bauunterhaltung bestehender Anlagen. Die umfassenden Leistungen des BLB hinsichtlich landeseigener bzw. von Landeseinrichtungen genutzten Liegenschaften beinhalten Bau- und Liegenschafts-, Gebäude- sowie Fuhrparkmanagement. Die ministerielle Fach-aufsicht des BLB ist im Ministerium der Finanzen (MdF) angesiedelt. Für Grundsatzangelegenheiten hinsichtlich Baumaßnahmen (z. B. Förderung im Hochschulbau) und Unterbringung (z. B. Miet-, Nutzungs- und Erbbaurechtsvereinbarungen) liegt die Zuständigkeit auf ministerieller Ebene beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Am 01. September 2005 nahm die Zentrale Betriebseinheit Hochschule – Gebäudemanage-ment – Potsdam (HGP), die von der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam (HFF), der Fachhochschule Potsdam (FHP) und der Universität Potsdam (UP) betrieben wird, den gemeinsamen Geschäftsbetrieb auf. Der Aufgabenbereich des HGP erstreckt sich auf alle Standor-te, Liegenschaften, Gebäude und betriebstechnischen Anlagen der o. g. Einrichtungen.

Stiftungsuniversität Viadrina Frankfurt (Oder)
Die Stiftung ist seit 2008 Träger der Universität. Die genutzten Liegenschaften wurden in das Grundstockvermögen der Stiftung unentgeltlich übertragen. Sie erfüllt somit die Eigentümer-, Bauherren- und Nutzeraufgaben. Diese werden durch die entsprechende Verwaltungseinheit der Universität wahrgenommen. Insbesondere die Bauherrenaufgaben werden jedoch per Geschäftsbesorgungsvertrag bis 02/2013 vom BLB erbracht. Über die Fortführung ist neu zu verhandeln.

Aufgabe Bauen
Der BLB verfügt über die Bauherrenfunktion für sämtliche Baumaßnahmen, Nutzungsanpassungen und Modernisierungen (Teilsanierung), die der Nutzung durch Hochschulen dienen. Kleine Baumaßnahmen im Sinne der Richtlinie Bau (RLBau) des Landes Brandenburg Abschnitt D werden ebenfalls durch den BLB geplant und realisiert. Für die Baumaßnahmen des BLB findet das Zustimmungsverfahren gemäß § 72 BbgBO Anwendung.

Stiftungsuniversität Viadrina Frankfurt (Oder)
Für die Stiftungsuniversität gelten bei Baumaßnahmen dieselben Regeln wie für die ande-ren Hochschulen. Sie übernimmt keinerlei Bauherrenaufgaben.

Aufgabe Gebäudemanagement
Der große Bauunterhalt im Sinne der RLBau für die Gebäude und die TGA obliegt dem BLB. Für den kleinen Bauunterhalt liegt die Instandsetzung der Gebäude und der TGA bei den Hoch-schulen. Diese werden von den Hochschulen je nach Personalbestand in Eigenleistung erbracht oder fremd vergeben. Die Verantwortung für die Wartung, Prüfung und Inspektion der Gebäude und der TGA liegt bei den Hochschulen. Diese werden von den Hochschulen je nach Personalbestand in Eigenleistung erbracht oder fremd vergeben. Die Bedienung der technischen Anlagen inkl. Stellen, Überwachen und Beheben von Störungen erfolgt durch die Hochschulen selbst. Die Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen im infrastrukturellen Gebäudemanagement sowie der Lieferung von Medien erfolgt durch die Hochschulen. Für die Lieferung von Strom und Gas erfolgt die Ausschreibung und Vergabe durch den BLB.

Stiftungsuniversität Viadrina Frankfurt (Oder)
Für den Bauunterhalt wird die Instandsetzung der Gebäude und TGA je nach Größenordnung vom BLB oder der Universität veranlasst. Die Verantwortung für die Wartung, Prüfung und Inspektion der Gebäude und der TGA liegt bei der Universität. Diese Leistungen werden von der Universität in Eigenleistung erbracht oder fremd vergeben. Die Bedienung der technischen Anlagen inkl. Stellen, Überwachen und Beheben von Störungen erfolgt durch die Universität selbst. Die Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen im infrastrukturellen Gebäudemanagement erfolgt durch die Universität. Für die Lieferung von Strom und Gas erfolgt die Ausschreibung und Vergabe durch den BLB. Alle anderen Medien schreibt die Universität selbst aus.

Finanzierung/Haushaltstechnische Abwicklung Hochschulliegenschaften
Große und kleine Baumaßnahmen nach RLBau werden einzelveranschlagt, Nutzungsanpassungen und Modernisierungen (investiv) zweckgebunden aus dem Landeshaushalt finanziert. Die Abwick-lung erfolgt über den BLB. Der Bauunterhalt (konsumtiv) mit der Instandsetzung der Gebäude und TGA wird ebenfalls aus dem Landeshaushalt finanziert und vom BLB bewirtschaftet. Die Medienversorgung, Dienstleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements und Mieten für nichtlandeseigene Flächen (konsumtiv) werden aus dem Hochschulhaushalt finanziert.

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