HIS-HE:Medium - Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Betrieb in Hochschulen

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HIS-HE:Medium - Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Betrieb in Hochschulen
Untersuchung länderspezifischer Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Hochschulbetrieb
Themenbezug
Zielgruppe
Verwaltungsmitarbeitende, Hochschulleitung, "Interessierte Öffentlichkeit" is not in the list (Forschende, Lehrende, Studierende, Verwaltungsmitarbeitende, Hochschulleitung, Forschungsmanagement, Interessierte Öffentlichkeit, Politik, ProfessorIn, Dozent(in), ...) of allowed values for the "Hat Zielgruppe" property., Politik
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Adresse
Goseriede 13a, 30159 Hannover
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Ausgangslage und Zielsetzung

Im Verbundprojekt „Nachhaltigkeit an Hochschulen: entwickeln – vernetzen – berichten“ (HOCHN) haben sich im November 2016 11 deutsche Hochschulen zusammengeschlossen, um anwendungs-orientiert in verschiedenen Handlungsfeldern zum Thema Nachhaltigkeit zu forschen, u. a. zum Handlungsfeld „Betrieb der Hochschulen“. Zehn Hochschulen wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis Ende 2018 gefördert, die elfte Hochschule, die HNE Eberswalde, vom Land Brandenburg. Die Förderperiode geht weiter bis Ende Oktober 2020, jetzt sind alle 11 Hochschulen über das BMBF gefördert. HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. (HIS-HE) hat zur Unterstützung des Teilprojektes „Betrieb“ aus Mitteln der Grundfinanzierung eine gesonderte Recherche der hochschulspezifischen Rahmenbedingungen für nachhaltiges Agieren vorgenommen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Aspekte bzw. Fragestellungen mit landes- oder hochschulspezifischem Bezug:

  • Benennen die Hochschulgesetze explizit Themen der nachhaltigen Entwicklung als relevant oder verbindlich für Hochschulen und welche Aussagen werden hinsichtlich der Autonomie der Hochschulen gemacht?
  • Existieren Initiativen des Landes zur nachhaltigen Entwicklung und welche Rolle spielen die Hochschulen?
  • Wie sind die Eigentumsverhältnisse der Liegenschaften der Hochschulen geregelt und welche Handlungsfreiheiten erlaubt der Haushalt der Hochschule?
  • Wurden in den Zielvereinbarungen zwischen Land und einzelnen Hochschulen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung aufgerufen?

Mit der systematischen Beantwortung dieser Fragen liegt ein Gerüst vor, um die Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten der Hochschulen besser beurteilen zu können und existierende Unterschiede in den Ländern aufzuzeigen. Soweit das Projektvorhaben durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung verlängert wird, will HIS-HE mit einer hochschulbezogenen Recherche zu Beispielen von „good practice“ hinsichtlich des Betriebes (z. B. strukturelle Verankerung, Einzelbeispiele zu Handlungsfeldern) eine weitere Beteiligung am Projekt anstreben.


Vorgehensweise und Gliederung

Für die Recherche wurden die aktuellen Hochschulgesetze der Länder hinsichtlich spezifischer Be-grifflichkeiten (alle Wortstämme um „nachhaltig“, Gesundheit, Ressourcen, Energie, Natur, Um-weltbedingungen, „gerecht“ und „fair“ sowie „effizient“) und des Grades der Hochschulautonomie analysiert. Darüber hinaus wurde auf den Internetseiten der Länder nach einer „Selbstdarstellung“ hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung des Landes recherchiert und, soweit vorhanden, die mögliche konkrete Einbindung der Hochschulen ermittelt.

Die Zielvereinbarungen wurden auf den Seiten der Wissenschaftsministerien der Länder ge-sucht und, soweit hier veröffentlicht, hinsichtlich der Einbeziehung von Aspekten der nachhaltigen Entwicklung untersucht . Die Darstellung der Eigentumsverhältnisse der Hochschulen hinsichtlich ihrer Liegenschaften wurde aktuellen Untersuchungen von HIS-HE entnommen (Stibbe, Stratmann, Söder-Mahlmann 2012: „Verteilung der Zuständigkeiten des Liegenschaftsmanagements für die Universitäten in den Ländern“). Darüber hinausgehende Einschätzungen und Berichte über die Hochschulliegenschaften wurden aus den internen Sachstandsberichten von HIS-HE entnommen.

Abschließend wurde in dem Bericht noch fixiert, wie sich landesrechtliche Vorgaben auf mögli-che Leitbilder der Hochschulen für Nachhaltigkeit niederschlagen. Hierzu wurde das von HIS-HE gepflegte Portal „Nachhaltige Entwicklung“ herangezogen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist nicht gegeben.

Der Zugriff auf die Internetseiten erfolgte 2020, die Quellen befinden sich somit auf diesem Stand. Der vorliegende Bericht versteht sich als strukturierte, wertfreie Zusammenfassung und will Handlungsoptionen aufzeigen. Diese Recherche soll auf die Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Entwicklung im Betrieb von Hochschulen fokussiert sein. Bei der Zusammenstellung der relevanten Rahmenbedingungen wird allerdings auch häufig der Bereich von „Forschung und Lehre“ mit einbezogen, weil in den untersuchten Texten oft keine systematische Differenzierung erfolgte.

Bundesländer

Baden-Württemberg

Landesrechtliche Rahmenbedingungen Quelle: Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) vom 1. Januar 2005, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2018 (GBl. S. 85).

Landeshochschulgesetz Inhaltliche Aussage zum Thema Nachhaltigkeit: Im Hochschulgesetz wurden mit der Schlagwort-Recherche keine Aussagen gefunden.

Autonomie der Hochschulen „(1) Die Hochschulen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatli-che Einrichtungen. Die Hochschulen haben das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze und erfüllen ihre Aufgaben, auch soweit es sich um Weisungsangelegenheiten handelt, durch eine Einheitsverwaltung; sie handeln in eigenem Namen.“

Hochschulpakt und Zielvereinbarungen Bei der Internetrecherche wurde kein Dokument gefunden, das den Hochschulpakt und die Zielver-einbarungen dieses Bundeslands thematisiert.

Landesaktivitäten Das Land Baden-Württemberg hat eine Nachhaltigkeitsstrategie . Hochschulen werden hier nicht explizit aufgeführt.

Eigentumsverhältnisse der Hochschulliegenschaften Das Land ist der Eigentümer der Hochschulliegenschaften. Die Liegenschaften werden den Hoch-schulen unentgeltlich vom Land zur Nutzung überlassen. Die Zuständigkeit für die Immobilienangelegenheiten des Landes und somit auch für die Hoch-schulliegenschaften obliegt seit dem 1. Januar 2004 dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg. Dieser umfasst 15 regionale Ämter sowie drei Universitätsbauämter. Der Landesbe-trieb wird durch das Finanzministerium, Abteilung „Vermögen und Hochbau“, beaufsichtigt und ist als Teil der Landesverwaltung rechtlich unselbständig. Eine Ausnahme bildet das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das durch ein vom Land dort eingeräumtes Erbbaurecht derzeit Eigentümer der Liegenschaften am Campus Nord ist.

Aufgabe Bauen Der Landesbetrieb Vermögen und Bau verfügt über die Bauherrenfunktion für sämtliche Baumaß-nahmen, Nutzungsanpassungen und Modernisierungen (Teilsanierung), die der Nutzung durch Hochschulen dienen. Für ein Teilgebiet (Campus Ost) des KIT wird derzeit eruiert, ob das KIT die Bauherrenfunktion für Baumaßnahmen bis 7 Mio. € bei einer Zuwendung von 4 Mio. €/Jahr in einer Experimentierpha-se von fünf Jahren erhalten soll (gilt bis 2019). Für den Campus Nord verfügt das KIT als Eigentümer bereits über die Bauherrenfunktion.

Aufgabe Gebäudemanagement Beim Bauunterhalt wird die Instandsetzung der Gebäude und TGA an den Universitäten bis 7.500 € und den sonstigen Hochschulen bis 1.500 € durch die Hochschulen selbst beauftragt oder selbst erbracht. Alle anderen Instandsetzungen werden vom Landesbetrieb Vermögen und Bau beauf-tragt. Die Verantwortung für die Wartung, Prüfung und Inspektion der Gebäude und der TGA der Universitäten liegt bei den Universitäten und für die sonstigen Hochschulen bei dem Landesbetrieb Vermögen und Bau. Die Bedienung der technischen Anlagen inkl. Stellen, Überwachen und Beheben von Störungen erfolgt an den Universitäten durch diese selbst. Die Zuordnung der einzelnen Aufgaben im Rahmen der Bedienung der Anlagen in den sonstigen Hochschulen konnte (noch) nicht ermittelt werden. Die Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen (Aufgaben) im infrastrukturellen Gebäu-demanagement sowie die Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen von Medien erfolgt für die Universitäten durch die Universitäten selbst. Für die sonstigen Hochschulen erfolgt die Ausschrei-bung und Vergabe durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau.

Finanzierung/Haushaltstechnische Abwicklung Hochschulliegenschaften Große Baumaßnahmen werden einzelveranschlagt, Nutzungsanpassungen und Modernisierungen (investiv) zweckgebunden aus dem Landeshaushalt finanziert. Die Abwicklung erfolgt über den Landesbetrieb Vermögen und Bau. Der Bauunterhalt (konsumtiv) mit der Instandsetzung der Gebäude und TGA wird zweckgebun-den aus dem Landeshaushalt finanziert. Die Abwicklung erfolgt über den Landesbetrieb Vermögen und Bau. Bei den Universitäten werden die Medienversorgung und Dienstleistungen des infrastrukturel-len Gebäudemanagements (konsumtiv) (und Wartung) aus dem Hochschulhaushalt finanziert. An den sonstigen Hochschulen werden diese Leistungen zweckgebunden aus dem Landeshaushalt finanziert. Die Abwicklung erfolgt über den Landesbetrieb Vermögen und Bau.

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